Krypto-Steuer in Georgien 2026: private Verkäufe, Business und Wohnsitz
Georgien stellt nach der Public Ruling Nr. 201 Einkünfte natürlicher Personen aus der Veräußerung klassischer Krypto-Assets grundsätzlich von der persönlichen Einkommensteuer frei. Das ist attraktiv, aber keine pauschale Nullsteuer für Mining, Dienstleistungen, Unternehmen, Token mit anderen Rechten oder Personen, die in einem weiteren Staat steuerlich ansässig bleiben.
Die Grundlage: Public Ruling Nr. 201 vom 28. Juni 2019
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Jetzt vorbereiten →Das georgische Finanzministerium veröffentlichte 2019 eine öffentliche Entscheidung zur Besteuerung von Krypto-Assets und Rechenleistung für Mining. Danach ist Einkommen einer natürlichen Person aus der Veräußerung der darin definierten Krypto-Assets von der persönlichen Einkommensteuer befreit. Die Begründung ordnet die Quelle dieses Einkommens nicht Georgien zu. Auch der Umtausch von Krypto in nationale oder ausländische Fiatwährung ist nach der Entscheidung von der Umsatzsteuer befreit.
Die Regel ist real, aber ihr Wortlaut muss zum Sachverhalt passen. Sie bezieht sich auf fungible, dezentrale Krypto-Assets im beschriebenen Sinne und auf die Veräußerung durch eine natürliche Person. Sie sagt nicht, dass jede Zahlung auf einer Blockchain oder jeder Gewinn eines Krypto-Unternehmens steuerfrei ist.
Die 0-%-Aussage hat wichtige Grenzen
Ein Bitcoin-Verkauf aus dem eigenen Portfolio ist nicht dasselbe wie eine Vergütung für Softwareentwicklung in USDT, ein gewerblicher Miningbetrieb, eine VASP-Dienstleistung oder der Gewinn einer Gesellschaft. Auch NFTs, Security Token, tokenisierte Forderungen, Derivate und Protokollansprüche können außerhalb der Definition oder des behandelten Sachverhalts liegen.
| Ereignis | Erste Einordnung | Nicht automatisch ableiten |
|---|---|---|
| Privater BTC-/ETH-Verkauf | Public Ruling Nr. 201 prüfen | jede Person weltweit schulde nirgends Steuer |
| Gehalt oder Honorar in Krypto | Arbeits-/Dienstleistungseinkommen | die Zahlungsform mache die Leistung steuerfrei |
| Mining-/Validatorbetrieb | Tätigkeit, Rechenleistung, Umsatzsteuer und Betrieb | alle Rewards seien private Verkaufsgewinne |
| NFT oder Security Token | Rechte und Fungibilität des konkreten Tokens | der Krypto-Name genüge für die Befreiung |
| Krypto-Handel einer Gesellschaft | Unternehmens- und Ausschüttungsbesteuerung | die persönliche Befreiung gelte der Firma |
| Handel für Kunden | VASP, Dienstleistungsumsatz und Lizenzierung | Eigenhandel und Kundengeschäft seien identisch |
Ein Report sollte daher keine pauschale Steuer von null über alle Eventarten schreiben. Er kann qualifizierende private Veräußerungen als befreit ausweisen, während Mining, Income, Business, Derivate und ungeklärte Token in getrennten Kontrollbereichen verbleiben.
Wann eine Person in Georgien steuerlich ansässig ist
Art. 34 des georgischen Tax Code behandelt eine natürliche Person grundsätzlich für das gesamte aktuelle Steuerjahr als georgischen Residenten, wenn sie sich in einem zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum, der in diesem Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage tatsächlich in Georgien aufgehalten hat. Das Gesetz enthält Detailregeln zu einbezogenen und ausgenommenen Tagen sowie besondere Residenzwege.
