Veröffentlicht am 15. März 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Verluste steuerlich absetzen – Verlustverrechnung und Tax Loss Harvesting

Ein schlechtes Krypto-Jahr ist ärgerlich. Aber steuerlich kann man daraus noch was rausholen. Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen oder ins nächste Jahr vortragen – wenn man es richtig macht. Hier ist wie.

Grundprinzip: Verluste aus § 23 bleiben unter sich

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Krypto-Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ § 23 EStG) lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen § 23-Geschäften verrechnen – nicht mit dem Gehalt, nicht mit Dividenden, nicht mit Aktiengewinnen. Das ist eine harte Einschränkung, die viele ärgert.

Aber innerhalb des § 23-Topfes gibt es drei Optionen:

Was ist überhaupt ein realisierter Verlust?

Buchverluste zählen nicht – solange man nicht verkauft, ist steuerlich nichts passiert. Verluste entstehen durch:

Tax Loss Harvesting: Verluste gezielt ernten

Das Prinzip ist simpel. Man hat Asset X mit 2.000 € Buchverlust und Asset Y mit 3.000 € realisiertem Gewinn. Asset X noch vor Jahresende verkaufen:

  1. Verlust von 2.000 € wird realisiert
  2. Nettogewinn sinkt von 3.000 € auf 1.000 €
  3. Statt ca. 1.260 € Steuer (bei 42 %) zahlt man ca. 420 € – Ersparnis: 840 €
  4. Asset X sofort zurückkaufen? Kein Problem. In Deutschland gibt es kein Wash-Sale-Verbot.

Die neue Haltedauer beginnt mit dem Rückkauf neu – aber das ist meist verschmerzbar.

Futures: Verlustverrechnungsbeschränkung beachten

Seit 2021 gilt für Termingeschäfte (Futures, Optionen) eine Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 6 Satz § 5 EStG). Verluste aus Krypto-Futures lassen sich also nur bis 20.000 € jährlich gegen Futures-Gewinne verrechnen. Was drüber ist, wird vorgetragen.

Diese Regelung ist umstritten und wird gerichtlich geprüft. Aktuelle Bescheide können unter Vorbehalt gestellt werden – den Steuerberater fragen.

Verluste angeben – das passiert nicht von selbst

Das Finanzamt kennt Verluste nicht automatisch. Man muss sie aktiv in der Anlage SO eintragen:

CoinTaxReporting weist Verluste, Gewinne und Nettosumme separat aus – direkt eintragbar in die Anlage SO.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.