Krypto Steuer Schweiz 2025 – Kapitalgewinne, Vermögenssteuer und Einkommen
Die Schweiz und Steuern – für Krypto-Anleger klingt das verlockend. Kapitalgewinne steuerfrei, ja. Aber die Vermögenssteuer vergessen die meisten, und wer zu aktiv tradet, wird schnell zum gewerbsmäßigen Händler. Hier ist der vollständige Überblick.
Grundregel: Kapitalgewinne für Privatanleger steuerfrei
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Jetzt berechnen →Die Schweiz ist bei Krypto tatsächlich so anlegerfreundlich, wie man hört – zumindest für echte Privatinvestoren. Kapitalgewinne auf Kryptowährungen sind für natürliche Personen, die privat investieren, grundsätzlich steuerfrei. Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Kauf und späterer Verkauf von Bitcoin mit 50.000 CHF Gewinn? Kein Steuerproblem.
Aber – und das ist ein großes Aber – wer als gewerbsmäßiger Händler eingestuft wird, zahlt auf alles.
Wann werden Kapitalgewinne steuerpflichtig?
Das Steueramt unterscheidet zwischen privatem Vermögensverwalter und gewerbsmäßigem Wertschriftenhändler. Folgende Kriterien können zur Einstufung als gewerbsmäßiger Händler führen:
- Haltedauer unter 6 Monaten (kurzfristiges Trading)
- Transaktionsvolumen übersteigt das 5-fache des Vermögens zu Jahresbeginn
- Einsatz von Fremdkapital (Hebel, Margin)
- Krypto als Haupteinnahmequelle
- Mehr als 200 Transaktionen pro Jahr
Treffen mehrere dieser Kriterien zu, stuft das Steueramt die Gewinne als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ein – steuerpflichtig zum regulären Einkommenssteuersatz.
Vermögenssteuer: Krypto im Wertschriftenverzeichnis
Auch wenn Kapitalgewinne steuerfrei sind – Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Sie kommen ins Wertschriftenverzeichnis (Formular DA-1 oder Formular 9), bewertet zum Marktwert per 31. Dezember.
Die Vermögenssteuer variiert je nach Kanton – grob zwischen 0,1 % und 0,3 % des Nettovermögens. Bei einem Krypto-Portfolio von 100.000 CHF sind das ca. 100–300 CHF pro Jahr. Überschaubar, aber nicht null.
Staking und Mining in der Schweiz
Staking-Rewards, Mining-Erträge und Lending-Zinsen gelten in der Schweiz als steuerbares Einkommen – auch für Privatanleger. Sie sind zum Marktwert bei Erhalt als Vermögensertrag zu deklarieren. Das ist der Unterschied zu Kapitalgewinnen, die steuerfrei sind.
Wertschriftenverzeichnis korrekt ausfüllen
Ins Wertschriftenverzeichnis kommen:
- Art des Vermögens (z. B. „Bitcoin", „Ethereum")
- Menge per 31.12.
- Kurswert per 31.12. in CHF
- Einnahmen aus dem Vermögen (z. B. Staking-Rewards in CHF)
CoinTaxReporting berechnet den CHF-Gesamtwert des Portfolios per Jahresende und erstellt eine druckfertige Übersicht für das Wertschriftenverzeichnis.
Kantonale Unterschiede
Die Beurteilung, ob jemand als gewerbsmäßiger Händler gilt, variiert je nach Kanton. Zug gilt als besonders krypto-freundlich. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine verbindliche Auskunft beim zuständigen kantonalen Steueramt.
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