Krypto Schenkung & Erbschaft 2026 – Steuern, Freibeträge & Anschaffungskosten
Bitcoin ans Kind verschenken, Krypto vererben – klingt simpel. Ist es nicht ganz. Aber das Gute: Mit den richtigen Freibeträgen lässt sich hier steuerlich erstaunlich viel optimieren. Ich erkläre, wie das funktioniert.
Krypto verschenken: Schenkungsteuer
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Jetzt berechnen →Wer Krypto verschenkt, landet beim Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das Wichtigste zuerst:
- Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad:
- Ehegatten/eingetragene Partner: 500.000 € alle 10 Jahre
- Kinder: 400.000 € alle 10 Jahre
- Enkel: 200.000 € alle 10 Jahre
- Geschwister, Nichten/Neffen, nicht verwandte Personen: 20.000 € alle 10 Jahre
- Wird der Freibetrag überschritten, fällt Schenkungsteuer an (7–50 % je nach Verwandtschaft und Betrag)
- Der Wert der Schenkung: Marktwert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Schenkung in EUR
Was passiert mit den Anschaffungskosten bei einer Schenkung?
Das ist der Punkt, den die meisten nicht kennen – und der steuerlich richtig viel Geld sparen kann: Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Anschaffungskosten und Haltedauer des Schenkers.
Konkretes Beispiel:
- Du hast Bitcoin 2022 für 10.000 € gekauft
- Du schenkst sie 2025 deinem Kind, aktueller Wert: 50.000 €
- Beim Schenken: keine Einkommensteuer für dich (kein Verkauf), aber ggf. Schenkungsteuer
- Wenn dein Kind die Bitcoin später verkauft: Anschaffungskosten = 10.000 €, Haltedauer läuft ab deinem Kaufdatum 2022
- Da das Kind die Bitcoin 2025 schon länger als 1 Jahr hält: Verkauf sofort steuerfrei!
Das Kind "erbt" also auch deine Haltefrist. Das kann einen enormen Unterschied machen.
Krypto vererben: Erbschaftsteuer
Bei Krypto-Erbschaften gelten dieselben Freibeträge wie bei der Schenkungsteuer:
- Ehegatte/eingetragener Partner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 € (wenn das Elternteil bereits verstorben ist: 400.000 €)
- Andere Erben: 20.000 €
Übersteigt der Wert des geerbten Kryptos den Freibetrag, fällt Erbschaftsteuer an.
Anschaffungskosten beim Erbe
Wie bei der Schenkung übernimmt der Erbe die Anschaffungskosten und Haltedauer des Erblassers:
- Anschaffungskosten = ursprünglicher Kaufpreis des Erblassers
- Haltedauer läuft weiter ab dem ursprünglichen Kaufdatum
- Falls der Erblasser die Krypto länger als 1 Jahr hatte: der Erbe kann sie sofort steuerfrei verkaufen
Bewertung von Krypto bei Schenkung/Erbschaft
- Maßgeblich ist der Börsenwert zum Zeitpunkt der Schenkung/des Erbfalls
- Für Bitcoin, Ethereum etc.: Kurswert an einem repräsentativen Marktplatz am Stichtag
- Für illiquide Altcoins: Schätzwert nach verfügbaren Daten
- Das Finanzamt kann eine Bewertung verlangen – gute Dokumentation ist wichtig
Praktische Tipps: Krypto steueroptimiert übertragen
- 10-Jahres-Zyklus nutzen: Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu – wer früh anfängt zu planen, kann viel rausholen
- Haltefrist beachten: Krypto mit abgelaufener Haltefrist verschenken ist optimal – der Beschenkte übernimmt keine latenten Steuern
- Sukzessiv verschenken: Statt einmal 1 Mio. €, lieber über mehrere Jahre in Tranchen
- Krypto auf den Erben übertragen: Private Keys oder Hardware Wallet sicher übergeben und dokumentieren
Wichtig: Krypto im Testament und Nachlass
- Krypto muss im Testament explizit erwähnt werden – und der Zugang zu den Wallets muss gesichert übergeben werden
- Ohne die Private Keys ist das Geld weg. Für immer. Auch für Erben.
- Private Keys sicher aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Zugang informieren
- Hardware Wallets (Ledger, Trezor) im Erbfall: PIN und Seed Phrase müssen sicher hinterlegt sein
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