Krypto Verluste steuerlich absetzen – Verlustverrechnung und Tax Loss Harvesting
Ein schlechtes Krypto-Jahr ist ärgerlich. Aber steuerlich kann man daraus noch was rausholen. Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen oder ins nächste Jahr vortragen – wenn man es richtig macht. Hier ist wie.
Grundprinzip: Verluste aus § 23 bleiben unter sich
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Jetzt berechnen →Krypto-Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ § 23 EStG) lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen § 23-Geschäften verrechnen – nicht mit dem Gehalt, nicht mit Dividenden, nicht mit Aktiengewinnen. Das ist eine harte Einschränkung, die viele ärgert.
Aber innerhalb des § 23-Topfes gibt es drei Optionen:
- Im selben Jahr verrechnen – Verluste senken den steuerpflichtigen Krypto-Gewinn direkt
- Verlustvortrag – unbegrenzt in Folgejahre vortragbar
- Verlustrücktrag ins Vorjahr – maximal 10.000 € nach § 10d EStG
Was ist überhaupt ein realisierter Verlust?
Buchverluste zählen nicht – solange man nicht verkauft, ist steuerlich nichts passiert. Verluste entstehen durch:
- Verkauf von Krypto unter dem Einstandspreis
- Krypto-zu-Krypto-Tausch mit Verlust
- Verlustbringende NFT-Verkäufe
- Liquidierung einer Futures-Position
Tax Loss Harvesting: Verluste gezielt ernten
Das Prinzip ist simpel. Man hat Asset X mit 2.000 € Buchverlust und Asset Y mit 3.000 € realisiertem Gewinn. Asset X noch vor Jahresende verkaufen:
- Verlust von 2.000 € wird realisiert
- Nettogewinn sinkt von 3.000 € auf 1.000 €
- Statt ca. 1.260 € Steuer (bei 42 %) zahlt man ca. 420 € – Ersparnis: 840 €
- Asset X sofort zurückkaufen? Kein Problem. In Deutschland gibt es kein Wash-Sale-Verbot.
Die neue Haltedauer beginnt mit dem Rückkauf neu – aber das ist meist verschmerzbar.
Futures: Verlustverrechnungsbeschränkung beachten
Seit 2021 gilt für Termingeschäfte (Futures, Optionen) eine Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 6 Satz § 5 EStG). Verluste aus Krypto-Futures lassen sich also nur bis 20.000 € jährlich gegen Futures-Gewinne verrechnen. Was drüber ist, wird vorgetragen.
Diese Regelung ist umstritten und wird gerichtlich geprüft. Aktuelle Bescheide können unter Vorbehalt gestellt werden – den Steuerberater fragen.
Verluste angeben – das passiert nicht von selbst
Das Finanzamt kennt Verluste nicht automatisch. Man muss sie aktiv in der Anlage SO eintragen:
- Zeilen 41–52 für Krypto-Verluste (§ § 23 EStG)
- Das Finanzamt stellt dann einen Verlustfeststellungsbescheid aus
- Der Verlust wird in Folgejahren automatisch berücksichtigt
CoinTaxReporting weist Verluste, Gewinne und Nettosumme separat aus – direkt eintragbar in die Anlage SO.
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