Krypto-Steuern in Italien 2026: 33 Prozent, Quadro T und Vermögensmeldung
Italien hat seine Kryptoregeln in zwei Schritten geändert: Für ab 2025 realisierte Ergebnisse entfiel die frühere 2.000-Euro-Schwelle; für gewöhnliche private Kryptoeinkünfte des Jahres 2026 stieg die Ersatzsteuer grundsätzlich von 26 auf 33 Prozent. Gleichzeitig bleiben Bestandsmeldung und Kryptovermögensteuer ein eigener Arbeitsstrang. Wer 2026 eine Erklärung für das Jahr 2025 abgibt, darf diese beiden Jahre nicht vermischen: Der 2025er Gewinn wird weiterhin mit 26 Prozent im dafür vorgesehenen Formularbereich erklärt.
Italien 2026: 33 Prozent statt der alten 26-Prozent-Pauschale
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Jetzt vorbereiten →Das Haushaltsgesetz 2025 strich für ab dem 1. Januar 2025 realisierte Kryptogewinne die frühere Schwelle von insgesamt 2.000 Euro. Das Haushaltsgesetz 2026 bestätigte für gewöhnliche Einkünfte nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe c-sexies TUIR ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich einen Ersatzsteuersatz von 33 Prozent. Deshalb sind alte Texte mit „26 Prozent und 2.000 Euro Freigrenze“ für 2026 falsch.
Eine enge Ausnahme gilt seit 2026 für bestimmte auf Euro lautende E‑Money‑Token im Sinne der MiCA-Definition: Sind sie stabil an den Euro gebunden und werden ihre Reserven vollständig in Euro-Vermögenswerten bei zugelassenen EU-Stellen gehalten, sieht das Gesetz 26 Prozent vor. Die bloße Umwandlung von Euro in einen solchen Token und die Rückzahlung zum Euro-Nennwert realisieren zudem keinen Gewinn oder Verlust. Nicht jeder EUR-Stablecoin erfüllt diese Voraussetzungen; US-Dollar-Stablecoins fallen nicht allein wegen ihres Namens darunter.
| Realisierungsjahr | Grundsatz für private Kryptoeinkünfte | Erklärung |
|---|---|---|
| Bis 2024 | 26 %, frühere 2.000-Euro-Schwelle beachten | Je damaligem Formularjahr |
| 2025 | 26 %, aber ohne 2.000-Euro-Schwelle | 730/2026 Quadro T, Sektion V oder Redditi PF 2026 Quadro RT |
| 2026 | Grundsätzlich 33 %; enge 26-%-Ausnahme für qualifizierte EUR-E‑Money‑Token | Endgültige Formulare für Einkommen 2026 werden 2027 veröffentlicht |
| Kryptobestand | Monitoring und gegebenenfalls 0,2 % Kryptovermögensteuer | Quadro W beziehungsweise RW nach Formularart |
Welche Kryptovorgänge sind in Italien steuerlich relevant?
Artikel 67 c-sexies TUIR erfasst Gewinne und andere Erträge aus Rückzahlung, entgeltlicher Veräußerung, Tausch oder Halten von Krypto-Assets, sofern sie nicht zu einer gewerblichen oder beruflichen Einkunftsart gehören. Klassische Realisierungen sind der Verkauf gegen Euro, der Einsatz zur Bezahlung und der Tausch in ein wirtschaftlich andersartiges Asset.
Das Gesetz enthält eine wichtige, aber nicht pauschale Tauschneutralität: Ein Tausch zwischen Krypto-Assets mit gleichen Eigenschaften und Funktionen ist kein steuerlich relevanter Vorgang. Daraus folgt nicht, dass jeder Coin-zu-Coin-Swap steuerfrei ist. Payment-Token gegen NFT, Governance-Token, tokenisierte Forderung oder Stablecoin können unterschiedliche Funktionen haben. Der Report muss die Assetklasse dokumentieren und zweifelhafte Paare sichtbar zur Prüfung stellen.
