Krypto-Steuer in Bulgarien 2026: private Veräußerung oder Handelsbetrieb?
Bulgarien hat für private Krypto-Verkäufe und -Tauschgeschäfte eine vergleichsweise klare Rechenregel. Trotzdem ist die oft beworbene Aussage „10 Prozent Flat Tax auf alles“ zu grob. Entscheidend sind die einzelne Realisation, der jährliche Saldo, der gesetzliche Kostenabzug, die richtige Anlage der Steuererklärung und die Abgrenzung zu einer Tätigkeit als Händler.
Kurzantwort: Verkauf und Tausch sind steuerlich relevante Realisationen
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Jetzt vorbereiten →Die bulgarische National Revenue Agency (NRA) ordnet Einkünfte natürlicher Personen aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets den Einkünften aus der Übertragung von Rechten oder Vermögen zu. Die Behörde stellt zugleich klar, dass diese Einkünfte nicht allgemein zu den steuerfreien Einkünften gehören. Damit ist nicht nur der Verkauf gegen Euro relevant: Auch ein Tausch von Bitcoin gegen Ether oder von Ether gegen einen Stablecoin kann eine einzelne Realisation auslösen.
Für private Anleger gibt es keine deutsche Ein-Jahres-Haltefrist. Eine lange Haltedauer macht den Gewinn daher nicht automatisch steuerfrei. Die gesetzliche Rechnung erfolgt jedoch nicht einfach als „10 Prozent auf jeden Verkauf“. Zuerst werden Gewinn oder Verlust für jede Transaktion ermittelt, dann wird der Jahressaldo gebildet und anschließend der gesetzliche pauschale Kostenabzug berücksichtigt.
So wird das private Krypto-Ergebnis amtlich berechnet
Nach der NRA wird für jede konkrete Transaktion der Veräußerungspreis um den Anschaffungspreis des Krypto-Assets vermindert. Danach werden die im Kalenderjahr realisierten Gewinne addiert und die im selben Jahr realisierten Verluste abgezogen. Der verbleibende Betrag wird um 10 Prozent pauschale Aufwendungen reduziert. Dieses Ergebnis fließt in die allgemeine jährliche Bemessungsgrundlage ein.
- Für jeden Verkauf oder Tausch den Gegenwert im maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen.
- Die zugehörigen Anschaffungskosten der veräußerten Einheiten ermitteln.
- Gewinn oder Verlust je Transaktion berechnen.
- Alle realisierten Jahresgewinne mit den realisierten Jahresverlusten saldieren.
- Den positiven Saldo um den gesetzlichen Kostenabzug von 10 Prozent mindern.
- Das Ergebnis in die allgemeine jährliche Steuerbemessungsgrundlage übernehmen.
| Schritt | Beispiel | Ergebnis |
|---|---|---|
| Realisierte Gewinne im Jahr | 12.000 EUR | 12.000 EUR |
| Abzüglich realisierte Verluste | 3.000 EUR | 9.000 EUR Jahressaldo |
| Abzüglich 10 % Aufwendungen | 900 EUR | 8.100 EUR steuerpflichtiger Betrag |
| Allgemeiner Satz von 10 % | 810 EUR | vereinfachte Steuer vor persönlichen Anpassungen |
Das Beispiel isoliert nur diese Krypto-Einkünfte. Krankenversicherungsbeiträge, andere Bestandteile der allgemeinen Bemessungsgrundlage, persönliche Verhältnisse oder eine abweichende gewerbliche Einordnung können das tatsächliche Ergebnis verändern. Ein Report sollte deshalb den Jahressaldo und den Kostenabzug getrennt ausweisen und nicht lediglich eine scheinbar endgültige Steuer nennen.
Anlage 5, Frist und Vorauszahlungen
Private Einkünfte aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets gehören nach der amtlichen NRA-Seite in Anlage Nr. 5 der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die frühere Behauptung, Krypto gehöre pauschal in Anlage 8, ist falsch. Die allgemeine Frist für die jährliche Erklärung natürlicher Personen nach Art. 50 ZDDFl ist der 30. April des Folgejahres. Für Einkünfte dieser privaten Vermögensübertragungen verlangt die NRA keine Voraussteuer.
