Veröffentlicht am 1. Mai 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Steuer Ungarn 2025 – SZJA, Szocho und Sor 164 erklärt

Ungarn hat 2022 einen eigenen Krypto-Steuer-Paragraphen eingeführt – § 67/C SZJA. Das klingt komplex, ist aber strukturiert. 28 % Gesamtbelastung, kein Haltefristprivileg, Verluste verfallen am Jahresende. Hier ist was man wissen muss.

Rechtsgrundlage: § 67/C SZJA

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Kryptowährungs-Transaktionen werden in Ungarn unter § 67/C des Einkommensteuergesetzes (SZJA) behandelt – ein eigener Paragraph, der 2022 eingeführt wurde. Gewinne unterliegen:

Macht zusammen 28 % auf realisierte Krypto-Gewinne. Kein Haltefristprivileg, keine Freigrenze.

Was gilt als steuerpflichtiges Ereignis?

Sor 164 in der 25SZJA-06 Erklärung

Krypto-Gewinne kommen in die ungarische Steuererklärung (Formular 25SZJA-06), konkret in folgende Zeilen:

Verlustverrechnung: Nur im selben Jahr

In Ungarn können Krypto-Verluste innerhalb desselben Steuerjahres mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist nicht möglich – Verluste verfallen am Jahresende. Das macht Tax Loss Harvesting hier besonders dringend: Verluste müssen noch im laufenden Jahr realisiert werden, sonst sind sie steuerlich verloren.

Besonderheiten für ungarische Anleger

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CoinTaxReporting enthält ein spezialisiertes Ungarn-Steuermodul mit den Formularzeilen der 25SZJA-06. Der fertige Report enthält einen Sor-164-Extrakt mit SZJA- und Szocho-Berechnung – direkt verwendbar für die ungarische Steuererklärung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.