Steuerguide

Krypto-Steuer Österreich: Checkliste für Report, E 1kv und FinanzOnline

Veröffentlicht am 4. Juli 2026 ·Aktualisiert am 2. September 2026 · CoinTaxReporting · 5 Min. Lesezeit

Für die österreichische Krypto-Steuererklärung reicht weder eine Börsen-Jahressumme noch ein globaler FIFO-Bericht. Die Prüfung beginnt bei Quellen und Altvermögen, führt über den gleitenden Durchschnitt und endet bei KESt-Abstimmung, E 1kv und offenen Prüffällen. Diese Checkliste ist für die im Jahr 2026 abgegebene Erklärung 2025 aufgebaut.

Moderne redaktionelle Illustration zum Artikel „Krypto-Steuer Österreich: Checkliste für Report, E 1kv und FinanzOnline“ über Krypto-Steuern
Jahrescheckliste für Krypto-Steuern in Österreich 2026: Datenimport, Alt- und Neuvermögen, AVG, KESt-Reporting, E 1kv, Verlustausgleich und Fristen.

Phase 1: Fristen und Steuerjahr eindeutig festlegen

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Eine im Jahr 2026 abgegebene Erklärung betrifft regelmäßig das Kalenderjahr 2025. Die Jahressteuererklärung ist grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline einzureichen. Begründete Fristverlängerungen und die Quotenregelung bei berufsmäßiger Vertretung können abweichen.

Für ab 2025 zufließende, grundsätzlich KESt-pflichtige Einkünfte muss ein österreichischer Abzugsverpflichteter auf Verlangen ein Steuerreporting bereitstellen. Dieses ist spätestens am 31. März des Folgejahres verfügbar zu machen. Für die Erklärung 2025 sollte es also vor der regulären FinanzOnline-Frist vorliegen.

ZeitpunktAufgabeErgebnis
Jänner bis März 2026Börsenexporte, Wallets und KESt-Reportings sammelnQuelleninventar
bis 31. Märzgesetzliches Steuerreporting anfordern und abrufenAnbieterkennzahlen und KESt
April bis JuniGesamtreport berechnen, abstimmen und prüfenE-1kv-fähige Summen
grundsätzlich 30. Junielektronische Erklärung über FinanzOnlinefristgerechte Abgabe

Phase 2: Börsen, Wallets und Vorjahre vollständig erfassen

Anschaffungskosten können lange vor dem Steuerjahr entstanden sein. Deshalb reicht ein Export nur für 2025 nicht. Erfassen Sie alle zentralen Börsen, Self-Custody-Wallets, DeFi-Protokolle, NFT-Plattformen, Staking- und Lending-Konten sowie geschlossene Altaccounts.

Fehlt eine notwendige Quelle, kann das Ergebnis nicht als vollständig bestätigt werden. Die Datenqualitäts-Checkliste zeigt die technische Prüfreihenfolge.

Phase 3: Altvermögen und Neuvermögen nicht vermischen

Nach dem 28. Februar 2021 angeschaffte Kryptowährungen fallen grundsätzlich in das neue Regime des § 27b EStG. Bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschaffte Bestände sind grundsätzlich Altvermögen. Für jeden im Steuerjahr veräußerten Bestand muss das ursprüngliche Anschaffungsdatum nachgewiesen oder als offen markiert werden.

Auch bei Altvermögen können neu erhaltene Einheiten in das neue Regime fallen, wenn alte Token später für laufende Einkünfte oder zum Erwerb durch Staking, Airdrop, Bounty oder Hardfork eingesetzt werden. Ein bloßes Label „BTC Altbestand“ ohne Mengen- und Ereigniskette genügt nicht.

  1. Bestand am 28. Februar 2021 je Wallet rekonstruieren.
  2. spätere Abgänge und Eigentransfers chronologisch fortführen.
  3. neue Zugänge nach Erwerbsart und Datum kennzeichnen.
  4. ungeklärte Bestände nicht automatisch als Altvermögen behandeln.
  5. steuerfreie und steuerpflichtige Ergebnisse getrennt ausweisen.

Phase 4: Gleitenden Durchschnitt je Wallet nachrechnen

Für nach dem 31. Dezember 2022 zufließende realisierte Wertsteigerungen werden Anschaffungskosten gleichartiger Kryptowährungen, die nacheinander auf derselben Adresse oder Wallet erworben wurden, grundsätzlich mit dem gleitenden Durchschnittspreis in Euro bewertet. Ein globales FIFO über alle Börsen ist dafür nicht geeignet.

Kontrollieren Sie bei Stichproben jeden Zugang, die fortgeführten Kosten aus steuerneutralen Krypto-Tauschen, Anschaffungsnebenkosten, Teilverkäufe und den verbleibenden Kostenbestand. Die Summe der ausgebuchten und offenen Kosten muss mit der gesamten historischen Kostenbasis abstimmen.

