Steuerguide

BISON App und Steuern: So bereitest du deine Daten richtig auf

Veröffentlicht am 22. März 2026 ·Aktualisiert am 2. September 2026 · CoinTaxReporting · 5 Min. Lesezeit

BISON zieht auf Krypto-Veräußerungen grundsätzlich keine deutsche Einkommensteuer ab. Der Nutzer bleibt für Berechnung und Erklärung verantwortlich. BISON stellt dafür Transaktionshistorie, Kontoauszüge, Info Report und weitere Nachweise bereit. Entscheidend ist, welche Aussage jedes Dokument leisten kann – besonders wenn Coins zwischen BISON und eigenen Wallets bewegt wurden.

Moderne redaktionelle Illustration zum Artikel „BISON App und Steuern: So bereitest du deine Daten richtig auf“ über Krypto-Steuern
BISON App und Krypto-Steuern: Welche Unterlagen BISON liefert, Grenzen des Info Reports, CSV-Import, FIFO, eigene Wallets und DAC8 ab 2026.

Macht BISON die Krypto-Steuer automatisch?

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Nein. BISON erklärt in seinem eigenen Steuerhinweis, dass die korrekte Angabe von Kryptowerten in der Steuererklärung in der Verantwortung des Nutzers liegt. Anders als bei bestimmten Wertpapiererträgen findet für private Krypto-Veräußerungen kein automatischer Steuerabzug statt. Auch ein bei BISON hinterlegter Freistellungsauftrag gilt nach dem Anbieterhinweis nur für Wertpapiere, nicht für private Kryptogeschäfte.

BISON gehört zur Börse-Stuttgart-Gruppe. Daraus folgt weder eine amtliche Anerkennung des Info Reports noch eine Garantie, dass eine reine BISON-Auswertung ein plattformübergreifendes Portfolio korrekt abbildet. Die Dokumente sind wertvolle Quelldaten; die steuerliche Gesamtberechnung muss alle relevanten Börsen und Wallets einbeziehen.

Welche Steuerunterlagen stellt BISON bereit?

DokumentNutzenGrenze
Transaktionshistorie als CSVmaschinell lesbare Käufe, Verkäufe, Rewards, Ein- und Auszahlungenexterne Absender- und Empfängeradressen fehlen laut BISON
Info Reportunverbindliche FIFO-basierte Übersicht für BISON-Datenkeine Steuerberatung und ohne externe Historie möglicherweise unvollständig
KontoauszügeBeleg für Geldbewegungen und Kontoverlaufersetzt keine Coin-Bestandsfortführung
KryptobestandsberichtBestandsnachweis zu einem Zeitpunktzeigt nicht automatisch den steuerlichen Ursprung jedes Lots

BISON verweist außerdem auf eine Kooperation mit Blockpit für die Erstellung eines Steuerreports. Dieser Zusatzdienst ist von den originären BISON-Unterlagen zu unterscheiden. Unabhängig vom verwendeten Tool sollte das Ergebnis mit der vollständigen Transaktionshistorie und den tatsächlichen Beständen abgestimmt werden.

Wie werden private BISON-Kryptogeschäfte in Deutschland behandelt?

Für eine in Deutschland steuerpflichtige Privatperson werden Verkäufe und Tauschvorgänge von Kryptowerten grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG geprüft. Ein Tausch von BTC in ETH kann ebenso eine Veräußerung sein wie der Verkauf gegen Euro. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleibt der Gewinn nach der derzeitigen Verwaltungsauffassung grundsätzlich außer Ansatz. Bei kürzerer Haltedauer ist die kalenderjährliche Freigrenze für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte zu prüfen; sie beträgt seit 2024 1.000 Euro und ist keine Freibetragskürzung.

Verluste, Rewards, Staking und eine mögliche gewerbliche Tätigkeit folgen eigenen Regeln. Die Aussage „BISON nutzt FIFO“ beantwortet nur, wie BISON seinen unverbindlichen Report berechnet. Ob die Lots bei mehreren Depots oder Wallets genau so zugeordnet werden dürfen, hängt von der nachvollziehbaren Dokumentation und dem steuerlichen Sachverhalt ab. Der FIFO-Leitfaden zeigt die Bestandsfortführung im Detail.

