Krypto Steuer Österreich 2025 – KESt, Fristen und Anlage E1kv
Österreich macht es einfach – und teuer. 27,5 % KESt auf alle Krypto-Gewinne, kein Haltefristprivileg. Wer auf das deutsche "ein Jahr halten, steuerfrei"-Modell hofft, ist hier falsch. Was das konkret bedeutet und wie man trotzdem optimiert: hier.
Grundregel: 27,5 % KESt – ohne Wenn und Aber
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Jetzt berechnen →Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich dem Kapitalertragsteuer-Regime (KESt) mit einem Steuersatz von 27,5 %. Das gilt für:
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen
- Krypto-zu-Krypto-Tausch (gilt als Realisierung)
- Staking-Erträge und Lending-Zinsen
- Gewinne aus Derivaten und Futures
Wichtig: In Österreich gibt es kein Haltefristprivileg wie in Deutschland. Wer Bitcoin drei Jahre hält und dann verkauft, zahlt trotzdem 27,5 % auf den Gewinn.
Was ist steuerfrei?
- Transfers zwischen eigenen Wallets – keine Steuerpflicht
- Krypto-Käufe gegen Fiat – keine Steuerpflicht beim Kauf
- „Alte" Bestände vor März 2021 – Kryptowährungen, die vor dem 28.2.2021 angeschafft wurden, fallen unter die alte Regelung: nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei
Neue vs. alte Bestände – der Stichtag 28.02.2021
Das ist eine der wichtigsten Unterscheidungen im österreichischen Krypto-Steuerrecht:
- Altbestände (Kauf vor 01.03.2021): steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer (§ § 30 EStG alt)
- Neubestände (Kauf ab 01.03.2021): 27,5 % KESt auf alle Gewinne, unabhängig von der Haltedauer
CoinTaxReporting unterscheidet automatisch zwischen Alt- und Neubeständen und berechnet die Steuer korrekt.
Staking-Erträge in Österreich
Ab dem Steuerjahr 2024 gelten Staking-Erträge und Lending-Zinsen als Kapitalerträge – 27,5 % KESt, bewertet zum Marktwert bei Zufluss. Bis 2023 wurden sie als sonstige Einkünfte (§ § 29 EStG) behandelt und zum progressiven Einkommensteuersatz versteuert. Wer alte Jahrgänge nachträglich meldet, sollte das beachten.
Anlage E1kv: Was eingetragen wird
Krypto-Gewinne kommen in Österreich in die Anlage E1kv zur Einkommensteuererklärung (E1):
- Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen (Neubestände)
- Kapitalerträge aus Staking und Lending
- Verluste aus Krypto-Transaktionen (verrechenbar mit anderen Kapitalerträgen)
CoinTaxReporting erstellt automatisch einen E1kv-Extrakt mit den fertig berechneten Werten.
Verlustverrechnung: Österreich ist hier großzügiger
Krypto-Verluste können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden – also auch mit Aktiengewinnen. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Deutschland, wo Krypto-Verluste nur mit § 23-Gewinnen verrechenbar sind. Einen Verlustvortrag ins nächste Jahr gibt es in Österreich hingegen nicht.
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