Krypto schenken und vererben: Freibeträge, Bewertung und Haltefrist
Eine unentgeltliche Übertragung von Bitcoin oder anderen Kryptowerten ist regelmäßig kein Verkauf nach § 23 EStG. Sie kann aber Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen. Gleichzeitig übernimmt der Rechtsnachfolger für einen späteren privaten Verkauf grundsätzlich die Anschaffung des Vorgängers. Entscheidend sind deshalb Stichtagswert, Verwandtschaft, frühere Erwerbe, Wallet-Nachweise und die ursprüngliche Anschaffungshistorie.
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Jetzt vorbereiten →Bei einer echten Schenkung fehlt die Gegenleistung. Deshalb liegt für den Schenker regelmäßig keine entgeltliche Veräußerung nach § 23 EStG vor. Der Vermögensübergang kann jedoch als freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer unterliegen. Beim Tod des Inhabers gehört der Kryptowert zum Nachlass und wird nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bewertet.
Der spätere Verkauf durch den Beschenkten oder Erben ist eine zweite, eigenständige Prüfung. § 23 Absatz 1 Satz § 3 EStG rechnet dem Einzelrechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb die Anschaffung des Rechtsvorgängers zu. Das betrifft Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten für die private Veräußerungsprüfung. Der Marktwert am Schenkungs- oder Todestag ersetzt diese Historie nicht automatisch.
Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten persönliche Freibeträge abhängig vom Verhältnis zwischen Schenker beziehungsweise Erblasser und Erwerber. Die wichtigsten Beträge sind:
| Erwerber | Persönlicher Freibetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR | Weitere besondere Freibeträge können im Erbfall hinzukommen |
| Kind und Kind eines vorverstorbenen Kindes | 400.000 EUR | Gilt je Schenker/Erblasser und Erwerber |
| Enkel, wenn der vermittelnde Elternteil lebt | 200.000 EUR | Abgrenzung zu Kind eines vorverstorbenen Kindes beachten |
| Übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 EUR | Zum Beispiel Eltern und Voreltern im Erbfall |
| Steuerklasse II oder III | 20.000 EUR | Zum Beispiel Geschwister oder nicht verwandte Personen |
Der Freibetrag ist kein jährlicher Betrag. § 14 ErbStG rechnet mehrere Vermögensvorteile derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Erst nach Ablauf des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums steht der persönliche Freibetrag für einen neuen Erwerb grundsätzlich wieder vollständig zur Verfügung. Mehrere Wallet-Transfers in Teilbeträgen umgehen die Zusammenrechnung nicht.
Der Steuersatz ergibt sich nach Abzug des Freibetrags aus Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Eine Überschreitung führt nicht dazu, dass der gesamte Bruttowert mit dem höchsten Satz besteuert wird. Für eine belastbare Berechnung müssen außerdem frühere Schenkungen, Schulden, Steuerbefreiungen und der gesamte Erwerb einbezogen werden.
Wie werden Kryptowerte am Stichtag bewertet?
Erbschaft- und Schenkungsteuer verwenden den steuerlichen Bewertungsstichtag. Bei der Schenkung ist das grundsätzlich der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung; beim Erwerb von Todes wegen regelmäßig der Todestag. Nach § 12 ErbStG in Verbindung mit dem Bewertungsgesetz ist für nicht speziell geregelte Vermögensgegenstände grundsätzlich der gemeine Wert anzusetzen.
Für liquide Kryptowährungen lässt sich dieser Wert meist aus einem repräsentativen, tatsächlich zugänglichen Marktpreis ableiten. Die Dokumentation sollte enthalten:
- genauen Stichtag und Uhrzeit der Wallet-Übertragung beziehungsweise des Erbfalls;
- Token, Menge, Netzwerk und Wallet-Adresse;
- verwendeten Marktplatz und Handelspaar;
- Originalkurs und Umrechnung in Euro;
- bei mehreren Märkten die begründete Auswahl oder ein nachvollziehbares Mittel;
- bei illiquiden Token Handelsvolumen, Sperren und verfügbare Preisquellen.
Ein zufälliger Tageshöchst- oder Tiefstkurs ist nicht automatisch der gemeine Wert. Bei stark schwankenden oder illiquiden Token sollte die Bewertungsmethode schriftlich begründet werden. Ein Preis von null ist nur vertretbar, wenn tatsächlich kein wirtschaftlicher Wert besteht; fehlende Kursdaten bedeuten dagegen nicht berechenbar, nicht wertlos.
Was übernimmt der Empfänger für den späteren Verkauf?