Warum Auszahlungen und spätere Rückübertragungen kritisch sind

Der offizielle BISON-Hinweis nennt eine wichtige technische Grenze: Werden Kryptowerte ausgezahlt und später wieder zu BISON eingezahlt, kann der BISON-Haltedauer-Tracker bei null beginnen. Das bedeutet nicht, dass die ursprüngliche steuerliche Anschaffung verschwunden ist. Der Nutzer muss Kaufdatum, Kosten und Eigentumskette außerhalb der Plattform nachweisen.

Ein eigener Wallet-Transfer ist grundsätzlich kein Verkauf, wenn wirtschaftliches Eigentum und Asset unverändert bleiben. Damit ein Steuertool dies erkennt, werden jedoch Auszahlungszeile, Einzahlungszeile, Zeit, Asset, Menge, Netzwerkgebühr, Transaktionshash und Wallet-Zugehörigkeit benötigt. Fehlt die Gegenseite, darf die Software nicht einfach einen steuerfreien Transfer bestätigen.

BISON CSV richtig importieren und kontrollieren

  1. Lade die vollständige Transaktionshistorie für alle Jahre herunter, nicht nur das Verkaufsjahr.
  2. Bewahre die Originaldatei unverändert auf. BISON warnt davor, sie mit Excel zu öffnen und neu zu speichern, weil Formatierungen verändert werden können.
  3. Importiere alle weiteren Börsen und Wallets, bevor du das Ergebnis beurteilst.
  4. Ordne Ein- und Auszahlungen über Hash und Eigentumsnachweis ein.
  5. Kontrolliere die von BISON genannten Typen Buy, Sell, Staking Reward, Deposit und Withdrawal.
  6. Prüfe als Deposit ausgewiesene Cashback- oder Empfehlungsboni. BISON weist darauf hin, dass solche Buchungen manuell anders einzuordnen sein können.
  7. Stimme Endbestände, Eurozahlungen, Gebühren und realisierte Verkäufe mit den Originalbelegen ab.

CoinTaxReporting kann die BISON-CSV mit anderen Quellen zusammenführen und einen Krypto-Steuerreport vorbereiten. Automatisierung ersetzt aber keine fehlenden Wallet-Daten. Ungeklärte Einzahlungen, unbekannte Anschaffungskosten oder nicht bewertbare Token müssen im Review sichtbar bleiben.

Was ändert DAC8 ab 2026?

DAC8 ist seit 1. Januar 2026 auf den ersten EU-Berichtszeitraum anwendbar. BISON erläutert, dass die erste Übermittlung voraussichtlich 2027 für Daten aus 2026 erfolgt. Erfasst werden können Identitäts- und Steuerdaten sowie Informationen zu relevanten Kryptotransaktionen, Erlösen und – soweit gesetzlich verlangt – Wallet-Adressen.

DAC8 berechnet keine deutsche Steuer und ersetzt weder Anlage SO noch die eigene Dokumentation. Ein gemeldeter Bruttoerlös enthält nicht automatisch die historischen Kosten einer externen Wallet. Der DAC8/CARF-Leitfaden erklärt den Unterschied zwischen Anbieterbericht und Steuererklärung.

Typische Fehler bei BISON-Steuerdaten

Häufige Fragen zur BISON App und Steuern

Zieht BISON Krypto-Steuern automatisch ab?

Nach dem offiziellen BISON-Hinweis nein. Der Nutzer berechnet und erklärt private Kryptogeschäfte selbst.

Ist der BISON Info Report verbindlich?

Nein. BISON bezeichnet ihn als unverbindliche FIFO-Berechnung auf Basis der bei BISON vorhandenen Historie.

Reicht die BISON CSV für die Steuererklärung?

Nur wenn sie tatsächlich die gesamte relevante Historie abbildet. Bei anderen Börsen oder eigenen Wallets müssen diese Daten ergänzt werden.

Warum fehlt nach einer Rückübertragung die alte Haltedauer?

BISON kann den Tracker nach Auszahlung und Wiedereinzahlung neu starten. Steuerlich muss die ursprüngliche Anschaffung mit Belegen fortgeführt werden.

Wirkt mein Freistellungsauftrag auf BISON-Krypto?

Laut BISON gilt er für Wertpapiere, nicht für private Krypto-Veräußerungen. Dort ist stattdessen unter anderem § 23 EStG zu prüfen.

Meldet BISON ab 2026 automatisch unter DAC8?

BISON beschreibt die Erhebung für den Berichtszeitraum 2026 und eine erste erwartete Meldung 2027. Das ersetzt die eigene Erklärung nicht.

Offizielle Quellen

Fach- und Produktstand: 2. September 2026.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.

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