Kraken Steuern Deutschland: Spot, Staking, Futures und Export richtig prüfen
Ein Kraken-Export ist noch keine deutsche Steuererklärung. Für einen belastbaren Steuerreport müssen Trades, Ledger-Bewegungen, Gebühren, Ein- und Auszahlungen, Earn- oder Staking-Erträge sowie gegebenenfalls Futures und Funding vollständig zusammengeführt werden. Dieser Leitfaden erklärt die Kraken-Datenwege, die deutsche Einordnung nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 und die Kontrollen, die vor der Übernahme in die Steuererklärung erforderlich sind.
Kraken-Steuern in Deutschland: die Kurzantwort
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →Wer Kraken in Deutschland nutzt, muss nicht jede Kontobewegung versteuern. Entscheidend ist der wirtschaftliche Vorgang. Der Kauf von Bitcoin mit Euro begründet regelmäßig Anschaffungskosten. Der Verkauf gegen Euro oder der Tausch in einen anderen Kryptowert kann dagegen ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Eine Übertragung zwischen eigenen Konten oder Wallets ist grundsätzlich keine Veräußerung, muss aber so dokumentiert werden, dass Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten erhalten bleiben.
Passive Staking- oder Earn-Erträge können bei Zufluss als sonstige Einkünfte einzuordnen sein. Ihr späterer Verkauf ist ein eigener Vorgang. Bei Kraken Futures, Margin-Produkten und Funding reicht der Name des Events nicht für die steuerliche Einordnung: Vertragsart, Abrechnungsweise und wirtschaftlicher Inhalt müssen geprüft werden. Offene Positionen, Orderinformationen und Momentaufnahmen dürfen nicht als realisierte Gewinne gezählt werden.
Welche Kraken-Vorgänge können steuerlich relevant sein?
| Kraken-Vorgang | Typische Bedeutung im Privatvermögen | Prüfung im Steuerreport |
|---|---|---|
| Kauf mit EUR | Regelmäßig Anschaffung eines Kryptowerts, noch keine Veräußerung | Anschaffungszeitpunkt, Menge, Kurs und Gebühr erfassen |
| Verkauf gegen EUR | Mögliche Veräußerung nach § 23 EStG | Haltedauer, Erlös, Kosten und Gebühren bestimmen |
| Krypto-zu-Krypto-Trade | Veräußerung des hingegebenen und Anschaffung des erhaltenen Werts | Euro-Marktwerte beider Seiten und Gebühren dokumentieren |
| Ein-/Auszahlung zur eigenen Wallet | Regelmäßig keine Veräußerung | Gegenbuchung zuordnen und Historie fortführen |
| Staking-/Earn-Reward | Je nach Sachverhalt sonstige oder betriebliche Einkünfte; später neuer Veräußerungsvorgang | Zuflusszeitpunkt, Euro-Wert und neu beginnende Haltedauer erfassen |
| Allocation, Deallocation, Migration | Kann nur eine technische oder interne Umbuchung sein | Nicht automatisch als Verkauf oder Ertrag behandeln |
| Futures-Close oder Settlement | Vertragsabhängiges Derivateergebnis | Nur realisierte Abrechnung, nicht Open- oder Snapshot-Zeilen zählen |
| Funding, Rollover, Margin-Zins | Separate Zahlung oder Kostenposition; Einordnung vertragsabhängig | Vorzeichen, Währung und mögliche Doppelzählung prüfen |
Die Tabelle beschreibt typische Ausgangspunkte für Privatpersonen. Bei gewerblichem Handel, Mining-Betrieb, Gesellschaften, Betriebsvermögen oder einer beruflichen Tätigkeit gelten andere Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungspflichten. Die tatsächliche Tätigkeit ist maßgeblich, nicht die gewünschte Steuerfolge.
Kraken CSV exportieren: Trades und Ledgers werden beide benötigt
Kraken stellt im Documents Center verschiedene Exporte bereit, darunter Account Statement, Trades, Ledgers und Balances. Für Trades und Ledgers wird ein Zeitraum gewählt; die Dateien können als CSV angefordert werden. Kraken weist darauf hin, dass die Bereitstellung je nach Umfang dauern kann. Bewahren Sie deshalb nicht nur die verarbeitete Datei, sondern auch den unveränderten Originalexport auf.