Ein visumsrechtlich erlaubter Aufenthalt ist nicht dasselbe wie Steuerresidenz. Ebenso beweist eine georgische Steuernummer oder ein Mietvertrag für sich allein nicht, dass ein anderer Staat seine Ansässigkeit verloren hat. Für die grenzüberschreitende Analyse werden mindestens Reisetage, verfügbare Wohnungen, Familie, wirtschaftliche Beziehungen und der Mittelpunkt der Lebensinteressen benötigt.
- Ein- und Ausreisetage aus offiziellen Nachweisen erfassen.
- Wohnungen und tatsächliche Nutzung in allen Staaten dokumentieren.
- Transaktionen zeitlich dem Vorher-/Nachher-Zeitraum zuordnen.
- Ausländische Firmenleitung und Betriebsstätten getrennt prüfen.
- Bei doppelter Ansässigkeit das jeweilige DBA anwenden.
Deutschland und Georgien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen
Die alte Artikelfassung behauptete, zwischen Deutschland und Georgien bestehe kein DBA. Das ist falsch. Das Abkommen vom 1. Juni 2006 ist seit 2008 anwendbar; ein Änderungsprotokoll gilt seit 2015. Das Bundesfinanzministerium führt Georgien auch in seiner DBA-Übersicht zum 1. Januar 2026.
Ein DBA beendet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch. Solange eine Person in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, besteht nach deutschem innerstaatlichem Recht grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht. Bei doppelter Ansässigkeit ordnet das DBA die Ansässigkeit anhand seiner Kriterien zu und verteilt Besteuerungsrechte. Der konkrete Krypto-Gewinn muss anschließend unter den passenden Abkommensartikel subsumiert werden.
Verkäufe vor dem tatsächlichen Ende der deutschen Ansässigkeit bleiben nach den für diesen Zeitpunkt geltenden Regeln zu beurteilen. Auch Betriebsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen, deutsche Quellen oder eine fortbestehende Geschäftsleitung können eigene Pflichten auslösen. Mehr dazu steht im Umzugsleitfaden für Krypto-Anleger.
Unternehmen, Ausschüttungen und Virtual Zone nicht verwechseln
Georgien verwendet für Gesellschaften ein ausschüttungsorientiertes Gewinnsteuersystem. Die steuerliche Behandlung der Gesellschaft folgt nicht der persönlichen Krypto-Befreiung. Unternehmensgewinne können insbesondere bei Ausschüttung oder bestimmten gleichgestellten Vorgängen mit der georgischen Profit Tax erfasst werden. Buchführung, nicht betriebliche Zahlungen und internationale Geschäftsleitung bleiben relevant.
Der Status einer „Virtual Zone Person“ ist auf bestimmte im Ausland gelieferte Informationstechnologie ausgerichtet. Er ist keine pauschale Krypto- oder Trading-Lizenz und macht Eigenhandelsgewinne nicht automatisch zu begünstigten IT-Erlösen. Entscheidend sind die tatsächlich entwickelte IT-Leistung, ihr Empfänger, die Substanz und die gesetzlichen Statusvoraussetzungen.
- Eigenes Investment, Kundenhandel und IT-Dienstleistung trennen.
- Umsatz und Gewinn nicht verwechseln.
- Gesellschafts- und Gesellschafterebene separat berechnen.
- Leitung, Mitarbeiter und Leistungserbringung nach Staat dokumentieren.
- Begünstigten Status nicht auf nicht erfasste Tätigkeiten ausdehnen.
Krypto-Dienstleistungen unterliegen der NBG-Registrierung
Die National Bank of Georgia führt ein Registrierungs- und Aufsichtsregime für Virtual Asset Service Providers. Zu den erfassten Dienstleistungen gehören unter anderem Krypto-/Fiat- und Krypto-/Krypto-Tausch für andere, Transfers, Verwahrung, Portfolioverwaltung, Handelsplattformbetrieb, Krypto-Lending und bestimmte ICO-Dienstleistungen.
