Krypto-Futures und Margin-Trading: Steuerregeln für Perpetuals, P&L und Funding
Nicht alles, was eine Kryptobörse „Futures“, „Perpetual“ oder „Margin“ nennt, wird automatisch gleich besteuert. Ein echtes Termingeschäft mit Differenzausgleich kann unter § 20 Abs. 2 Nr. § 3 EStG fallen. Ein kreditfinanzierter Spot-Kauf oder Spot-Short enthält dagegen unmittelbare Kryptowerte und kann § 23 oder betriebliche Regeln berühren. Entscheidend sind Vertrag, Abrechnung und wirtschaftlicher Vorgang. Außerdem ist die frühere 20.000-Euro-Verlustgrenze seit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben.
Wie werden Krypto-Futures in Deutschland besteuert?
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Jetzt vorbereiten →Erwirbt ein privater Trader durch ein zeitlich verzögert zu erfüllendes Finanzinstrument einen Anspruch auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder sonstigen Vorteil, kann ein Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. § 3 EStG vorliegen. Das BMF zählt insbesondere Optionen, Swaps, Forwards, Futures und CFDs zu den möglichen Termingeschäften. Ein kryptobezogener Basiswert schließt diese Einordnung nicht aus.
Die Produktbezeichnung der Börse genügt aber nicht. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Derivatevertrag, ein Barausgleich, eine Lieferung von Token, ein unmittelbarer Spot-Handel oder eine bloße Finanzierung vorliegt. Bei ausländischen Kryptobörsen fehlt regelmäßig ein deutscher Kapitalertragsteuerabzug; die Einkünfte müssen dann im Veranlagungsverfahren richtig erklärt werden.
Futures, Perpetuals und Margin sind keine einheitliche Kategorie
| Produkt/Sachverhalt | Wirtschaftlicher Kern | Steuerliche Prüfung |
|---|---|---|
| Cash-settled Future | Differenzausgleich ohne Lieferung des Basiswerts | Möglicherweise § 20 Abs. 2 Nr. § 3 EStG |
| Perpetual Contract | Unbefristetes Derivat mit laufendem Funding | Vertragsmerkmale, Close/Settlement und Funding prüfen |
| Option | Recht, nicht zwingend Pflicht, zu Kauf/Verkauf oder Barausgleich | Optionsinhaber, Stillhalter, Ausübung, Verkauf oder Verfall trennen |
| Token-settled Future | Abrechnung oder Lieferung in Kryptowerten | Derivateergebnis plus möglicher Token-Zugang/-Abgang |
| Spot-Margin Long | Kreditfinanzierter unmittelbarer Kauf von Kryptowerten | Spot-Veräußerung nach § 23 oder Betriebsvermögen; Finanzierung separat |
| Spot-Margin Short | Geliehene Token werden verkauft und später zurückgekauft | Leerverkaufs-, Anschaffungs- und Rücklieferungsvorgänge analysieren |
| Leveraged Token | Eigenständiger Token oder Anspruch des Emittenten | Token-Rechte, Kapitalforderung oder § 23 statt pauschalem Future-Mapping |
| Position Snapshot | Informationsstand einer offenen Position | Kein realisierter Gewinn allein durch den Snapshot |
Der Steuerreport sollte die Auswahl des Vertragsstatus nicht vom Nutzer verlangen, wenn aus den Daten nur gewöhnlicher Börsenhandel erkennbar ist und keine belastbaren Vertragsunterlagen vorliegen. In diesem Fall ist eine sichtbare Prüfkategorie besser als eine scheinbar sichere Formularübertragung.
Wann spricht § 20 EStG für ein Termingeschäft?
Nach der Verwaltungsauffassung umfasst der Begriff zeitlich verzögert zu erfüllende Options- und Festgeschäfte, deren Preis von einem Basiswert abhängt. Bei Fälligkeit eines Future-Kontrakts mit Differenzausgleich erfasst das BMF den Empfängerbetrag als Gewinn und den gezahlten Ausgleich als Verlust aus einem Termingeschäft. Auch Glattstellung, Verfall oder andere Beendigung können steuerlich relevant sein.