Der Trades-Export allein genügt häufig nicht. Kraken erklärt, dass die Trade History Ausführungsdaten wie Handelspaar, Preis, Richtung und Volumen enthält. Die Ledger History zeigt dagegen Kontostandsänderungen einschließlich Gebühren, Ein- und Auszahlungen, Margin-Abrechnungen, Transfers und weiterer Buchungstypen. Käufe über bestimmte Instant-Buy- oder App-Funktionen können laut Kraken in den Ledgers stehen, ohne in der normalen Trade History aufzutauchen.
Empfohlenes Exportpaket
- Exportieren Sie die gesamte Trade History bis zum Ende des Steuerjahres.
- Exportieren Sie für denselben Zeitraum die vollständige Ledger History.
- Sichern Sie zusätzlich einen Balance- oder Account-Statement-Nachweis zum Jahresende.
- Exportieren Sie Futures-/Derivatedaten aus dem dazugehörigen Kraken-Bereich, sofern solche Produkte genutzt wurden.
- Notieren Sie Konten, Subaccounts, alte E-Mail-Adressen, umbenannte Assets und deaktivierte Produkte.
- Bewahren Sie Dateien, Exportzeitpunkt und verwendete Filter zusammen auf.
Kraken-Zeitstempel werden in der Ledger-Dokumentation in UTC beschrieben. Ein Steuerreport sollte Zeitzone und Tagesgrenzen konsistent behandeln. Besonders Vorgänge um Mitternacht oder den Jahreswechsel können sonst dem falschen Steuerjahr zugeordnet werden.
Kraken API für den Steuerreport sicher verwenden
Ein API-Import kann laufende Aktualisierungen vereinfachen. Für Steuerzwecke sollte ein eigener Schlüssel mit den minimal erforderlichen Leserechten verwendet werden. Handels-, Einzahlungs-, Auszahlungs- und Transferberechtigungen gehören nicht in einen Steuer-API-Schlüssel. Kraken empfiehlt für Steueranwendungen ebenfalls beschränkte Leserechte.
Eine erfolgreiche API-Verbindung beweist jedoch nicht, dass die Historie vollständig ist. Kraken dokumentiert, dass Earn- oder gestakte Bestände nicht in jeder API-Abfrage erscheinen können. Bestimmte Sofortkäufe fehlen in Trade-Daten und sind nur über Ledger-Daten sichtbar. Limits, Produktmigrationen und geänderte Schnittstellen können zusätzliche Lücken verursachen.
API und CSV richtig kombinieren
- Vergleichen Sie den ältesten und neuesten API-Datensatz mit dem Originalexport.
- Prüfen Sie Trades, Ledger-Flows, Staking/Earn und Futures getrennt.
- Importieren Sie überlappende API- und CSV-Zeiträume nicht unkontrolliert doppelt.
- Nutzen Sie Kraken-Referenz-, Order- und Trade-IDs zur Duplikaterkennung.
- Vergleichen Sie die berechneten Asset-Bestände mit dem Kraken-Nachweis.
- Widerrufen Sie einen nicht mehr benötigten Schlüssel nach Abschluss der Synchronisierung.
CoinTaxReporting unterstützt Importpfade für Kraken Spot, Ledger-Bewegungen, Staking/Earn sowie Futures- und Fundingdaten. Das ist eine technische Unterstützung, keine Vollständigkeitsgarantie. Wenn Kraken einen Vorgang nicht über den gewählten Kanal liefert, muss er durch einen anderen Originalnachweis ergänzt und anschließend abgestimmt werden.
Kraken Spot: § 23 EStG, Haltedauer und FIFO
Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sind Currency Token im Privatvermögen grundsätzlich andere Wirtschaftsgüter. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zwölf Monate, kann ein Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig sein. Ein Tausch von Bitcoin in Ether ist dabei keine steuerneutrale Umschichtung: Der hingegebene Bitcoin wird veräußert und der erhaltene Ether neu angeschafft.
Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften bleibt nach dem aktuell geltenden § 23 Abs. § 3 EStG steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Der Report muss deshalb den Gesamtgewinn aller einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte berücksichtigen und darf die Grenze nicht isoliert nur auf Kraken anwenden.
