BISON App und Steuern: So bereitest du deine Daten richtig auf
BISON zieht auf Krypto-Veräußerungen grundsätzlich keine deutsche Einkommensteuer ab. Der Nutzer bleibt für Berechnung und Erklärung verantwortlich. BISON stellt dafür Transaktionshistorie, Kontoauszüge, Info Report und weitere Nachweise bereit. Entscheidend ist, welche Aussage jedes Dokument leisten kann – besonders wenn Coins zwischen BISON und eigenen Wallets bewegt wurden.
Macht BISON die Krypto-Steuer automatisch?
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →Nein. BISON erklärt in seinem eigenen Steuerhinweis, dass die korrekte Angabe von Kryptowerten in der Steuererklärung in der Verantwortung des Nutzers liegt. Anders als bei bestimmten Wertpapiererträgen findet für private Krypto-Veräußerungen kein automatischer Steuerabzug statt. Auch ein bei BISON hinterlegter Freistellungsauftrag gilt nach dem Anbieterhinweis nur für Wertpapiere, nicht für private Kryptogeschäfte.
BISON gehört zur Börse-Stuttgart-Gruppe. Daraus folgt weder eine amtliche Anerkennung des Info Reports noch eine Garantie, dass eine reine BISON-Auswertung ein plattformübergreifendes Portfolio korrekt abbildet. Die Dokumente sind wertvolle Quelldaten; die steuerliche Gesamtberechnung muss alle relevanten Börsen und Wallets einbeziehen.
Welche Steuerunterlagen stellt BISON bereit?
| Dokument | Nutzen | Grenze |
|---|---|---|
| Transaktionshistorie als CSV | maschinell lesbare Käufe, Verkäufe, Rewards, Ein- und Auszahlungen | externe Absender- und Empfängeradressen fehlen laut BISON |
| Info Report | unverbindliche FIFO-basierte Übersicht für BISON-Daten | keine Steuerberatung und ohne externe Historie möglicherweise unvollständig |
| Kontoauszüge | Beleg für Geldbewegungen und Kontoverlauf | ersetzt keine Coin-Bestandsfortführung |
| Kryptobestandsbericht | Bestandsnachweis zu einem Zeitpunkt | zeigt nicht automatisch den steuerlichen Ursprung jedes Lots |
BISON verweist außerdem auf eine Kooperation mit Blockpit für die Erstellung eines Steuerreports. Dieser Zusatzdienst ist von den originären BISON-Unterlagen zu unterscheiden. Unabhängig vom verwendeten Tool sollte das Ergebnis mit der vollständigen Transaktionshistorie und den tatsächlichen Beständen abgestimmt werden.
Wie werden private BISON-Kryptogeschäfte in Deutschland behandelt?
Für eine in Deutschland steuerpflichtige Privatperson werden Verkäufe und Tauschvorgänge von Kryptowerten grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG geprüft. Ein Tausch von BTC in ETH kann ebenso eine Veräußerung sein wie der Verkauf gegen Euro. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleibt der Gewinn nach der derzeitigen Verwaltungsauffassung grundsätzlich außer Ansatz. Bei kürzerer Haltedauer ist die kalenderjährliche Freigrenze für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte zu prüfen; sie beträgt seit 2024 1.000 Euro und ist keine Freibetragskürzung.
Verluste, Rewards, Staking und eine mögliche gewerbliche Tätigkeit folgen eigenen Regeln. Die Aussage „BISON nutzt FIFO“ beantwortet nur, wie BISON seinen unverbindlichen Report berechnet. Ob die Lots bei mehreren Depots oder Wallets genau so zugeordnet werden dürfen, hängt von der nachvollziehbaren Dokumentation und dem steuerlichen Sachverhalt ab. Der FIFO-Leitfaden zeigt die Bestandsfortführung im Detail.
Warum Auszahlungen und spätere Rückübertragungen kritisch sind
Der offizielle BISON-Hinweis nennt eine wichtige technische Grenze: Werden Kryptowerte ausgezahlt und später wieder zu BISON eingezahlt, kann der BISON-Haltedauer-Tracker bei null beginnen. Das bedeutet nicht, dass die ursprüngliche steuerliche Anschaffung verschwunden ist. Der Nutzer muss Kaufdatum, Kosten und Eigentumskette außerhalb der Plattform nachweisen.