Für einen privaten, nicht betrieblichen §-20-Fall gelten typischerweise:
- keine einjährige Steuerbefreiung wie bei bestimmten privaten Spot-Veräußerungen;
- grundsätzlich der besondere Tarif des § 32d EStG von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer;
- der Sparer-Pauschbetrag im Rahmen der gesamten Kapitaleinkünfte;
- Verrechnung innerhalb der allgemeinen Regeln für Kapitalvermögen;
- Erklärung ausländischer, nicht dem deutschen Steuerabzug unterworfener Erträge in der Anlage KAP nach den aktuellen Formularhinweisen.
Günstigerprüfung, Kirchensteuer, Verlustvorträge und bereits einbehaltene ausländische oder deutsche Steuern können das Ergebnis verändern. Eine Börsensumme „realized P&L“ ist daher noch keine fertige Einkommensteuer.
Spot-Margin-Trading kann weiterhin Spot-Steuerfolgen auslösen
Beim Spot-Margin-Handel wird häufig tatsächlich ein Kryptowert gekauft oder verkauft, während die Börse lediglich Kapital oder Token leiht. Der Hebel macht aus dem zugrunde liegenden Spot-Geschäft nicht automatisch ein Termingeschäft. Im Privatvermögen können Verkäufe oder Krypto-zu-Krypto-Tausche daher nach § 23 EStG zu beurteilen sein; bei nachhaltiger gewerblicher Tätigkeit gelten betriebliche Regeln.
Margin Long
Wird mit geliehenem USDT tatsächlich Bitcoin gekauft, entsteht ein BTC-Anschaffungsvorgang. Der spätere BTC-Verkauf ist getrennt zu prüfen. Rückzahlung des USDT-Darlehens, Zinsen, Sicherheiten und Liquidation müssen aus den Ledger-Daten rekonstruiert werden. Die Haltedauer bezieht sich auf den erworbenen Bitcoin, nicht auf die Laufzeit des Kredits.
Margin Short
Bei einem echten Spot-Short können geliehene Token veräußert, später zurückgekauft und an den Verleiher zurückgegeben werden. Die steuerliche Reihenfolge unterscheidet sich von einem reinen Cash-settled Perpetual. Short-Sale-Regeln, Zeitpunkt der Anschaffung, Rücklieferung und mögliche §-23-Einordnung sind anhand der konkreten Vertrags- und Buchungskette zu prüfen.
Eine Liquidation kann eine erzwungene Veräußerung oder ein Derivate-Settlement auslösen. „Automatisch durch die Börse“ bedeutet nicht „steuerlich unbeachtlich“. Entscheidend sind die tatsächlich übertragenen Assets und abgerechneten Beträge.
Nur realisierte Close- und Settlement-Ergebnisse zählen
Viele Börsen liefern mehrere Zeilen für denselben Positionszyklus: Order, Fill, open_long, open_short, position_snapshot, close_long, close_short, realized_pnl, fee und funding. Diese Zeilen dürfen nicht sämtlich als eigener Gewinn behandelt werden.
Robuster Berechnungsablauf
- Identifizieren Sie Börse, Subaccount, Kontrakt, Richtung und Positionsmodus.
- Ordnen Sie Fills und Open-Events derselben Position zu.
- Ermitteln Sie Entry-Zeit, Entry-Preis, Menge und Opening Fee als Dokumentation.
- Verwenden Sie Close, Settlement oder Liquidation als Realisierungsereignis.
- Übernehmen Sie einen von der Börse gelieferten realisierten P&L, wenn er eindeutig zur Position gehört.
- Berechnen Sie P&L aus Preisen und Menge nur, wenn kein verlässlicher Brokerwert vorliegt.
- Stimmen Sie separate realized_pnl-Zeilen ab, damit das Close-Ergebnis nicht doppelt gezählt wird.
- Erfassen Sie Funding und Gebühren in getrennten Feldern.
Open-Events und Position Snapshots sind für die Positionsdokumentation wichtig, aber keine realisierten Steuerereignisse. Wenn eine Börse beim Close kein Opening Date liefert, kann es aus passenden Open-Events rekonstruiert werden. Die Zuordnung sollte mindestens Börse, Kontrakt, Richtung, Menge, zeitliche Reihenfolge und Positionsmodus berücksichtigen. Bleibt sie unsicher, muss das Öffnungsdatum als nicht ermittelt erscheinen, ohne den bestätigten Broker-P&L zu verwerfen.