Für die Zuordnung von Anschaffungskosten lässt das BMF bei Currency Token eine walletbezogene Einzelbetrachtung zu. Als Vereinfachung können innerhalb einer Wallet zuerst angeschaffte Einheiten als zuerst veräußert gelten (FIFO) oder Durchschnittswerte verwendet werden, wenn die gewählte Methode bis zur vollständigen Veräußerung des jeweiligen Kryptowerts in dieser Wallet beibehalten wird. Eine Börse kann dabei je nach tatsächlicher Struktur als Wallet beziehungsweise gesonderter Bestand behandelt werden. Mehr dazu zeigt der Leitfaden zur FIFO-Berechnung.
Gebühren sind nicht pauschal „steuerfrei“. Handelsgebühren können Anschaffungs- oder Veräußerungskosten beeinflussen. Eine Gebühr, die in einem Kryptowert bezahlt wird, kann außerdem eine eigene Vermögensbewegung enthalten. Der Steuerreport muss verhindern, dass eine im Trade enthaltene Gebühr zusätzlich aus dem Ledger ein zweites Mal abgezogen wird.
Kraken Staking und Earn in Deutschland
Das BMF unterscheidet aktive Tätigkeiten von passivem Staking. Bei der bloßen Bereitstellung von Token über eine Plattform können die erhaltenen Leistungen im Privatbereich regelmäßig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. § 3 EStG einzuordnen sein. Maßgeblich ist der Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Nach der BMF-Vereinfachung kann bei wiederkehrenden Rewards auf den Zeitpunkt der Einbuchung abgestellt werden; spätestens am Jahresende darf ein bereits wirtschaftlich verfügbarer Reward nicht beliebig hinausgeschoben werden.
Für Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. § 3 EStG gilt derzeit eine Freigrenze: Sie sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie insgesamt weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Auch diese Grenze gilt für die Summe der einschlägigen Einkünfte und nicht je Plattform.
Die frühere Behauptung einer zehnjährigen Haltefristverlängerung ist falsch. Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass sich die Veräußerungsfrist bei Currency Token durch Staking oder Lending nicht auf zehn Jahre verlängert. Für erhaltene Rewards beginnt mit dem steuerlichen Anschaffungszeitpunkt eine eigene Haltedauer. Der spätere Verkauf muss daher getrennt vom Zuflusswert betrachtet werden.
Kraken verwendet Ledger-Typen und Untertypen wie earn, staking, allocation, deallocation, reward oder migration. Nicht jede dieser Zeilen ist ein Ertrag. Eine Allocation kann lediglich die Verschiebung in ein Earn-Produkt und eine Migration eine interne Umstellung abbilden. Besteuert wird nicht die Bezeichnung, sondern der wirtschaftliche Zufluss. Der Staking-Steuerleitfaden erläutert diese Trennung ausführlicher.
Kraken Futures, Margin und Funding steuerlich trennen
Kraken bietet unterschiedliche Handelsprodukte. Ein Barausgleich aus einem echten Termingeschäft kann im Privatvermögen unter § 20 EStG fallen. Ob das für den konkreten Kraken-Vertrag gilt, hängt aber von Vertragsbedingungen, Abrechnung und Produktstruktur ab. Ein Produkt darf nicht allein deshalb als §-20-Terminkontrakt verbucht werden, weil der Importer „futures“, „perpetual“ oder „margin“ meldet.
Für die Berechnung ist der realisierte Close, Settlement- oder Liquidationsbetrag maßgeblich. Open-long, open-short, Orderzeilen und position snapshots dokumentieren Positionen, sind aber noch kein realisierter Gewinn oder Verlust. Wenn eine Börse im Close-Event bereits den vollständigen Broker-P&L liefert, darf eine separate Fill-Zeile nicht denselben Gewinn erneut erzeugen. Opening time, Entry Price und Opening Fee können aus passenden Open-Zeilen rekonstruiert werden, soweit Börse, Kontrakt, Richtung, Menge und Reihenfolge eine belastbare Zuordnung erlauben; eine bloße Schätzung muss als solche sichtbar bleiben.
Die alte besondere Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 Euro für Termingeschäfte gilt nicht mehr. Die betreffenden Sätze in § 20 Abs. § 6 EStG wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben und sind in allen offenen Fällen nicht mehr anzuwenden. Allgemeine Verlustverrechnungsregeln und die genaue Einkunftsart bleiben dennoch relevant.
Funding, Rollover und Margin-Zinsen sollten separat ausgewiesen werden. Kraken kann außerdem historische Markt-Funding-Rates exportierbar machen; solche Marktdaten sind nicht automatisch identisch mit den tatsächlich auf dem eigenen Konto gezahlten oder erhaltenen Fundingbeträgen. Maßgeblich sind die persönlichen Abrechnungs- und Ledgerdaten. Weitere Hintergründe finden Sie im Artikel Krypto-Futures und Margin-Steuer.