Die NBG warnt ausdrücklich vor nicht registrierten Anbietern. Wer nur sein eigenes Portfolio verwaltet, ist nicht automatisch VASP. Wer aber für Kunden tauscht, verwahrt oder andere erfasste Dienstleistungen erbringt, darf die private Steuerbefreiung nicht als Ersatz für Registrierung, Geldwäscheprävention und Aufsicht verwenden. Seit 2023 ist die VASP-Regulierung deutlich formeller als zur Zeit der ersten Krypto-Warnungen.
Was ein Georgien-Krypto-Report zeigen sollte
Auch ein befreiter privater Verkauf braucht eine belegbare Klassifikation. Banken, Steuerbehörden und frühere Wohnsitzstaaten können Herkunft, Eigentum und Transaktionszeitpunkt prüfen. Ein Report sollte deshalb nicht nur ein Null-Steuer-Ergebnis zeigen.
- Qualifizierende private Krypto-Veräußerungen einzeln ausweisen.
- Gehalt, Servicevergütung, Mining, Staking und DeFi separat klassifizieren.
- Unternehmens- und Kundenwallets vom Privatportfolio trennen.
- GEL-/EUR-/USD-Marktwerte, Kursquelle und Zeitpunkt speichern.
- Eigentransfers matchen und Source-of-Funds-Kette erhalten.
- Steuerresidenz- und Umzugszeitraum im Reportkopf dokumentieren.
- Ungeklärte Token und fehlende Preise als Prüffall statt null behandeln.
Die Datenqualitäts-Checkliste hilft bei Quellen und Preisen; das Audit Pack bündelt Nachweise. Einen sachgerechten Vergleich bietet der Krypto-Steuer-Ländervergleich 2026.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Georgien
Zahlen Privatpersonen in Georgien immer 0 Prozent auf Krypto?
Public Ruling Nr. 201 befreit Einkommen natürlicher Personen aus der Veräußerung der dort definierten Krypto-Assets. Andere Einkunftsarten, Tokenrechte und geschäftliche Tätigkeiten müssen separat geprüft werden.
Ist Krypto-zu-Fiat in Georgien umsatzsteuerpflichtig?
Der Umtausch von Krypto in nationale oder ausländische Fiatwährung ist nach der Public Ruling von der Umsatzsteuer befreit.
Gilt die Befreiung für eine georgische Gesellschaft?
Nicht als persönliche Befreiung. Die Gesellschaft unterliegt den Unternehmens- und Ausschüttungsregeln.
Besteht ein DBA zwischen Deutschland und Georgien?
Ja. Das deutsch-georgische Doppelbesteuerungsabkommen ist seit 2008 anwendbar und wurde durch ein seit 2015 geltendes Protokoll ergänzt.
Reichen 183 Tage automatisch für einen steuerfreien Wegzug?
Nein. Die 183-Tage-Regel begründet georgische Ansässigkeit nach dem Tax Code, beseitigt aber nicht automatisch Wohnsitz oder Abkommensansässigkeit in einem anderen Staat.
Darf jeder Krypto für Kunden tauschen?
Nein. Erfasste Virtual-Asset-Dienstleistungen erfordern grundsätzlich eine NBG-Registrierung oder eine entsprechende aufsichtsrechtliche Berechtigung.
Amtliche Quellen
- Georgisches Gesetzblatt (Matsne): Public Ruling Nr. 201 zu Krypto-Assets und Mining-Rechenleistung
- Tax Code of Georgia, insbesondere Art. 34 zur Steuerresidenz
- National Bank of Georgia: VASP-Definition, Registrierung und Register
- NBG: Warnung vor nicht registrierten VASPs
- Bundesfinanzministerium: DBA Deutschland–Georgien
Fachlich aktualisiert am 2. September 2026. Allgemeine Information, keine individuelle georgische, deutsche oder grenzüberschreitende Steuerberatung.
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