Teil-Schließungen und Hedge Mode
Eine Position kann in mehreren Schritten geöffnet und geschlossen werden. Im Hedge Mode können Long und Short desselben Kontrakts gleichzeitig bestehen. Eine einfache Suche nach dem letzten open_long vor close_long ist dann nicht ausreichend. Der Report braucht positionsbezogene IDs oder eine nachvollziehbare Mengenfortschreibung; andernfalls bleibt die Zuordnung ein Prüffall.
Funding Fees, Trading Fees und Margin-Zinsen
Positive und negative Funding-Zahlungen bei Perpetuals sind echte Kontobewegungen, aber ihre steuerliche Behandlung hängt vom Vertrag ab. Sie können Teil des Termingeschäftsergebnisses, besondere Entgelte oder eigenständige Kapitalzahlungen sein. Eine Software sollte sie separat ausweisen und nicht stillschweigend sowohl im Broker-P&L als auch als zusätzliche Einnahme oder Ausgabe zählen.
Auch die Abziehbarkeit von Kosten ist differenziert:
- Unmittelbare Transaktionskosten: Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungs- oder Termingeschäft können nach § 20 Abs. 4 in die Gewinnermittlung eingehen.
- Allgemeine Werbungskosten: Bei privaten Kapitaleinkünften schließt § 20 Abs. 9 den Abzug tatsächlicher Werbungskosten grundsätzlich aus; an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag.
- Margin-Zinsen: Sie sind deshalb nicht pauschal als voll abzugsfähige Werbungskosten zu behandeln. Es ist zu prüfen, ob sie unmittelbare Transaktionskosten, Finanzierungskosten oder betriebliche Aufwendungen sind.
- Spot-Gebühren: Bei unmittelbaren Token-Käufen oder -Verkäufen können sie Anschaffungs- oder Veräußerungskosten beeinflussen.
- Tokenbezahlte Gebühr: Der Abgang des Gebühren-Tokens kann zusätzlich eine eigene Vermögensbewegung darstellen.
Historische Markt-Funding-Rates sind nicht identisch mit dem persönlichen Funding-Cashflow. Für den Steuerreport sind die tatsächlich auf dem Nutzerkonto gebuchten Beträge maßgeblich.
Futures-Verluste: Die 20.000-Euro-Grenze ist aufgehoben
Der alte Artikel beschrieb § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und eine jährliche Begrenzung auf 20.000 Euro. Diese Sonderregeln wurden durch Artikel 3 des Jahressteuergesetzes 2024 aufgehoben. Das BMF stellt klar, dass sie in allen offenen Fällen nicht mehr anzuwenden sind. Futures-Verluste sind damit grundsätzlich wieder mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.
Das bedeutet nicht, dass sie mit jeder beliebigen Einkunftsart verrechnet werden können. Nach dem aktuellen § 20 Abs. 6 dürfen Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit Arbeitslohn, Vermietung oder gewerblichen Einkünften ausgeglichen werden. Sie mindern Kapitalerträge desselben oder späterer Veranlagungszeiträume. Für Aktienverluste besteht weiterhin ein gesonderter gesetzlicher Verlustkreis.
Spot-Verluste nach § 23 gehören nicht in den Kapitalverlusttopf. Sie können nur nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte mit entsprechenden §-23-Gewinnen ausgeglichen, zurück- oder vorgetragen werden. Der Leitfaden zur Verlustverrechnung stellt die Töpfe gegenüber.
USDT-, USD- und Coin-P&L korrekt in Euro umrechnen
Für die deutsche Steuerberechnung müssen Einnahmen und relevante Kosten in Euro bestimmt werden. § 20 Abs. 4 verlangt bei nicht in Euro getätigten Geschäften die Umrechnung der Einnahmen im Veräußerungszeitpunkt und der Anschaffungskosten im Anschaffungszeitpunkt.