Kraken-Daten vor dem Steuerreport abstimmen
Ein guter Steuerreport zeigt nicht nur Summen, sondern auch ungeklärte Daten. Prüfen Sie mindestens die folgenden Punkte:
- Vollständigkeit: Beginnt die Historie vor dem ersten im Steuerjahr veräußerten Bestand?
- Bestände: Stimmen berechnete Endmengen mit Kraken und den eigenen Wallets überein?
- Transfers: Lassen sich Auszahlungen den eigenen Einzahlungen einschließlich Netzwerkgebühr zuordnen?
- Kostenbasis: Sind für eingehende Token Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten vorhanden?
- Duplikate: Überschneiden sich API-, Trades-, Ledger- oder Futures-Importe?
- Preise: Sind Euro-Werte für Swaps und Rewards belegt oder als nicht berechenbar markiert?
- Erträge: Wurden Rewards von Allocation, Migration und Rückzahlung getrennt?
- Derivate: Wurden nur realisierte Close-/Settlement-P&L und tatsächliches Funding summiert?
- Gebühren: Wurden Gebühren genau einmal und beim richtigen Vorgang berücksichtigt?
- Steuerprofil: Passt die Berechnung zu Privatvermögen, Gewerbe und Wohnsitz?
Die Datenqualitäts-Checkliste hilft bei der systematischen Prüfung. Nicht berechenbare Werte sollten den Report nicht zum Stillstand bringen. Sie müssen als offene Position mit Ursache und betroffener Menge sichtbar bleiben, statt unbemerkt mit null in eine bestätigte Steuersumme einzugehen.
Kraken-Steuerreport mit CoinTaxReporting erstellen
- Laden Sie zuerst die unveränderten Kraken-Originaldateien herunter.
- Verbinden Sie bei Bedarf einen separaten Kraken-API-Schlüssel mit Leserechten.
- Importieren Sie die vollständige Historie weiterer Börsen und eigener Wallets.
- Prüfen Sie Duplikate, Transfers, fehlende Preise und fehlende Anschaffungskosten.
- Kontrollieren Sie Staking/Earn, Margin, Futures und Funding in getrennten Kategorien.
- Wählen Sie Deutschland, Steuerjahr und das tatsächliche private oder betriebliche Profil.
- Erzeugen Sie den Steuerreport und stimmen Sie die Summen mit Einzeldaten und Endbeständen ab.
- Archivieren Sie PDF, CSV, Rohdateien, Annahmen und Korrekturen gemeinsam.
Der Bericht ist eine strukturierte Berechnungs- und Dokumentationshilfe. Er ersetzt weder fehlende Originaldaten noch eine individuelle steuerliche Prüfung komplexer Sachverhalte. Einen Überblick über Länderlogik, Fristen und Reportbestandteile bietet der Krypto-Steuerleitfaden Deutschland 2026.
Kraken, KStTG und DAC8 ab 2026
Deutschland hat DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) umgesetzt. Nach § 21 KStTG sind die Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten der betroffenen Anbieter erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen. Welche Kraken-Gesellschaft und welche Dienstleistung im konkreten Fall meldepflichtig ist, richtet sich nach dem gesetzlichen Anwendungsbereich und der Nutzerbeziehung.
Eine Anbieter- oder Behördenmeldung ist keine fertige deutsche Steuerberechnung. Gemeldete aggregierte Erwerbe, Veräußerungen oder Transfers können weder die persönliche Kostenbasis aus anderen Wallets noch die Haltedauer, Eigentumsüberträge, betriebliche Zuordnung oder die richtige Derivateklassifikation vollständig abbilden. Steuerpflichtige bleiben deshalb für eine vollständige, nachvollziehbare Erklärung verantwortlich.
US-Dokumente wie Form 1099-DA oder ein US Tax Center sind für US-Meldepflichten gedacht. Sie ersetzen bei einer in Deutschland steuerpflichtigen Person weder die deutsche Einordnung nach §§ 20, 22 oder § 23 EStG noch die Euro-Berechnung.
Häufige Fehler bei Kraken-Steuern
- Nur Trades, aber keine Ledgers exportieren.
- Nur das Steuerjahr statt der vollständigen Anschaffungshistorie importieren.
