Staking, DeFi und Liquidity Pools in der Schweiz 2026
Staking-Prämien sind in der Schweiz grundsätzlich steuerbares Einkommen und Kryptobestände gehören zum steuerbaren Vermögen. Bei DeFi entscheidet jedoch der konkrete Vertrag: Zins, Reward, Token-Tausch, Rückzahlung und private Kapitalveränderung dürfen nicht zu einer pauschalen Kategorie zusammengezogen werden.
Die Schweizer Steuerlogik für Krypto im Jahr 2026
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Jetzt vorbereiten →Die Eidgenössische Steuerverwaltung unterscheidet zwischen Einkommen, Kapitalgewinn und Vermögen. Zahlungs-Token sind bewertbares bewegliches Vermögen und müssen am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert deklariert werden. Private Gewinne aus dem Kauf und Verkauf gewöhnlicher Zahlungs-Token sind grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne; private Kapitalverluste sind im Gegenzug nicht abzugsfähig.
Staking-Prämien und Airdrops nennt die ESTV dagegen als steuerbare Erträge aus beweglichem Vermögen. Massgebend ist der Zufluss beziehungsweise der Erwerb eines festen Anspruchs. Wird die Tätigkeit zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sind auch Handelsgewinne steuerbar und geschäftsmässig begründete Verluste können abzugsfähig sein.
| Vorgang | Typische Schweizer Einordnung | Benötigter Nachweis |
|---|---|---|
| Staking Reward verfügbar | Steuerbares Einkommen | Datum, Einheiten und CHF-Wert |
| Privater Verkauf eines Payment-Tokens | Grundsätzlich steuerfreier Kapitalgewinn | Anschaffung und Privatstatus |
| Kryptobestand am 31. Dezember | Kantonale Vermögenssteuer | Steuerwert oder Marktwert |
| Lending-Zins | In der Regel beweglicher Vermögensertrag | Vertrag und Zufluss |
| LP-Token oder Receipt Token | Einzelfall: Tausch, Recht oder Vermögensumschichtung | Smart Contract und Rechte |
Wie Staking Rewards besteuert werden
Die ESTV beschreibt beim Proof-of-Stake neu geschaffene Token als Entschädigung für die Blockerstellung und nennt diese Entschädigung steuerbares Einkommen. Das Dossier Steuerinformationen ordnet Staking-Prämien generell den voll steuerbaren Erträgen aus beweglichem Vermögen zu. Der Wert ist in Schweizer Franken im Zeitpunkt des Zuflusses oder des festen Rechtsanspruchs zu erfassen.
Das bedeutet nicht, dass jeder auf einer Plattform angezeigte, noch gesperrte Zähler täglich Einkommen erzeugt. Bei unclaimed rewards, Lock-ups und Slashing-Risiken muss geprüft werden, wann wirtschaftliche Verfügung oder ein fester Anspruch besteht. Native Validation, Delegation, Exchange-Staking und Liquid Staking benötigen deshalb getrennte Ereignistypen.
Der beim Zufluss versteuerte CHF-Wert sollte als dokumentierter Wert der erhaltenen Einheiten fortgeführt werden. Bei Privatvermögen ist die spätere Wertveränderung grundsätzlich Kapitalgewinn oder Kapitalverlust. Wird derselbe Reward bei Verkauf nochmals vollständig als Einkommen gerechnet, entsteht eine Doppelzählung. Das Schweizer Staking-Praxisbeispiel zeigt diesen Zweischritt.
- Reward und zurückgezahlten Einsatz getrennt buchen;
- Claim-Zeitpunkt, Sperre und Slashing dokumentieren;
- netto erhaltene Einheiten in CHF bewerten;
- auto-compounding nicht mehrfach erfassen;
- Bestand und Steuerwert zum Jahresende fortführen.
Lending, Vaults und Yield Farming
Die Bundesunterlagen enthalten keine vollständige Ereignisliste für jedes DeFi-Protokoll. Die allgemeinen Regeln gelten dennoch: Eine Vergütung für die Überlassung von Kapital ist regelmässig steuerbarer Vermögensertrag, während eine reine private Wertveränderung eines gehaltenen Vermögenswerts grundsätzlich Kapitalgewinn oder -verlust ist.
Bei einem Lending-Protokoll muss geklärt werden, ob das Eigentum am Token übertragen wird, ob ein Rückzahlungsanspruch entsteht und ob der Nutzer einen Receipt Token erhält. Zins kann als zusätzliche Einheit zufliessen oder im Umtauschverhältnis des Receipt Tokens anwachsen. Nur tatsächlich zugeflossene oder fest beanspruchbare Erträge sollten als Einkommen ausgewiesen werden; der Hauptbetrag ist keine Einnahme.