EreignisAVG-Wirkung
Kauf derselben KryptowährungMenge und Euro-Kosten erhöhen; Durchschnitt neu berechnen
Krypto-zu-Krypto-TauschKosten der hingegebenen Krypto auf erhaltene Krypto übertragen
Fiat-Verkaufanteilige Durchschnittskosten ausbuchen
EigentransferAnschaffungsdatum und Kosten fortführen
klassischer Staking-ZugangAnschaffungskosten zunächst null

Die fachlichen Regeln mit Beispiel erklärt Krypto-Steuer Österreich 2026.

Phase 5: Spot, Income, Derivate und Sonderassets trennen

Verkäufe von Neuvermögen gegen Euro oder Fremdwährung sowie die Bezahlung von Waren oder Leistungen sind grundsätzlich Realisationen. Der Tausch einer erfassten Kryptowährung gegen eine andere erfasste Kryptowährung ist dagegen steuerneutral; die Kostenbasis wird übertragen.

Lending und die Überlassung an Liquiditäts- oder Kreditpools führen regelmäßig zu laufenden Einkünften beim Zufluss. Klassisches Staking zur Transaktionsvalidierung, unentgeltliche Airdrops, unwesentliche Bounties und Hardforks werden beim Erhalt anders behandelt und beginnen regelmäßig mit Kostenbasis null. Der Produktname „Staking“ ist nicht entscheidend.

Phase 6: KESt-Abzug und gesetzliches Steuerreporting abstimmen

Österreichische Kryptodienstleister sind für Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 2023 grundsätzlich zum KESt-Abzug verpflichtet. Bei korrekter Endbesteuerung besteht häufig keine zusätzliche Erklärungspflicht für genau diese Einkünfte. Ausländische Plattformen behalten österreichische KESt meist nicht ein; ihre Einkünfte können in die Veranlagung gehören.

Das gesetzliche Steuerreporting ab Zuflussjahr 2025 enthält Einkünfte, Verluste, abgeführte KESt und Hinweise auf E-1kv-Kennzahlen. Stimmen Sie es gegen die Transaktionsdaten ab. Ein Anbieterreport kann keine bei anderen Plattformen entstandenen Verluste automatisch berücksichtigen.

  1. Bruttoeinkünfte je Abzugsverpflichtetem vergleichen.
  2. abgeführte und gutgeschriebene KESt prüfen.
  3. automatischen Verlustausgleich nachvollziehen.
  4. ausländische Einkünfte ohne KESt ergänzen.
  5. banken- und anbieterübergreifenden Verlustausgleich berechnen.
  6. Quellensteuer nur im zulässigen Umfang übernehmen.

Verlusttöpfe und Grenzen erläutert Krypto-Verluste in Österreich.

Phase 7: E 1kv, Report und offene Punkte abschließen

Die Beilage E 1kv gehört zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Verwenden Sie die Formularversion des erklärten Jahres. Das gesetzliche Anbieter-Steuerreporting verweist auf passende E-1kv-Kennzahlen; zusätzliche Softwareberichte müssen dieselben Summen reproduzierbar herleiten.

AbschlussdokumentKontrolle
E 1/E 1kvrichtige Jahresversion und vollständige erklärungspflichtige Summen
PDF-ReportProfil, Methode, Währung, Steuerregeln und Warnungen
Detail-CSVjede Summe bis zum Rohdatensatz nachrechenbar
Review-Listefehlende Werte, Altbestand, Derivate und Sondertoken
BelegarchivExporte, KESt-Reportings, Kurse und manuelle Änderungen

Eine Position mit fehlendem Preis oder Anschaffungsbestand wird als nicht berechenbar gekennzeichnet; andere vollständige Positionen können weiterverarbeitet werden. Offene steuerliche Klassifikationen bleiben Prüfbeträge und werden nicht stillschweigend als steuerfrei behandelt.

Häufige Fragen zur Österreich-Checkliste

Wann ist die elektronische Erklärung für 2025 fällig?

Grundsätzlich bis 30. Juni 2026 über FinanzOnline. Fristverlängerungen oder berufsmäßige Vertretung können abweichen.

Wann erhalte ich das gesetzliche Steuerreporting?

Ein abzugsverpflichteter Anbieter muss es auf Verlangen spätestens bis 31. März des Folgejahres bereitstellen; erstmals für Einkünfte ab 2025.

Kann ich den Börsenreport direkt in E 1kv übernehmen?

Nur nach Abstimmung. Andere Anbieter, ausländische Einkünfte und ein nicht automatischer Verlustausgleich können zusätzliche Angaben erfordern.

Verwendet Österreich FIFO?

Für erfasstes Neuvermögen gilt grundsätzlich der gleitende Durchschnitt gleichartiger Kryptowährungen je Wallet oder Adresse.

Ist Krypto-zu-Krypto steuerpflichtig?

Der Tausch einer erfassten Kryptowährung gegen eine andere ist grundsätzlich keine Realisation; die Anschaffungskosten werden übertragen.

Was mache ich bei fehlendem Altbestandsnachweis?

Nicht automatisch steuerfrei behandeln. Bestand rekonstruieren oder als offenen Prüffall mit betroffener Menge und Auswirkung ausweisen.

Amtliche Quellen

Fachlich aktualisiert am 2. September 2026. Die Checkliste bezieht sich auf typische unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen; Betriebsvermögen und Sondertoken benötigen eine eigene Prüfung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.

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