Steuerguide

Krypto-Steuern in Zypern ab 2026: 8 Prozent, FIFO und Verluste

Veröffentlicht am 22. März 2026 ·Aktualisiert am 2. September 2026 · CoinTaxReporting · 4 Min. Lesezeit

Die frühere Aussage „keine Kapitalgewinnsteuer auf Krypto“ ist für 2026 veraltet. Zypern hat mit Artikel 20E eine besondere Einkommensteuer von 8 Prozent auf Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Assets eingeführt, die nicht durch Mining erworben wurden. Die Regel gilt nach den amtlichen FAQ für Privatpersonen und Unternehmen. Verluste sind eng begrenzt, FIFO ist vorgeschrieben, und Mining bleibt außerhalb dieses Sonderregimes.

Moderne redaktionelle Illustration zum Artikel „Krypto-Steuern in Zypern ab 2026: 8 Prozent, FIFO und Verluste“ über Krypto-Steuern
Seit 2026 besteuert Zypern bestimmte Kryptogewinne mit 8 %. So funktionieren Veräußerung, FIFO, Verlustausgleich, Mining, Steuererklärung und DAC8.

Was gilt seit dem 1. Januar 2026?

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Das zyprische Tax Department bestätigt in seinen amtlichen FAQ: Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Assets, die nicht durch Mining erworben wurden, unterliegen nach Artikel 20E einem besonderen Einkommensteuersatz von 8 Prozent. Nicht realisierte Marktwertsteigerungen werden nicht besteuert. Die Behandlung ist für natürliche Personen und Unternehmen grundsätzlich dieselbe.

Damit ist die alte Werbeaussage, Zypern kenne für Privatanleger keine Kryptosteuer, nicht mehr tragfähig. Der 8-%-Satz betrifft realisierte Gewinne und ist kein pauschaler Vermögens- oder Transaktionssteuersatz. Der englische Zypern-Leitfaden ergänzt die lokale Systematik.

Gewinnermittlung und FIFO

Der steuerpflichtige Gewinn verlangt einen realisierten Veräußerungsvorgang, Erlös und nachweisbare Anschaffungskosten. Bei mehrfachen Käufen desselben Krypto-Assets zu unterschiedlichen Preisen ordnet die Behörde FIFO an: Die zuerst erworbenen Einheiten gelten als zuerst veräußert. Der Report muss die Bestandsfortschreibung deshalb chronologisch zeigen.

Verkäufe, Token-Tausch, Bezahlung mit Krypto und andere Übertragungen gegen Gegenleistung sollten je Asset und Zeitpunkt bewertet werden. Eigene Wallet-Transfers ändern nicht den wirtschaftlichen Eigentümer und dürfen die FIFO-Kette nicht neu starten. Gebühren müssen sichtbar bleiben und nach der aktuellen Berechnungsanweisung behandelt werden.

Beispiel: 1 Coin wurde für 10.000 Euro und später 1 Coin für 14.000 Euro gekauft. Beim Verkauf eines Coins für 16.000 Euro gilt nach FIFO zunächst der 10.000-Euro-Lot als veräußert. Vor weiteren Kosten ergibt sich ein Gewinn von 6.000 Euro und eine Sondersteuer von 480 Euro. Das ist nur eine Rechenillustration.

Altjahre und Übergangsfälle müssen separat nachvollziehbar bleiben. Die Datenqualitäts-Checkliste zeigt, wie Methode, Preise und offene Positionen dokumentiert werden.

Kryptoverluste sind nur eng verrechenbar

Amtlich bestätigt ist: Verluste aus der Veräußerung von Krypto-Assets dürfen nur mit Gewinnen aus Krypto-Veräußerungen derselben Person im selben Jahr verrechnet werden. Sie können weder in Folgejahre vorgetragen noch auf andere Personen oder Unternehmen übertragen werden. Ein negativer Gesamtbetrag sollte dennoch dokumentiert werden, auch wenn er keine spätere Steuerwirkung hat.

Verlust und Gewinn müssen zunächst korrekt pro Veräußerung berechnet werden. Nicht realisierte Kursrückgänge, verlorene Zugangsdaten, Scams und wertlose Tokens sind nicht automatisch Veräußerungsverluste. Sie gehören bis zur rechtlichen Klärung in ein Prüfblatt.

Mining, Staking, Vergütung und Derivate

Krypto-Assets, die durch Mining erworben wurden, sind vom besonderen 8-%-Regime ausdrücklich ausgenommen. Mining-Einkommen und die spätere Veräußerung müssen nach den allgemeinen Regeln und dem tatsächlichen Tätigkeitsprofil geprüft werden. Mining-Bestände dürfen daher nicht zusammen mit gekauften Coins pauschal in dieselbe 8-%-Summe laufen.