Ein eigener Wallet-Transfer ist grundsätzlich kein Verkauf, wenn wirtschaftliches Eigentum und Asset unverändert bleiben. Damit ein Steuertool dies erkennt, werden jedoch Auszahlungszeile, Einzahlungszeile, Zeit, Asset, Menge, Netzwerkgebühr, Transaktionshash und Wallet-Zugehörigkeit benötigt. Fehlt die Gegenseite, darf die Software nicht einfach einen steuerfreien Transfer bestätigen.
BISON CSV richtig importieren und kontrollieren
- Lade die vollständige Transaktionshistorie für alle Jahre herunter, nicht nur das Verkaufsjahr.
- Bewahre die Originaldatei unverändert auf. BISON warnt davor, sie mit Excel zu öffnen und neu zu speichern, weil Formatierungen verändert werden können.
- Importiere alle weiteren Börsen und Wallets, bevor du das Ergebnis beurteilst.
- Ordne Ein- und Auszahlungen über Hash und Eigentumsnachweis ein.
- Kontrolliere die von BISON genannten Typen Buy, Sell, Staking Reward, Deposit und Withdrawal.
- Prüfe als Deposit ausgewiesene Cashback- oder Empfehlungsboni. BISON weist darauf hin, dass solche Buchungen manuell anders einzuordnen sein können.
- Stimme Endbestände, Eurozahlungen, Gebühren und realisierte Verkäufe mit den Originalbelegen ab.
CoinTaxReporting kann die BISON-CSV mit anderen Quellen zusammenführen und einen Krypto-Steuerreport vorbereiten. Automatisierung ersetzt aber keine fehlenden Wallet-Daten. Ungeklärte Einzahlungen, unbekannte Anschaffungskosten oder nicht bewertbare Token müssen im Review sichtbar bleiben.
Was ändert DAC8 ab 2026?
DAC8 ist seit 1. Januar 2026 auf den ersten EU-Berichtszeitraum anwendbar. BISON erläutert, dass die erste Übermittlung voraussichtlich 2027 für Daten aus 2026 erfolgt. Erfasst werden können Identitäts- und Steuerdaten sowie Informationen zu relevanten Kryptotransaktionen, Erlösen und – soweit gesetzlich verlangt – Wallet-Adressen.
DAC8 berechnet keine deutsche Steuer und ersetzt weder Anlage SO noch die eigene Dokumentation. Ein gemeldeter Bruttoerlös enthält nicht automatisch die historischen Kosten einer externen Wallet. Der DAC8/CARF-Leitfaden erklärt den Unterschied zwischen Anbieterbericht und Steuererklärung.
Typische Fehler bei BISON-Steuerdaten
- nur den Info Report statt der vollständigen CSV verwenden;
- eine Rückeinzahlung als neue Anschaffung behandeln;
- BISON-FIFO separat von anderen, steuerlich zusammengehörenden Beständen rechnen;
- Rewards oder Boni pauschal als steuerfreie Einzahlungen übernehmen;
- den Freistellungsauftrag mit der Freigrenze nach § 23 EStG verwechseln;
- DAC8 als fertige Steuerberechnung missverstehen.
Häufige Fragen zur BISON App und Steuern
Zieht BISON Krypto-Steuern automatisch ab?
Nach dem offiziellen BISON-Hinweis nein. Der Nutzer berechnet und erklärt private Kryptogeschäfte selbst.
Ist der BISON Info Report verbindlich?
Nein. BISON bezeichnet ihn als unverbindliche FIFO-Berechnung auf Basis der bei BISON vorhandenen Historie.
Reicht die BISON CSV für die Steuererklärung?
Nur wenn sie tatsächlich die gesamte relevante Historie abbildet. Bei anderen Börsen oder eigenen Wallets müssen diese Daten ergänzt werden.
Warum fehlt nach einer Rückübertragung die alte Haltedauer?
BISON kann den Tracker nach Auszahlung und Wiedereinzahlung neu starten. Steuerlich muss die ursprüngliche Anschaffung mit Belegen fortgeführt werden.
Wirkt mein Freistellungsauftrag auf BISON-Krypto?
Laut BISON gilt er für Wertpapiere, nicht für private Krypto-Veräußerungen. Dort ist stattdessen unter anderem § 23 EStG zu prüfen.
Meldet BISON ab 2026 automatisch unter DAC8?
BISON beschreibt die Erhebung für den Berichtszeitraum 2026 und eine erste erwartete Meldung 2027. Das ersetzt die eigene Erklärung nicht.
Offizielle Quellen
- BISON: Steuern, Unterlagen und DAC8
- BISON: Transaktionshistorie als CSV nutzen
- BISON: Grenzen von Info Report und Haltedaueranzeige
- BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten
Fach- und Produktstand: 2. September 2026.
Weiterführende Seiten
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