Bei Börsen-P&L in USDT oder USDC ist ein Wert von exakt einem Euro oder Dollar nicht dauerhaft garantiert. Der Report sollte den tatsächlich verwendeten EUR-Kurs, Kursanbieter und Zeitpunkt nennen. Bei Coin-margined Kontrakten sind zwei Ebenen möglich: der Wert des Derivateergebnisses beim Settlement und die spätere Wertänderung der erhaltenen Token.
Beispiel: USDT-settled Perpetual
Eine Position wird mit einem von der Börse bestätigten Gewinn von 1.000 USDT geschlossen. Am Realisierungszeitpunkt entsprechen diese 920 Euro. Der Termingeschäftsertrag wird zunächst mit 920 Euro dokumentiert. Bleiben die 1.000 USDT anschließend im Bestand und werden später getauscht, kann deren eigener Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang separat zu beurteilen sein.
Gebühren, Funding und P&L benötigen jeweils das richtige Vorzeichen. Börsen zeigen Kosten je nach Export als positive Zahl in einer Fee-Spalte oder als negativen Ledgerbetrag. Ein Importer darf das Vorzeichen nicht allein aus der Spaltenüberschrift erraten.
Was ein belastbarer Futures-Steuerreport zeigen sollte
| Reportbereich | Mindestinhalt | Kontrolle |
|---|---|---|
| Vertragsklassifikation | Börse, Produkt, Settlement und vorläufige Rechtsgrundlage | Vertrag belegt oder Prüffall? |
| Realisierte Positionen | Open/Close, Richtung, Menge, P&L, Währung | Nur Close/Settlement summiert? |
| Funding | Gezahlt/erhalten, Zeitpunkt, EUR-Wert | Im Broker-P&L enthalten? |
| Gebühren | Opening, Closing, Liquidation und andere Fees | Genau einmal berücksichtigt? |
| Informationszeilen | Open-Orders und Snapshots | Nicht als Steuer-P&L gezählt? |
| Spot-Margin | Token-Käufe/-Verkäufe, Darlehen, Rückzahlung | Nicht pauschal in § 20 verschoben? |
| Währungsumrechnung | Kursquelle, Datum/Zeit und EUR-Wert | Stablecoin nicht blind 1:1? |
| Formularsummen | § 20, § 23 und Betrieb getrennt | Mit Ledger und Börsensummen abgestimmt? |
CoinTaxReporting importiert unter anderem Close-P&L, Funding und Gebühren aus unterstützten Börsenpfaden. Open- und Snapshot-Zeilen dienen nur der Positionsrekonstruktion. Alternative Importfelder dürfen eine Position erkennbar machen, aber keinen fehlenden realisierten Gewinn erfinden. Der Datenqualitäts-Check sollte vor dem PDF-Report durchgeführt werden.
Für die Abgrenzung zu Spot-Veräußerungen, Staking und sonstigen Einkünften sollte der Derivateabschnitt gemeinsam mit dem deutschen Krypto-Steuerleitfaden 2026 geprüft werden.
Praktischer Ablauf
- Exportieren Sie vollständige Futures-, Trades- und Ledgerdaten je Börse und Subaccount.
- Prüfen Sie Contract-Spezifikation, Settlement-Asset und Positionsmodus.
- Ordnen Sie Open-, Close-, Fill-, Fee- und Fundingzeilen ohne Doppelzählung zu.
- Vergleichen Sie den summierten realisierten P&L mit dem Börsenstatement.
- Rekonstruieren Sie fehlende Opening-Daten nur bei belastbarer Zuordnung.
- Trennen Sie echte Derivate von Spot-Margin und Leveraged Tokens.
- Rechnen Sie jede relevante Zahlung nachvollziehbar in Euro um.
- Übertragen Sie nur bestätigte §-20-Ergebnisse in den Formularbereich; unklare Verträge bleiben im Prüfblatt.
Gewerbliche und betriebliche Derivate
Gehören Termingeschäfte zu einem Gewerbebetrieb oder anderem Betriebsvermögen, werden sie nach § 20 Abs. 8 der betrieblichen Einkunftsart zugerechnet. Der private Abgeltungsteuertarif, Sparer-Pauschbetrag und die private Verlustsystematik sind dann nicht einfach übertragbar. Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Bilanzierung beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnung und Gewerbesteuer können relevant werden.