- Verkauf gegen Fiatgeld: regelmäßig Realisierung;
- Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen: regelmäßig Realisierung;
- Tausch funktional verschiedener Krypto-Assets: grundsätzlich relevant;
- Tausch funktional gleicher Krypto-Assets: gesetzlich nicht relevant;
- Transfer zwischen eigenen Wallets: ohne Eigentumswechsel keine Veräußerung;
- bloßes Halten: keine Verkaufsrealisierung, aber Monitoring und Bestandssteuer können greifen.
Damit Wallet-Transfers nicht versehentlich als Verkauf oder Einkommen erscheinen, müssen Transaktions-Hashes und Eigentumsnachweise abgestimmt werden. Der Leitfaden zum DeFi-Audit-Trail zeigt, welche Belege der technische Abgleich benötigt.
Plusvalenze, Minusvalenze und fehlende Anschaffungskosten
Der steuerliche Gewinn ist grundsätzlich die Differenz zwischen Gegenleistung beziehungsweise Normalwert des erhaltenen Assets und dokumentierten Anschaffungskosten. Direkte, nachweisbare Nebenkosten gehören in die jeweilige Rechnung. Gewinne und zugehörige Verluste werden nach Artikel 68 Absatz 9-bis algebraisch zusammengeführt; ein verbleibender Verlustüberhang kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Folgejahre übertragen werden. Die genaue Verlustfortführung muss in der Erklärung des Entstehungsjahres sichtbar sein.
Die abgeschaffte 2.000-Euro-Schwelle darf weder Gewinne aus 2025/2026 ausblenden noch die Verlustfortführung steuern. Ebenfalls unzulässig ist eine pauschale Kostenbasis null, nur weil ein Exchange-Export keinen Kauf enthält. Die italienische Beweisregel verlangt belastbare und präzise Unterlagen; fehlt der Nachweis, kann die Verwaltung den Kostenansatz problematisieren. Ein Report sollte solche Lots als „nicht berechenbar“ markieren und die Abstimmung früherer Börsen, Wallets oder OTC-Käufe verlangen.
Welche Unterlagen gehören in die Akte?
- vollständige CSV- und API-Historien jeder Börse;
- Wallet-Adressen, Hashes und Nachweise eigener Transfers;
- Fiat-Ein- und Auszahlungen sowie OTC-Belege;
- EUR-Marktwerte zu jedem steuerlichen Ereignis;
- Gebühren, Gas, Rewards und Vertragsunterlagen zu Derivaten;
- Jahresendbestände und Bewertungsquelle für W/RW.
Quadro T, Quadro RT, Quadro W und Quadro RW auseinanderhalten
Die im Jahr 2026 eingereichten Formulare betreffen grundsätzlich Einkommen und Bestände des Jahres 2025. Die Agenzia delle Entrate weist private Kryptogewinne 2025 im 730/2026 dem Quadro T, Sektion V zu; im Modello Redditi PF 2026 gibt es dafür den entsprechenden Bereich im Quadro RT. Beide amtlichen Anleitungen nennen für 2025 26 Prozent und ausdrücklich keine Betragsgrenze. Die 33-Prozent-Regel betrifft erst Vorgänge des Kalenderjahres 2026, deren endgültige Erklärungsvordrucke erst 2027 vorliegen.
Davon getrennt ist das Monitoring des Bestands. Im 730 steht dafür Quadro W zur Verfügung; im Modello Redditi PF ist es Quadro RW. Diese Bereiche dienen sowohl der Offenlegung bestimmter Krypto-Assets als auch der Ermittlung der imposta sul valore delle cripto-attività, sofern nicht bereits eine entsprechende italienische Stempelsteuer angewendet wurde. Der gesetzliche Satz beträgt grundsätzlich 2 Promille pro Jahr, also 0,2 Prozent, anteilig nach Besitzquote und Haltedauer.
Ein Verkaufsreport allein reicht deshalb nicht. Er benötigt zusätzlich einen Bestandsverlauf mit Anfangs- und Endwerten, Zugängen, Abgängen, Besitzdauer und Verwahrungsart. CoinTaxReporting kann die Rechen- und Nachweisdaten vorbereiten; die endgültige Formularauswahl richtet sich nach der persönlichen italienischen Erklärung. Weitere europäische Meldeentwicklungen erklärt unser Beitrag zu DAC8 und Kryptobörsen.