- Eigene Wallet-Transfers als Verkäufe behandeln oder deren Kostenbasis verlieren.
- Instant-Buy-, Staking- oder Earn-Daten wegen API-Lücken übersehen.
- Allocation, Deallocation oder Migration pauschal als steuerpflichtig verbuchen.
- Staking-Erträge und deren späteren Verkauf zu einem Ereignis vermischen.
- Eine nicht mehr geltende zehnjährige Haltefrist oder 20.000-Euro-Verlustgrenze anwenden.
- Open- oder Snapshot-Zeilen als realisierten Futures-P&L zählen.
- Funding-Rates mit den tatsächlich gezahlten oder erhaltenen Beträgen verwechseln.
- API und CSV ohne Duplikatkontrolle für denselben Zeitraum importieren.
Häufige Fragen zu Kraken und Steuern
Meldet Kraken Daten an das deutsche Finanzamt?
Das KStTG begründet für erfasste Kryptowerte-Dienstleister ab dem Kalenderjahr 2026 Sorgfalts- und Meldepflichten. Ob eine konkrete Kraken-Gesellschaft und Transaktion erfasst ist, hängt vom gesetzlichen Anwendungsbereich ab. Eine Meldung ersetzt nicht die eigene Steuerberechnung.
Reicht der Kraken Trades-Export für die Steuererklärung?
In der Regel nicht. Trades enthalten Ausführungsdaten; Ledgers enthalten unter anderem Kontostandsänderungen, Gebühren, Ein- und Auszahlungen sowie weitere Buchungen. Für eine belastbare Abstimmung sollten beide Historien und ein Bestandsnachweis vorliegen.
Ist ein Kraken-API-Import vollständig?
Nicht zwingend. Kraken dokumentiert mögliche Lücken bei Earn/Staking und bestimmten Sofortkäufen. Vergleichen Sie API-Daten mit Trades, Ledgers und Endbeständen und ergänzen Sie fehlende Originaldaten.
Ist ein Krypto-Tausch auf Kraken steuerpflichtig?
Der Tausch eines Kryptowerts in einen anderen gilt im Privatvermögen grundsätzlich als Veräußerung des hingegebenen und Anschaffung des erhaltenen Werts. Bei einer Haltedauer von höchstens einem Jahr kann ein Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig sein.
Verlängert Kraken Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 stellt klar, dass sich die Veräußerungsfrist durch Staking oder Lending nicht auf zehn Jahre verlängert. Rewards haben eine eigene Anschaffung und Haltedauer.
Werden Kraken Staking Rewards beim Erhalt besteuert?
Passiv erzielte Rewards können im Privatbereich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. § 3 EStG mit dem Marktwert bei Zufluss anzusetzen sein. Die tatsächliche Tätigkeit und Verfügungsmacht sind entscheidend; der spätere Verkauf ist ein separater Vorgang.
Gilt für Kraken Futures noch die 20.000-Euro-Verlustgrenze?
Die besondere Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben und gilt in offenen Fällen nicht mehr. Die Vertragsklassifikation und allgemeinen Verlustverrechnungsregeln sind weiterhin zu prüfen.
Kann CoinTaxReporting fehlende Kraken-Daten automatisch ersetzen?
Passende Open- und Close-Informationen können unter klaren Zuordnungskriterien technisch rekonstruiert werden. Fehlende Anschaffungskosten, Preise oder wirtschaftliche Klassifikationen dürfen aber nicht erfunden werden; sie bleiben sichtbar nicht berechenbar oder prüfbedürftig.
Amtliche und technische Quellen
- Bundesfinanzministerium: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, 6. März 2025
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 22 EStG: Arten der sonstigen Einkünfte
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
- BMF-Handbuch: Aufhebung der besonderen Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte
- Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG)
- Kraken Support: Account History exportieren
- Kraken Support: Unterschiede zwischen Ledger und Trades History
- Kraken Support: Ledger-Felder, Typen und Untertypen
- Kraken Support: API für Steueranwendungen
Fachlich und technisch geprüft am 2. September 2026. Rechtslage, Kraken-Produkte und Exportformate können sich ändern. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Weiterführende Seiten
Steuerbericht automatisch erstellen
Importiere deine Transaktionen, prüfe die Ergebnisse und erstelle einen detaillierten PDF-Bericht mit einem Prüfpfad auf Transaktionsebene.
Jetzt kostenlos starten →Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.