Viele Trades und hoher Hebel allein machen eine Privatperson nicht automatisch zum Gewerbetreibenden. Die Tätigkeit ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen. Wer für Dritte handelt, eine Organisation unterhält, nachhaltig am Markt auftritt oder Derivate in einem bestehenden Unternehmen nutzt, sollte das Profil vor der Reportgenerierung festlegen.
Häufige Fehler bei Krypto-Futures-Steuern
- Jedes „futures“-Importlabel automatisch § 20 zuordnen.
- Die aufgehobene 20.000-Euro-Verlustgrenze weiter anwenden.
- Spot-Margin wie einen Cash-settled Perpetual behandeln.
- Open- und Snapshot-Zeilen als realisierten Gewinn zählen.
- Broker-P&L und separate realized_pnl-Zeile doppelt addieren.
- Funding im P&L und nochmals separat berücksichtigen.
- Margin-Zinsen pauschal als Werbungskosten abziehen.
- USDT ohne belegten EUR-Kurs stets mit 1 Euro bewerten.
- Teil-Schließungen oder Hedge-Mode mit einfachem Last-Open-Matching rekonstruieren.
- Private §-20-, private §-23- und betriebliche Ergebnisse vermischen.
Häufige Fragen zu Futures und Margin
Fallen alle Krypto-Perpetuals unter § 20 EStG?
Nein, nicht allein wegen der Bezeichnung. Vertrag, zeitlich verzögerte Erfüllung, Differenzausgleich, Lieferung und Rechte des Traders müssen die Merkmale eines Termingeschäfts erfüllen.
Gilt die 20.000-Euro-Grenze für Futures-Verluste noch?
Nein. § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben und sind laut BMF in allen offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.
Kann ich Futures-Verluste mit Spot-Krypto-Gewinnen verrechnen?
Ein §-20-Verlust und ein privater §-23-Spot-Gewinn gehören zu unterschiedlichen Einkunftsarten und Verlustsystemen. Sie werden nicht direkt miteinander verrechnet.
Sind open_long und open_short steuerpflichtig?
Die Eröffnung dokumentiert eine Position, ist bei einem Cash-settled Derivat aber regelmäßig noch kein realisierter P&L. Close, Settlement, Verfall oder Liquidation sind gesondert zu prüfen.
Wie wird fehlende Opening Time rekonstruiert?
Nur über passende Open-Events derselben Börse, desselben Kontrakts, der richtigen Richtung, Menge, Reihenfolge und des Positionsmodus. Unsichere Zuordnungen bleiben sichtbar ungeklärt.
Sind negative Funding Fees immer abzugsfähig?
Nicht pauschal. Sie können Teil des Vertrags- oder Kapitalergebnisses sein; allgemeine Werbungskosten sind bei privaten §-20-Einkünften grundsätzlich durch den Sparer-Pauschbetrag abgegolten. Der Vertrag entscheidet.
Ist eine Liquidation steuerlich unbeachtlich?
Nein. Sie kann einen Derivateverlust, eine Spot-Veräußerung, eine Sicherheitenverwertung und Gebühren auslösen. Die einzelnen Ledgerbewegungen müssen ausgewertet werden.
Wo werden ausländische Krypto-Futures erklärt?
Bestätigte private §-20-Ergebnisse ohne deutschen Steuerabzug werden grundsätzlich über die Anlage KAP nach den Formularhinweisen des betreffenden Jahres erklärt. Spot- und betriebliche Vorgänge gehören gegebenenfalls in andere Bereiche.
Amtliche Quellen
- § 20 EStG: Termingeschäfte, Gewinnermittlung und Verlustverrechnung
- § 32d EStG: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- BMF: Begriff und Behandlung von Termingeschäften
- BMF-Handbuch: Aufhebung der §-20-Abs.-6-Sätze 5 und 6 in allen offenen Fällen
- BMF-Monatsbericht Januar 2025: Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025: unmittelbare Kryptowerte und Dokumentation
Fachlich geprüft am 2. September 2026. Die Einordnung ausländischer oder neuartiger Verträge kann von ihren Bedingungen abhängen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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