Krypto Steuer Österreich 2026 – KESt, Staking und Verlustausgleich erklärt
Österreich hat es 2022 auf einmal sehr klar geregelt: 27,5 % KESt auf Krypto-Gewinne – ähnlich wie bei Aktien. Kein Haltefristprivileg mehr, kein Grübeln über die Jahres-Frist. Klingt erstmal schlechter als in Deutschland, hat aber auch klare Vorteile. Dieser Leitfaden erklärt, was für 2026 gilt.
Das österreichische Krypto-Steuersystem im Überblick
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Jetzt berechnen →Seit dem 1. März 2022 (Ökosteuerreformgesetz 2022) werden Kryptowährungen in Österreich wie Kapitalvermögen besteuert. Klare Ansage:
- Steuersatz: 27,5 % KESt (Kapitalertragsteuer) auf realisierte Gewinne
- Keine Haltefrist mehr – auch langfristige Gewinne sind steuerpflichtig
- Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften möglich – das ist ein echter Vorteil
- Gilt für alle Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden (Altvermögen: andere Regeln)
Neuvermögen vs. Altvermögen – der entscheidende Unterschied
Das ist wirklich die wichtigste Frage in Österreich: Wann hast du gekauft?
| Kategorie | Erworben | Besteuerung |
|---|---|---|
| Neuvermögen | Ab 1. März 2021 | 27,5 % KESt, kein Haltefristprivileg |
| Altvermögen | Vor 1. März 2021 | Steuerfrei (Spekulationsfrist abgelaufen) |
Wer Bitcoin vor dem 1. März 2021 gekauft und noch nicht verkauft hat, kann diesen steuerfrei veräußern. Das Altvermögen bleibt dauerhaft steuerfrei – vorausgesetzt, du kannst den Kaufzeitpunkt nachweisen.
Steuerpflichtige Ereignisse in Österreich
- Verkauf gegen Fiat (EUR etc.): 27,5 % KESt auf den Gewinn
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: Seit 2022 nicht mehr steuerpflichtig beim Tausch – erst beim Verkauf in Fiat entsteht KESt
- Staking-Rewards: Steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5 %) zum Tageskurs beim Zufluss
- Mining: Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einkommensteuer, nicht KESt)
- Airdrops: Steuerpflichtig zum Marktwert beim Erhalt
Wichtiger Unterschied zu Deutschland: In Österreich ist der Krypto-zu-Krypto-Tausch nicht steuerpflichtig. Ein BTC-zu-ETH-Swap löst keine KESt aus – erst der Verkauf in EUR. Das ist ein echter Vorteil für aktive Trader.
Verlustausgleich
Das ist einer der echten Vorteile des österreichischen Systems: Krypto-Verluste lassen sich mit anderen Kapitalgewinnen verrechnen.
- Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Gewinnen aus Aktien, Fonds und anderen Kapitalanlagen ausgeglichen werden
- Kein Verlustvortrag in Folgejahre möglich – nur innerhalb desselben Steuerjahres
- Bei österreichischen Brokern: automatischer Verlustausgleich durch die depotführende Stelle
- Bei ausländischen Börsen (also Binance, Kraken & Co.): Verlustausgleich muss in der Steuererklärung (E1kv) selbst beantragt werden – sonst geht er verloren
Steuererklärung: E1kv-Formular
Krypto-Einkünfte kommen in Österreich ins Formular E1kv – das ist die Beilage zur Einkommensteuererklärung:
- Alle realisierten Gewinne und Verluste aus Krypto-Verkäufen eintragen
- Staking-Rewards separat als Kapitalerträge angeben
- Bei ausländischen Börsen: kein automatischer KESt-Abzug – manuelle Deklaration Pflicht
- Altvermögen separat kennzeichnen (steuerfrei)
CoinTaxReporting erstellt automatisch einen österreichischen Steuerreport mit allen Kennzahlen für das E1kv-Formular.
Häufige Fehler bei österreichischen Anlegern
Die kommen öfter vor als man denkt:
- Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtig angeben: Das ist seit 2022 nicht mehr nötig. Viele machen das trotzdem noch falsch.
- Altvermögen vergessen: Vor März 2021 erworbene Coins sind steuerfrei – aber nur wenn der Kaufzeitpunkt nachweisbar ist. Transaktionshistorie aufbewahren!
- Staking-Rewards nicht deklarieren: Auch kleine Beträge müssen angegeben werden
- Verlustausgleich nicht beantragen: Besonders bei ausländischen Börsen geht dieser oft verloren – einfach weil man den Antrag vergisst
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