Trade Republic Krypto-Steuern 2026: Report, Wallet, Staking und Karte
Trade Republic führt deutsche Kryptosteuer nicht automatisch ab. Neben Käufen und Verkäufen bietet die Plattform inzwischen Krypto-Transfers, Staking und Kryptozahlungen über die Karte. Der jährliche Crypto-Report ist deshalb wichtig, muss aber von der Jahressteuerbescheinigung für Aktien, Zinsen und andere Kapitalerträge getrennt und bei externen Wallets ergänzt werden.
Trade Republic führt Kryptosteuer in Deutschland nicht automatisch ab
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →Trade Republic erklärt im eigenen Help Center, dass Kryptowerte im Privatvermögen grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt werden. Anders als bei Aktien findet kein automatischer Abzug der Abgeltungsteuer statt. Gewinne und Einkünfte aus Kryptowährungen müssen daher bei Bedarf eigenständig in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die Plattform unterscheidet damit selbst zwischen Kapitalerträgen, auf die sie gegebenenfalls Kapitalertragsteuer einbehält, und Kryptowerten. Diese Trennung ist steuerlich entscheidend: Eine einzige Portfolio-Gesamtsumme darf Aktien, Zinsen, Derivate und Kryptowerte nicht vermischen.
| Trade-Republic-Bereich | Typische Behandlung | Dokument |
|---|---|---|
| Aktien, ETFs, Zinsen | Regelmäßig Kapitalerträge mit Steuerabzug | Jahressteuerbescheinigung |
| Private Kryptoverkäufe | § 23 EStG selbst prüfen | Crypto-Report plus Einzelbelege |
| Staking-Rewards | Regelmäßig § 22 Nr. § 3 EStG prüfen | Reward-/Kontohistorie |
| Wallet-Transfers | Eigentransfer grundsätzlich nicht steuerbar | Sender, Empfänger und Transaktions-Hash |
| Kartenzahlung aus Krypto | Trade Republic verkauft den benötigten Coin-Anteil | Kartenbuchung plus Krypto-Verkauf |
Crypto-Report ist nicht die Jahressteuerbescheinigung
Trade Republic stellt nach eigener Auskunft vor dem 31. Juli automatisch eine Übersicht der Kryptogeschäfte des Vorjahres im Profil bereit. Dieser Crypto-Report ergänzt die Unterlagen für die Steuererklärung. Die Jahressteuerbescheinigung fasst dagegen Kapitalerträge und einbehaltene Steuern zusammen und nennt Kryptogewinne ausdrücklich als Position, die gegebenenfalls manuell zu erklären ist.
Der Crypto-Report sollte deshalb nicht mit einer Bescheinigung bereits abgeführter Steuer verwechselt werden. Kontrolliere mindestens:
- ob alle Käufe, Verkäufe und Gebühren enthalten sind;
- ob Anfangsbestände aus Vorjahren korrekt fortgeführt wurden;
- ob Wallet-Transfers nicht als Verkäufe oder Einnahmen erscheinen;
- ob Staking-Rewards und Kartenverkäufe vollständig enthalten sind;
- ob die verwendete Bestandsmethode und Euro-Werte nachvollziehbar sind.
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag gelten nicht für § 23
Trade Republic weist ausdrücklich darauf hin, dass der Freistellungsauftrag und die bankinternen Verlustverrechnungstöpfe nicht auf private Kryptoveräußerungen angewendet werden. Die 1.000-Euro-Grenze bei § 23 ist eine eigenständige Freigrenze für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres. Sie ist nicht der Sparer-Pauschbetrag und gilt nicht pro Bank.
Private Krypto-Trades: Einjahresfrist, Tausch und Gebühren
Ein privater Coin-Verkauf innerhalb von höchstens einem Jahr nach Anschaffung kann steuerpflichtig sein. Der persönliche Einkommensteuersatz ist maßgeblich, nicht die Abgeltungsteuer. Ein geeigneter privater Verkauf nach mehr als einem Jahr fällt regelmäßig nicht unter § 23. Betriebsvermögen, Security Token und andere Produkte können anders behandelt werden.
Mit der neuen Wallet-Funktion können künftig auch plattformübergreifende Sachverhalte auftreten. Wird ein Coin später außerhalb von Trade Republic getauscht oder für Waren verwendet, ist dies ebenfalls eine mögliche Veräußerung. Der Trade-Republic-Report kennt diesen externen Vorgang nicht automatisch.
Einzelbetrachtung und Verwendungsreihenfolge
Nach dem BMF gilt vorrangig die Einzelbetrachtung. Ist sie nicht möglich, greifen die amtlichen Regeln zur zuerst angeschafften Einheit, Durchschnittswertermittlung und vereinfachenden FIFO-Annahme. Die Methode wird walletbezogen angewendet und muss grundsätzlich konsistent bleiben. Ein einzelner Plattformreport darf nicht ungeprüft eine globale FIFO-Berechnung über alle Wallets erzeugen. Mehr dazu im FIFO- und Methodenvergleich.
Trade-Republic-Wallet: Transfers sind keine Verkäufe, aber nachweispflichtig
Trade Republic bietet inzwischen das Senden und Empfangen von Kryptowerten über die Crypto Wallet an. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist grundsätzlich keine Veräußerung. Anschaffungsdatum und Kostenbasis müssen beim übertragenen Bestand fortgeführt werden. Netzwerkgebühren, abweichende Mengen und mehrere Teiltransfers sind separat zu dokumentieren.
