Bitcoin steuerfrei verkaufen – So funktioniert die 1-Jahres-Haltefrist
Ein Jahr halten, keine Steuern zahlen. Das ist der Deal – und er ist echt. Aber wie genau die Frist berechnet wird, was bei mehreren Käufen passiert und wo die häufigsten Fehler lauern: das schauen wir uns jetzt an.
Was die Haltefrist genau bedeutet
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Jetzt berechnen →§ § 23 EStG macht eine klare Aussage: Krypto-Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Gilt für Privatanleger – wer gewerblich handelt, hat diese Karte nicht.
Das klingt einfach. Ist es auch – solange man nur einmal kauft und einmal verkauft. Sobald mehrere Käufe im Spiel sind, wird's interessanter.
Wie wird die Frist berechnet?
Die Haltefrist startet am Tag nach dem Kauf – und zwar auf die Uhrzeit genau:
- Kauf am 15.03.2024 → steuerfrei ab 16.03.2025
- Kauf um 14:32 Uhr → steuerfrei ab 14:32 Uhr ein Jahr später
Bei mehreren Käufen desselben Assets greift FIFO: Der älteste Kauf gilt als zuerst verkauft – inklusive seiner Haltefrist. Wer das ignoriert, landet schnell in einer falschen Berechnung.
Staking und die Haltefrist – eine alte Debatte
Früher gab es die These, dass gestakte Token eine verlängerte Haltefrist von 10 Jahren haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz § 4 EStG a.F.). Das BMF hat diese Auslegung inzwischen weitgehend aufgegeben. Für die gestakten Token selbst gilt weiterhin die normale 1-Jahres-Frist. Die erhaltenen Rewards bekommen ihre eigene Haltefrist ab Zufluss.
Die klassischen Fehler – kurz aufgelistet
- Tausch = Verkauf: BTC gegen ETH swappen beendet die BTC-Haltefrist sofort. Neue Frist beginnt für ETH.
- FIFO nicht gerechnet: Wer mehrfach kauft, muss genau wissen, welches Lot gerade verkauft wird.
- Gebühren vergessen: Kaufgebühren erhöhen die Anschaffungskosten – das senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Immer erfassen.
- Wallet-Transfer als neuer Kauf gezählt: Eigene Wallets untereinander zu bewegen startet keine neue Haltefrist. Nie.
Konkretes Beispiel: Anna und ihre drei BTC-Käufe
Anna kauft Bitcoin in drei Tranchen:
- 01.01.2023: 0,5 BTC für 12.000 €
- 01.07.2023: 0,5 BTC für 15.000 €
- 01.01.2024: 0,5 BTC für 20.000 €
Am 15.02.2024 verkauft sie 0,5 BTC für 25.000 €. Nach FIFO gilt der erste Kauf vom Januar 2023 als verkauft. Haltedauer: 13,5 Monate. Ergebnis: steuerfrei. 13.000 € Gewinn, kein Cent Steuer.
Hätte sie nach LIFO gerechnet (neuester Kauf zuerst), wäre der Januar-2024-Kauf dran gewesen – 5.000 € Gewinn, voll steuerpflichtig. Gut, dass Deutschland FIFO vorschreibt.
Kurzer Ländervergleich
- Österreich: Kein Haltefristprivileg – 27,5 % KESt, egal wie lang gehalten
- Schweiz: Privatanleger zahlen grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer – die Haltefrist ist irrelevant
- Ungarn: Kein Privileg – 15 % SZJA + 13 % Szocho auf alle Gewinne
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