Staking, Lending, Mining, DeFi und Derivate
Artikel 67 erfasst nicht nur Verkäufe, sondern auch andere Erträge aus dem Halten von Krypto-Assets. Trotzdem darf eine Software nicht jedes Reward-Label gleich behandeln. Staking-Rewards, Lending-Zinsen, Liquidity-Token und Airdrops können wirtschaftlich verschiedene Rechte oder Leistungen abbilden. Zu prüfen sind Verfügbarkeit, Normalwert beim Zufluss, spätere Veräußerung und die Frage, ob der Vorgang noch private „redditi diversi“ oder bereits gewerbliche beziehungsweise berufliche Einkünfte erzeugt.
Bei Futures und Perpetuals entscheidet der Vertrag, nicht der Coin-Ticker. Close-P&L, Funding und Gebühren müssen getrennt dokumentiert werden. Open-Positionen und Snapshots liefern Positionsdaten, sind aber nicht nochmals realisierter Gewinn. Ungeklärte Derivate gehören in ein Prüfblatt und nicht automatisch in die Spot-Tauschlogik.
Mining, Validatorbetrieb oder systematische Dienstleistungen können eine unternehmerische Tätigkeit darstellen. Dann sind Buchführung, Kostenabzug, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsfragen gesondert zu prüfen; die private 33-Prozent-Ersatzsteuer ist nicht automatisch anwendbar. Ein Länderreport sollte deshalb zwischen privatem Investor und Betrieb unterscheiden, statt allein anhand der Transaktionszahl eine gewerbliche Tätigkeit zu behaupten.
Praktischer Ablauf für einen Italien-Kryptoreport 2026
- Steuerjahr und Steueransässigkeit festlegen.
- Spot, Rewards, DeFi, Derivate und eigene Transfers technisch trennen.
- Assetfunktion bei jedem Tausch bestimmen.
- 2025er und 2026er Steuersatzlogik strikt auseinanderhalten.
- Realisierte Ergebnisse und Verlustvorträge berechnen.
- Jahresbestand für Quadro W/RW und die 0,2-%-Abgabe ergänzen.
- Nicht belegte Anschaffungskosten und unklare Verträge als Prüfpositionen ausweisen.
Die europäische Nachbarperspektive findest du in den Leitfäden zu Spanien und Portugal. Die Regeln sind nicht austauschbar: Italien kennt weder Spaniens allgemeine FIFO-Formularlogik noch Portugals Haltedaueransatz.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Italien
Gilt 2026 in Italien noch die 2.000-Euro-Freigrenze?
Nein. Die Betragsgrenze wurde für ab 1. Januar 2025 realisierte Ergebnisse aus dem Gesetz gestrichen.
Werden alle Kryptogewinne 2026 mit 33 Prozent besteuert?
33 Prozent ist der private Grundsatz. Für eng definierte, eurogebundene E‑Money‑Token sieht das Gesetz 26 Prozent und für bestimmte Euro-Konvertierungen Neutralität vor. Betriebliche Einkünfte folgen anderen Regeln.
Warum nennt das 730/2026 trotzdem 26 Prozent?
Weil die Erklärung 2026 die im Jahr 2025 realisierten Einkünfte betrifft. Die 33-Prozent-Regel beginnt mit Realisierungen ab 1. Januar 2026.
Ist jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch steuerfrei?
Nein. Nur der Tausch von Krypto-Assets mit gleichen Eigenschaften und Funktionen ist gesetzlich nicht relevant.
Muss Krypto ohne Verkauf erklärt werden?
Eine Verkaufsrealisierung entsteht durch bloßes Halten nicht automatisch. Quadro W/RW und die Kryptovermögensteuer können dennoch eine Bestandsmeldung verlangen.
Amtliche Quellen
- Gazzetta Ufficiale: Haushaltsgesetz 2026 mit Kryptoregeln
- Normattiva: Artikel 67 TUIR, c-sexies
- Agenzia delle Entrate: Quadro T im 730/2026
- Agenzia delle Entrate: Quadro RW und Kryptovermögensteuer
Fachlich geprüft am 1. September 2026. Formulare für Einkommen 2026 waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig veröffentlicht. Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle italienische Steuerberatung.
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