Bei einer Einzahlung von einer externen Wallet kennt Trade Republic die frühere Anschaffungshistorie möglicherweise nicht. Bei einer Auszahlung kennt Trade Republic die spätere Verwendung nicht. Ein vollständiger Steuerreport muss daher beide Seiten über Asset, Menge, Zeit, Adresse und Transaktions-Hash verbinden. Der Import- und Transferleitfaden zeigt den Abgleich.
Fehlt die Gegenbuchung, darf eine Software die Einzahlung nicht als Einkommen und die Auszahlung nicht als Verkauf bestätigen. Ebenso darf eine unbekannte Basis nicht unbemerkt mit null angesetzt werden. Der Vorgang gehört als „nicht berechenbar“ oder Prüffall in den Report, bis die Historie ergänzt ist.
Staking, Kryptozahlungen und Crypto Saveback
Staking-Rewards
Trade Republic beschreibt Staking-Rewards als wöchentlich reinvestiert. Beim passiven Plattform-Staking ordnet das BMF den Euro-Wert der erhaltenen Rewards in der Regel § 22 Nummer § 3 EStG zu. Die 256-Euro-Freigrenze bezieht sich auf die gesamten einschlägigen Einkünfte aus Leistungen des Jahres. Der spätere Verkauf der Reward-Coins ist ein zweiter Vorgang; der beim Zugang erfasste Wert bildet regelmäßig deren Anschaffungsbasis.
Bezahlen mit Krypto über die Trade-Republic-Karte
Trade Republic erklärt, dass bei aktivierter Kryptozahlung im Zeitpunkt des Kartenkaufs der benötigte Krypto-Betrag verkauft und der Euro-Gegenwert an den Händler gezahlt wird. Steuerlich ist deshalb der zugrunde liegende Coin-Verkauf zu prüfen. Die Kartenbuchung allein reicht nicht: Coin, Menge, Erlös, Anschaffungslot, Spread und Haltedauer müssen verbunden werden.
Crypto Saveback
Saveback darf nicht automatisch als Staking-Einkommen klassifiziert werden. Je nach Programmbedingungen kommen Rabatt, Prämie oder Gegenleistung in Betracht. Sichere Teilnahmebedingungen, Kartenausgabe, Höhe und Zeitpunkt der Gutschrift. Wird Saveback in Krypto gutgeschrieben, benötigt der erhaltene Bestand zusätzlich einen dokumentierten Euro-Wert für einen späteren Verkauf.
Vom Trade-Republic-Report zur deutschen Steuererklärung
- Crypto-Report, Jahressteuerbescheinigung, Konto- und Depotauszüge getrennt sichern.
- Alle externen Wallets und Börsen mit dem Trade-Republic-Bestand verbinden.
- Spot-Verkäufe, Transfers, Staking, Kartenverkäufe und Saveback getrennt klassifizieren.
- Euro-Werte, Gebühren, Anschaffungszeitpunkte und gewählte Methode prüfen.
- Endbestand gegen App und Wallet-Adressen abstimmen.
- Ungeklärte Kostenbasis sichtbar lassen und vor Abgabe ergänzen.
CoinTaxReporting kann diese Daten in einem deutschen Krypto-Steuerreport zusammenführen. Die Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge bleibt davon getrennt. Ein guter Report zeigt nicht nur die §-23-Summe, sondern auch die zugrunde liegenden Veräußerungen, Staking-Zuflüsse und offenen Datenfragen.
KStTG/DAC8 ab 2026
Die Pflichten nach dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz gelten erstmals für das Kalenderjahr 2026. Plattformmeldungen ersetzen weder die Steuererklärung noch die walletübergreifende Kostenbasis. Ein gemeldeter Bruttoverkaufswert ist nicht gleich Gewinn. Für Nutzer werden daher vollständige Transfers und konsistente Angaben wichtiger, nicht überflüssig.
Häufige Fragen zu Trade-Republic-Krypto-Steuern
Führt Trade Republic die Steuer auf Kryptogewinne ab?
Nach der aktuellen Trade-Republic-Auskunft nein. Private Kryptogewinne werden nicht wie Aktien der Abgeltungsteuer unterworfen und müssen bei Bedarf selbst erklärt werden.
Gilt mein Freistellungsauftrag für Krypto?
Nein. Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag gehören zu Kapitalerträgen. Für private Kryptoverkäufe gilt die separate §-23-Freigrenze.
Ist der Crypto-Report eine Steuerbescheinigung?
Er ist eine ergänzende Übersicht der Kryptogeschäfte. Die Jahressteuerbescheinigung behandelt Kapitalerträge und bereits einbehaltene Steuern; Kryptopositionen können manuell zu erklären sein.
Ist eine Auszahlung auf meine Wallet steuerpflichtig?
Ein Eigentransfer ist grundsätzlich keine Veräußerung. Anschaffungsdatum, Kostenbasis, Menge und Netzwerkgebühr müssen jedoch fortgeführt werden.
Ist Bezahlen mit Krypto über die Karte steuerfrei?
Nein, nicht automatisch. Trade Republic verkauft für die Zahlung den benötigten Krypto-Betrag; dieser Verkauf ist nach § 23 und seiner Haltedauer zu prüfen.
Amtliche Grundlagen
- BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (6. März 2025)
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
- § 22 EStG: Sonstige Einkünfte
- § 21 KStTG: erstmalige Anwendung für 2026
- Trade Republic: Wie werden Crypto versteuert?
- Trade Republic: Übersicht der Kryptogeschäfte
- Trade Republic: Jahressteuerbescheinigung
- Trade Republic: Wallet, Staking, Kryptokarte und Saveback
Zuletzt fachlich geprüft am 1. September 2026. Produktfunktionen und Dokumentbezeichnungen können sich ändern; maßgeblich sind die im Konto verfügbaren Einzelbelege.
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