Für das Steuerjahr 2026 ist daher grundsätzlich die Erklärung im Jahr 2027 maßgeblich. Die jeweils veröffentlichten Formulare, technischen Einreichungswege und mögliche Sonderregeln sollten im Abgabejahr nochmals auf der NRA-Seite geprüft werden. Ein Softwarebericht kann die Werte für Anlage 5 vorbereiten, reicht die bulgarische Steuererklärung aber nicht automatisch ein.
- Privater Verkauf/Tausch: Anlage 5.
- Gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer/Händler: grundsätzlich Anlage 2.
- Voraussteuer auf private Krypto-Veräußerungen: laut NRA nicht geschuldet.
- Unterlagen: Handelsdaten, Wallet-Nachweise, Kurse und Anschaffungskette aufbewahren.
Wann aus privatem Krypto-Handel ein Geschäft wird
Die Einordnung hängt nicht allein von einer formalen Registrierung als Einzelunternehmer ab. Die NRA betont, dass die tatsächlichen Handlungen entscheiden: Wer Handelsgeschäfte in einer Art und einem Umfang ausführt, die eine kaufmännische Organisation verlangen, kann als Händler gelten, auch ohne sich zuvor als Einzelunternehmer registriert zu haben. Für eine solche Tätigkeit gelten die Regeln der betrieblichen Gewinnermittlung; die Einkünfte werden grundsätzlich in Anlage 2 erklärt.
Es gibt keinen veröffentlichten Krypto-Schwellenwert wie „mehr als 100 Trades“. Relevant sind das Gesamtbild, Wiederholungsabsicht, Organisation, eingesetzte Infrastruktur, planmäßige Gewinnerzielung, Fremdleistungen, Kundenbezug und wirtschaftlicher Umfang. Mining mit spezieller Hardware und Verkaufsabsicht nennt die NRA ausdrücklich als mögliches Indiz einer berufsmäßigen Tätigkeit.
| Profil | Typische Reportlogik | Erforderliche Prüfung |
|---|---|---|
| Private Vermögensverwaltung | Transaktionsgewinne/-verluste, Jahressaldo, 10-%-Abzug | Anlage 5 und vollständige Anschaffungskosten |
| Organisierter Eigenhandel | Betriebliche Erträge, Aufwendungen und Bestände | Händlerstatus, Rechnungslegung, Anlage 2 |
| Mining-/Validatorbetrieb | Rewards, Betriebskosten, spätere Veräußerung | Umfang, Hardware, Regelmäßigkeit und Marktwert |
| Dienstleistung für Kunden | Serviceumsatz getrennt vom Eigenportfolio | Verträge, Lizenzierung und Unternehmensform |
Was die Euro-Einführung am 1. Januar 2026 ändert
Bulgarien hat am 1. Januar 2026 den Euro eingeführt. Der unwiderrufliche Umrechnungskurs beträgt 1 EUR = 1,95583 BGN. Für einen Steuerreport ist das keine neue Gewinnermittlungsmethode, aber eine wichtige Währungs- und Periodengrenze: Transaktionen aus früheren Jahren können noch in Lew belegt sein, während aktuelle Auswertungen und Erklärungsbeträge in Euro geführt werden.
Historische Originalwerte sollten erhalten bleiben. Eine Software darf BGN-Beträge nicht mit einem frei gewählten Marktkurs umrechnen, sondern muss bei der gesetzlichen Umstellung den vollständigen Fixkurs und die vorgeschriebenen Rundungsregeln verwenden. Kryptowerte, die gegen USDT, USD oder andere Fremdwährungen gehandelt wurden, benötigen weiterhin eine nachvollziehbare Bewertung in der jeweiligen Berichtswährung zum Transaktionszeitpunkt.
Staking, Mining, DeFi, NFTs und Derivate getrennt prüfen
Die amtliche Standardseite zu Krypto-Assets beantwortet vor allem Verkauf und Tausch sowie den Händlerfall. Sie schafft keine pauschale Sonderregel für jedes Protokollereignis. Rewards, Lending-Zinsen, Airdrops, Liquidity-Pool-Token, NFTs und Futures müssen nach ihrem wirtschaftlichen Inhalt analysiert werden. Ein interner Decodername oder das Wort „Reward“ ist noch keine steuerliche Kategorie.
- Staking/Mining: Zufluss, Marktwert, Gegenleistung und mögliche betriebliche Tätigkeit dokumentieren.
- DeFi: Prüfen, ob wirtschaftliches Eigentum übertragen, ein neuer Anspruch erworben oder nur Sicherheiten bewegt wurden.