Bei einer echten unentgeltlichen Übertragung wird die Anschaffung des Rechtsvorgängers dem Empfänger zugerechnet. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt diesen Grundsatz ausdrücklich für Kryptowerte. Der Empfänger braucht deshalb nicht nur den Stichtagswert für die Schenkung- oder Erbschaftsteuer, sondern auch die historische Anschaffung für die spätere Einkommensteuer.
| Wert | Zweck | Nicht verwechseln |
|---|---|---|
| Gemeiner Wert am Schenkungs-/Erbstichtag | Bemessung des unentgeltlichen Erwerbs | Ist nicht automatisch neue §-23-Anschaffungskostenbasis |
| Historische Kosten des Vorgängers | Späterer privater Veräußerungsgewinn | Müssen lot- und walletbezogen belegbar sein |
| Historisches Anschaffungsdatum | Prüfung der einjährigen Haltefrist | Beginnt bei echter Schenkung nicht neu |
Beispiel: Eine Person kauft 0,5 BTC am 1. Februar 2026 für 30.000 Euro und schenkt sie am 1. Juni 2026 ihrem Kind. Das Kind verkauft am 1. August 2026 für 40.000 Euro. Für § 23 wird dem Kind die Anschaffung vom 1. Februar zugerechnet; die Jahresfrist ist noch nicht abgelaufen. Der Wert am 1. Juni bleibt trotzdem für die Schenkungsteuer relevant.
Wurde derselbe BTC schon 2023 privat angeschafft und 2026 unentgeltlich übertragen, kann ein späterer Verkauf außerhalb der Jahresfrist liegen. Das ist aber keine Folge der Schenkung selbst, sondern der fortgeführten Anschaffung. Bei betrieblichen Beständen, Staking-Einkünften, Token mit anderer Funktion oder gemischten Übertragungen ist eine gesonderte Prüfung nötig. Die allgemeinen Regeln stehen im Krypto-Steuerleitfaden Deutschland 2026.
Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten
§ 30 ErbStG verlangt grundsätzlich, einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis schriftlich beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Bei einer Schenkung unter Lebenden sind grundsätzlich sowohl Erwerber als auch Schenker anzeigepflichtig. Das Gesetz enthält Ausnahmen, insbesondere für bestimmte gerichtlich oder notariell eröffnete beziehungsweise beurkundete Vorgänge.
Dass der Wert unter einem persönlichen Freibetrag liegt, beseitigt die gesetzliche Anzeige nicht pauschal. Das Finanzamt muss frühere Erwerbe und die Voraussetzungen beurteilen können. Eine Anzeige ist auch noch keine Steuererklärung; das Finanzamt kann anschließend zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung auffordern.
Eine zweckmäßige Anzeige nennt Beteiligte, Verwandtschaft, Übertragungsdatum, Art und Menge der Kryptowerte, Euro-Wert, Bewertungsmethode, frühere Zuwendungen und wesentliche Unterlagen. Private Keys oder Seed-Phrasen gehören niemals in die Anzeige.
Welche Wallet- und Steuerdaten müssen mitgegeben werden?
Der Empfänger muss später nachweisen können, welche Einheiten er unentgeltlich erhalten hat und wann der Vorgänger sie angeschafft hat. Ein bloßer Wallet-Zugang reicht nicht. Empfohlen ist eine Übergabedokumentation mit:
- Token, Netzwerk und exakt übertragener Menge;
- Transaktionshash, Sende- und Empfangswallet;
- schriftlicher Schenkungsvereinbarung oder Nachlassunterlage;
- ursprünglichen Kaufdaten und Anschaffungskosten je zugeordnetem Bestand;
- damaligen Kauf- und Gebührenbelegen;
- Stichtagsbewertung für ErbSt/SchenkSt;
- Hinweis auf frühere Teilübertragungen;
- Aufteilung von Netzwerkgebühren und zurückbehaltenen Restbeständen.
Bei UTXO-basierten Kryptowährungen kann die konkrete Transaktion mehr Einheiten bewegen und Wechselgeld an eine eigene Adresse zurückgeben. Der Steuerreport muss deshalb wirtschaftlich geschenkte Menge, Netzwerkgebühr und eigenen Rückfluss auseinanderhalten. Bei Sammelbeständen auf einer Börse braucht es eine konsistente Lot-Zuordnung. Der Wallet-Transfer-Leitfaden erklärt die technische Rekonstruktion.
Vor der Übergabe sollte außerdem ein Datenqualitätslauf fehlende Käufe, negative Bestände und nicht bewertete Token sichtbar machen. Eine praktische Reihenfolge bietet die Krypto-Steuer-Datenqualitäts-Checkliste.
Digitaler Nachlass ohne Offenlegung der Seed Phrase
Eine steuerlich richtige Erbschaft nützt wenig, wenn der Zugriff verloren ist. Nachlassplanung sollte Eigentum, Zugriff und Steuerhistorie getrennt organisieren:
- Ein Bestandsverzeichnis nennt Wallets, Börsen und Ansprechpartner, aber nicht zwingend die geheimen Schlüssel selbst.
- Seed-Phrases, Passwörter und Zwei-Faktor-Wiederherstellung werden sicher und getrennt hinterlegt.
- Testament oder Erbvertrag regelt, wer wirtschaftlich erwerben soll.