Die amtliche Kurzregel löst Staking, Airdrops, Lending, Arbeitsvergütung und DeFi nicht allein durch den Namen. Zuerst ist ein möglicher Einkommenszufluss zu bestimmen, danach die Basis für eine spätere Veräußerung. Futures und Perpetuals sind Verträge und nicht automatisch Krypto-Assets im Sinne der Spot-Regel. Vertrag, Eröffnungs- und Schlussdaten, Funding und realisiertes P&L gehören separat in den Report.

Was die 8-Prozent-Regel im Report nicht bedeutet

Die 8 Prozent werden auf den nachweisbaren Jahresgewinn angewandt, nicht auf Verkaufserlöse, Depotwerte oder sämtliche eingegangenen Coins. Der Report muss daher zuerst Veräußerungserlös, FIFO-Anschaffungskosten und zulässige Kosten pro Vorgang ermitteln und anschließend nur die innerhalb desselben Jahres verrechenbaren Kryptoverluste berücksichtigen. Eine automatisch berechnete Steuer ist ohne vollständige Herkunftsdaten nicht belastbar.

Die Sonderregel ist außerdem keine pauschale Schlussbesteuerung für jede Person und jedes Krypto-Produkt. Durch Mining erworbene Assets sind ausgenommen; Staking, Arbeitsvergütung, Unternehmensaktivitäten und Derivate verlangen eine eigene Klassifikation. Verluste dürfen weder zwischen Personen noch in andere Jahre verschoben werden. Offene oder unklare Positionen sollten deshalb als Prüffälle erscheinen, statt stillschweigend in die 8-Prozent-Summe einzugehen.

Steuerresidenz und Erklärungspflicht

Die 8-%-Regel ersetzt nicht die Prüfung der zyprischen Steuerresidenz und Quelle. Für Ansässige und Nichtansässige können unterschiedliche Erklärungspflichten bestehen. Seit der Steuerreform müssen zyprische Steuerresidenten ab 2026 unter den veröffentlichten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung abgeben; die Einreichung erfolgt künftig über Tax For All.

Wer zwischen Staaten umzieht, muss Doppelansässigkeit, Abkommen, Vorjahre und den Zeitpunkt der Veräußerung dokumentieren. Ein zyprisches Bankkonto oder eine Gesellschaft macht eine Privatperson nicht automatisch zum zyprischen Steuerresidenten.

DAC8-Meldungen beginnen für Daten ab 2026

Zypern hat DAC8 mit Gesetz 38(I)/2026 zum 1. Januar 2026 umgesetzt. Meldepflichtige Krypto-Dienstleister erfassen Daten des Kalenderjahres 2026; die erste Meldung ist nach der Behördenankündigung bis 30. Juni 2027 vorgesehen. DAC8 berechnet keine Steuer, erhöht aber die Abstimmungsnotwendigkeit.

MiCA-Zulassung und DAC8 sind von der Einkommensteuer zu trennen. Einen Überblick gibt der MiCA-Leitfaden.

Report-Checkliste

  1. Steuerjahr vor oder ab 2026 trennen.
  2. gekaufte und geminte Assets markieren.
  3. FIFO je identischem Asset fortschreiben.
  4. Transfers zwischen eigenen Wallets verbinden.
  5. Erlös, Basis und Gebühren je Verkauf belegen.
  6. Jahresgewinne und -verluste separat summieren.
  7. keinen Verlustvortrag erzeugen.
  8. Rewards und Verträge außerhalb Spot prüfen.
  9. Residenz und Berichtswährung dokumentieren.
  10. DAC8-Daten mit dem Report abstimmen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kryptosteuer in Zypern 2026?

Für Gewinne aus der Veräußerung nicht durch Mining erworbener Krypto-Assets gilt grundsätzlich der besondere Satz von 8 Prozent.

Werden unrealisierte Gewinne besteuert?

Nein, laut Tax Department nicht.

Gilt FIFO?

Ja. Bei unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten gelten die ältesten Einheiten als zuerst veräußert.

Kann ich Verluste vortragen?

Nein. Sie sind nur mit Krypto-Veräußerungsgewinnen derselben Person im selben Jahr verrechenbar.

Gilt die 8-%-Regel für Mining?

Nein. Durch Mining erworbene Krypto-Assets sind ausgenommen und folgen einer gesonderten Prüfung.

Ist DAC8 eine zusätzliche Steuer?

Nein. DAC8 ist ein Melde- und Informationsaustauschsystem.

Amtliche Quellen

Stand 2. September 2026. Für Übergangsjahre, Mining und komplexe Tokenrechte ist eine zyprische Einzelfallprüfung erforderlich.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.

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