- Derivate: Realisierte Close-/Settlement-P&L und Funding separat ausweisen; Open- und Snapshot-Zeilen sind keine realisierten Gewinne.
- NFTs: Anschaffung, Verkauf, eigene Herstellung und mögliche gewerbliche Aktivität unterscheiden.
- Eigentransfers: Nicht als Verkauf behandeln, aber Abgang, Eingang und Netzwerkgebühr nachweisbar verbinden.
Welche Daten ein belastbarer Bulgarien-Report braucht
Die NRA verlangt zwar keine besonderen Belege als Standardanlage für jeden privaten Krypto-Gewinn, doch relevante Unterlagen sind aufzubewahren. Ein belastbarer Report sollte daher nicht nur eine Jahressumme zeigen. Er muss jede Realisation auf die Quelldatei, den Kurs, die veräußerte Menge und die Anschaffungskosten zurückführen können.
- Alle Börsen, Broker, Wallets und DeFi-Adressen einschließlich Vorjahre erfassen.
- Fiat- und Krypto-Tauschgeschäfte vollständig importieren.
- Eigentransfers matchen, ohne Gebühren oder Anschaffungshistorie zu verlieren.
- Fehlende Preise oder Anschaffungskosten als „nicht berechenbar“ markieren, niemals als null bestätigen.
- Private und betriebliche Wallets sowie Spot, Income und Derivate trennen.
- BGN-/EUR-Umstellung und sonstige Wechselkurse mit Quelle und Datum protokollieren.
- Eine Einzeltransaktionsliste, Jahressalden und die Überleitung zu Anlage 5 erzeugen.
Hilfreich sind unsere Checkliste zur Datenqualität, der Leitfaden für Wallet-Eigentransfers und das Audit Pack für die fachliche Prüfung. Die bulgarischsprachige Fassung finden Sie im ausführlichen Bulgarien-Leitfaden.
Häufige Fragen zur Krypto-Steuer in Bulgarien
Sind Krypto-Gewinne nach langer Haltedauer steuerfrei?
Nein. Die NRA nennt für private Verkäufe und Tausche keine allgemeine Haltefristbefreiung wie die deutsche Ein-Jahres-Regel.
Werden Krypto-zu-Krypto-Tausche erfasst?
Ja. Die amtliche Regel erfasst ausdrücklich Verkauf oder Tausch von Krypto-Assets. Der Marktwert der erhaltenen Gegenleistung muss nachvollziehbar bestimmt werden.
Ist der bulgarische Krypto-Steuersatz genau 9 Prozent?
Nein. Gesetzlich werden zunächst 10 Prozent pauschale Aufwendungen vom positiven Jahressaldo abgezogen; anschließend fließt der Betrag in die allgemeine Bemessungsgrundlage mit dem allgemeinen Satz von 10 Prozent ein. „9 Prozent“ ist nur die vereinfachte mathematische Wirkung in einem isolierten Beispiel.
In welche Anlage gehören private Krypto-Verkäufe?
Nach der NRA in Anlage Nr. 5 der jährlichen Einkommensteuererklärung. Gewerbliche Einkünfte eines Händlers werden grundsätzlich in Anlage 2 erklärt.
Macht eine Gewerbeanmeldung den Unterschied?
Nicht allein. Die NRA stellt auf die tatsächlich ausgeführten Geschäfte und ihre Organisation ab. Auch eine nicht registrierte Person kann steuerlich als Händler behandelt werden.
Berechnet ein Krypto-Report die endgültige bulgarische Steuer?
Er kann Transaktionen, Salden und Kontrollwerte vorbereiten. Persönliche Abzüge, Sozialversicherungsfragen, Händlerstatus und die endgültige Erklärung bleiben eine fachliche Einzelfallprüfung.
Amtliche Quellen
- Bulgarische NRA: Krypto-Assets – Verkauf, Tausch und Händlerstatus
- Bulgarische NRA: Abgabefrist der jährlichen Einkommensteuererklärung
- Rat der EU: Euro-Einführung und fester Umrechnungskurs
- Bulgarische Nationalbank: Fragen und Antworten zur Euro-Einführung
Fachlich aktualisiert am 2. September 2026. Der Beitrag ist eine allgemeine Information und keine individuelle bulgarische Steuer- oder Rechtsberatung.
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