- Eine Vertrauens- oder Testamentsvollstreckungslösung beschreibt, wie Zugang und Dokumentation zusammengeführt werden.
- Steuerhistorie, Kaufbelege und Wallet-Labels werden regelmäßig aktualisiert.
Der Verlust eines Private Keys beseitigt das zivilrechtliche Eigentum oder die Steuerpflicht nicht automatisch. Ob ein objektiv nicht zugänglicher Kryptowert mit welchem Wert anzusetzen ist, muss anhand der tatsächlichen Zugriffslage und Bewertungsgrundsätze belegt werden.
Teilverkauf, Gegenleistung und Betriebsvermögen
Nicht jede als Geschenk bezeichnete Übertragung ist vollständig unentgeltlich. Übernimmt der Empfänger eine Schuld, zahlt einen Ausgleich oder erbringt eine andere Gegenleistung, kann eine gemischte Schenkung vorliegen. Dann sind entgeltlicher und unentgeltlicher Anteil sowie Einkommen- und Schenkungsteuer zusammen zu prüfen.
Bei Kryptowerten im Betriebsvermögen gelten andere ertragsteuerliche Buchwert- und Entnahmevorschriften. Die private einjährige Haltefrist lässt sich nicht auf Betriebsvermögen übertragen. Auch die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für begünstigtes Betriebsvermögen gelten nicht automatisch für jedes betrieblich gehaltene Token; Verwaltungsvermögen und die konkrete Unternehmensstruktur sind zu prüfen.
Erhält der Empfänger zusätzlich Rewards, Fork-Token oder Staking-Erträge, müssen diese wirtschaftlichen Ereignisse zeitlich von der ursprünglichen Schenkung getrennt werden. Die Schenkung eines Wallets bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle späteren Protokollansprüche am selben Stichtag erworben wurden.
Checkliste für Schenker und Erben
| Schenkung | Erbschaft |
|---|---|
| Eigentum, Menge und Gegenleistung klären | Wallets und Börsen im Nachlass inventarisieren |
| Frühere Erwerbe der letzten zehn Jahre prüfen | Erbenstellung und Stichtag dokumentieren |
| Gemeinen Wert am Übertragungsstichtag belegen | Gemeinen Wert am Todestag belegen |
| Historische Anschaffung mitübergeben | Anschaffungshistorie des Erblassers sichern |
| Drei-Monats-Anzeige prüfen | Drei-Monats-Anzeige und gesetzliche Ausnahmen prüfen |
| Seed niemals in Steuerunterlagen schreiben | Zugang und Steuerunterlagen getrennt übergeben |
Häufige Fragen
Löst das Verschenken von Bitcoin Einkommensteuer aus?
Eine echte unentgeltliche Übertragung ist grundsätzlich kein Verkauf nach § 23 EStG. Sie kann aber Schenkungsteuer auslösen; teilentgeltliche oder betriebliche Fälle sind gesondert zu prüfen.
Beginnt die einjährige Haltefrist beim Empfänger neu?
Nein. Bei unentgeltlichem Erwerb wird dem Rechtsnachfolger die Anschaffung des Vorgängers zugerechnet. Der Nachweis dieser Anschaffung muss erhalten bleiben.
Ist der Kurs am Schenkungstag die neue Anschaffungskostenbasis?
Für die Schenkungsteuer ist der Stichtagswert relevant. Für einen späteren privaten Verkauf werden grundsätzlich Anschaffung und Kosten des Vorgängers fortgeführt; beide Werte erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Kann ich meinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken?
Der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro. Mehrere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet; die konkrete Frist und frühere Zuwendungen müssen geprüft werden.
Muss eine Schenkung unter dem Freibetrag angezeigt werden?
Die Anzeigepflicht des § 30 ErbStG hängt nicht pauschal davon ab, ob voraussichtlich Steuer entsteht. Gesetzliche Ausnahmen, etwa bei notarieller Beurkundung, sind im Einzelfall zu prüfen.
Welcher Kurs gilt für illiquide Token?
Gesucht ist ein nachvollziehbarer gemeiner Wert am Stichtag. Fehlt ein liquider Markt, müssen verfügbare Transaktionen, Handelsbeschränkungen und Bewertungsannahmen dokumentiert werden.
Darf die Seed Phrase ins Testament?
Technisch ist das möglich, sicherheitlich aber riskant. Zugangsdaten sollten geschützt und getrennt von allgemein zugänglichen Nachlassunterlagen hinterlegt werden.
Amtliche Quellen
- § 16 ErbStG: persönliche Freibeträge
- § 14 ErbStG: Zusammenrechnung früherer Erwerbe
- § 30 ErbStG: Anzeige des Erwerbs
- § 12 ErbStG: Bewertung
- § 9 BewG: gemeiner Wert
- § 23 EStG: Zurechnung der Anschaffung bei unentgeltlichem Erwerb
- BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
Rechts- und Quellenstand: 2. September 2026. Die individuelle Nachfolge- und Steuerplanung sollte fachlich und rechtlich geprüft werden.
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