Liquidationen von Sicherheiten, Borrow- und Repay-Vorgänge sowie Token-Migrationen sind eigene Schritte. Gas und Protokollgebühren sind ihrem wirtschaftlichen Vorgang zuzuordnen. Die ESTV weist darauf hin, dass Kosten abziehbar sein können, wenn sie unmittelbar mit der Einkommenserzielung zusammenhängen und zur Bewirtschaftung erforderlich sind; das ist kein pauschaler Abzug für sämtliche DeFi-Ausgaben.
Liquidity Pools und Impermanent Loss
Beim Eintritt in einen Pool werden oft zwei Token gegen einen LP Token, eine NFT-Position oder ein Vertragsrecht getauscht. Ob dies eine einkommensneutrale Vermögensumschichtung, eine private Veräusserung oder ein anderer Vorgang ist, richtet sich nach den übertragenen Rechten. Bei der Auszahlung erhält der Nutzer häufig andere Stückzahlen als beim Eintritt.
Impermanent Loss ist keine eigene steuerliche Abzugsposition. Er vergleicht die Pool-Position mit einem hypothetischen Halten der ursprünglichen Token. Bei Privatvermögen sind Wertverluste regelmässig nicht abzugsfähige private Kapitalverluste. Separat zugeflossene Handelsgebühren oder Incentive Token können hingegen steuerbares Einkommen sein.
- alle eingesetzten Token in CHF bewerten;
- LP Token, NFT oder Anspruch identifizieren;
- Gebühren im Pool von ausgezahlten Rewards trennen;
- Migrationen und Positionsänderungen verbinden;
- alle Token beim Austritt erfassen;
- den Jahresendbestand mit Steuerwert dokumentieren.
Eine vertiefte technische Darstellung enthält der Artikel zu DeFi und Liquidity Pools in der Schweiz.
Private Vermögensverwaltung oder selbständige Tätigkeit?
Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne gilt nicht, wenn die Aktivität den Umfang einer selbständigen Erwerbstätigkeit erreicht. Art, Umfang, Systematik und Finanzierung sind relevant. Staking-Einkommen wird nicht dadurch steuerfrei, dass der übrige Bestand privat ist; umgekehrt macht ein einzelner Reward nicht automatisch sämtliche Verkäufe gewerbsmässig.
Bei professioneller Infrastruktur, Fremdfinanzierung, hoher Umschlagshäufigkeit oder einem organisierten Dienstleistungsangebot sollte die kantonale Behörde oder eine Fachperson die Einordnung bestätigen. Ein Softwarebericht kann die Fakten darstellen, aber nicht mit einem festen Umsatz- oder Trade-Schwellenwert einen verbindlichen Berufsstatus erzeugen. Weitere Kriterien erläutert Kapitalgewinn versus Einkommen.
Vermögenssteuer, Kurswerte und Belege
Die Deklaration erfolgt kantonal. Für bekannte Kryptowährungen veröffentlicht die ESTV offizielle Steuerwerte zum 31. Dezember. Fehlt ein solcher Wert, ist nach der ESTV-Praxis ein nachvollziehbarer Marktwert einer führenden Handelsplattform zu verwenden; wenn kein aktueller Wert ermittelbar ist, kommt der ursprüngliche Kaufpreis in CHF in Betracht.
Ein vollständiger Report enthält Wallets, Börsen, DeFi-Protokolle, Transaktionshashes, Reward-Zeitpunkte, Bestände und Preisquellen. Eigentransfers dürfen den Anschaffungs- und Einkommensnachweis nicht abbrechen. Fehlende Preise werden als nicht berechenbar markiert und nicht stillschweigend auf null gesetzt. Der Gesamtleitfaden zu Schweizer Krypto-Steuern verbindet Einkommen, Kapitalgewinn und Vermögen.
Häufige Fragen
Sind Staking Rewards in der Schweiz steuerfrei?
Nein. Die ESTV ordnet Staking-Prämien grundsätzlich dem steuerbaren Einkommen zu. Der CHF-Wert bei Zufluss oder festem Rechtsanspruch muss dokumentiert werden.
Gilt für Staking ein fester Steuersatz von 8 bis 22 Prozent?
Nein. Einkommensteuer hängt von Bund, Kanton, Gemeinde und persönlicher Situation ab. Ein pauschaler Kantonssatz ist irreführend.
Kann ich Impermanent Loss abziehen?
Nicht als eigene Kennzahl. Bei Privatvermögen sind Kapitalverluste grundsätzlich nicht abzugsfähig; separat steuerbare Erträge und eine gewerbsmässige Tätigkeit sind anders zu beurteilen.
Welcher Wert gilt für die Vermögenssteuer?
Massgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert am Ende der Steuerperiode. Für bekannte Token können die offiziellen ESTV-Steuerwerte verwendet werden.
Amtliche Quellen
- ESTV: Kryptowährungen – Besteuerung
- ESTV: Kryptowährungen – Besteuerung
- ICTax: offizielle Kurslisten und Steuerwerte
Quellen geprüft am 2. September 2026. Kantonale Praxis und konkrete DeFi-Verträge können eine Einzelfallprüfung erfordern.
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