FTX-Insolvenz und Steuern in Deutschland: Claims, Ausschüttungen und Verluste
Ein eingefrorener FTX-Bestand ist nicht automatisch ein steuerlich abziehbarer Totalverlust. Vor der deutschen Einordnung müssen frühere Trades, das bei FTX gehaltene Vermögen, die Insolvenzforderung, Planrechte, jede Ausschüttung und ein möglicher Claim-Verkauf getrennt rekonstruiert werden. Der FTX Recovery Trust wickelt 2026 weiterhin Allowed und Disputed Claims ab – damit ist ein pauschaler Verlust im Kollapsjahr 2022 regelmäßig nicht belastbar.
Kurzantwort: FTX ist kein automatischer §-23-Totalverlust
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Jetzt vorbereiten →Der wirtschaftliche Schaden ist unstreitig, die deutsche Steuerfolge aber nicht einheitlich. § 23 EStG erfasst bei privat gehaltenen Kryptowerten entgeltliche Veräußerungen innerhalb der Jahresfrist. Der bloße Entzug des Zugriffs, die Eröffnung des Chapter-11-Verfahrens oder ein niedriger erwarteter Recovery-Wert sind nicht ohne Weiteres eine solche Veräußerung.
Nach dem Kollaps konnte die Kundenposition rechtlich aus verschiedenen Bestandteilen bestehen: fortbestehende Rechte an Kryptowerten, ein vertraglicher Rückgabeanspruch, eine in US-Dollar festgestellte Insolvenzforderung, ein Anspruch auf Planverteilungen oder – bei bestimmten Konten und Produkten – eine Kapitalforderung. Welche Position verkauft, erfüllt oder endgültig ausgefallen ist, bestimmt Einkunftsart, Realisationsjahr und Verlustverrechnung.
| FTX-Situation | Sichere Ausgangsposition | Noch zu klären |
|---|---|---|
| Withdrawals seit 2022 eingefroren | Keinen fiktiven Verkauf zum Sperrdatum erzeugen | Welches Recht bestand nach Kontovertrag und Verfahren? |
| Claim im Portal „Allowed“ | Planrecht und offene Recovery dokumentieren | Steuerliche Basis und Einkunftsart der Forderung |
| Claim „Disputed“ | Als offene Prüfposition fortführen | Ob und in welcher Höhe er noch zugelassen wird |
| USD-Ausschüttung erhalten | Teilbefriedigung mit Euro-Wert erfassen | Basiszuordnung, Zinsanteil und verbleibendes Recht |
| Claim an Dritten verkauft | Tatsächliche entgeltliche Übertragung dokumentieren | Ob § 20, § 23 oder betriebliche Regeln greifen |
| Keine weitere Zahlung erwartet | Objektive Endgültigkeit belegen | Ob ein steuerlich anerkannter Ausfalltatbestand vorliegt |
FTX-Recovery-Stand 2026: Das Verfahren ist individuell noch offen
Der Second Amended Joint Chapter 11 Plan wurde im Oktober 2024 bestätigt und trat am 3. Januar 2025 in Kraft. Danach wurden über den FTX Recovery Trust mehrere Distributionen vorbereitet und ausgeführt. Nach den offiziellen FTX-Hilfeseiten waren im August 2026 weiterhin Disputed Claims in Abstimmung; bestimmte Claims konnten später Allowed und damit verteilungsberechtigt werden.
Die Distribution Dashboard FAQs vom 4. August 2026 beschreiben weiterhin individuelle Status, KYC, Steuerformulare, Distribution Service Provider und mögliche spätere Zulassung. Für berechtigte Gläubiger werden die individuellen Verteilungsinformationen in Schritt 9 des Claims Portals angezeigt. Ein allgemeiner Blog darf daher nicht behaupten, das Verfahren sei für jeden deutschen Nutzer endgültig beendet.
FTX nennt 2026 BitGo, Kraken und Payoneer als mögliche Distribution Service Provider, abhängig von Jurisdiktion und Onboarding. Die Recovery Trust-Zahlung an den Provider erfolgt nach der FTX-Information grundsätzlich in US-Dollar. Wenn der Empfänger beim Provider anschließend Stablecoins oder andere Kryptowerte kauft, ist dieser Kauf ein weiterer Vorgang und nicht zwingend die ursprüngliche FTX-Ausschüttung.
FTX EU, FTX.com, FTX US, Pending Withdrawals und andere Verfahrenswege können voneinander abweichen. Der Report muss die tatsächlich betroffene Gesellschaft, Plattform und Claim-Klasse nennen. Portalstatus und Ausschüttungsweg sind keine Steuerberatung, aber unverzichtbare Tatsachenbelege.
Auch andere Plattforminsolvenzen liefern keine universelle Buchungsvorlage. Der deutsche Celsius-Leitfaden zeigt, warum Coin-Rückgabe, Forderungsbefriedigung und neue Anschaffung ebenfalls anhand des jeweiligen Plans getrennt werden müssen.
FTX-Trades vor dem Kollaps bleiben steuerlich relevant
Der spätere Zusammenbruch macht zuvor ausgeführte Verkäufe und Swaps nicht rückwirkend ungeschehen. Wer 2021 oder 2022 BTC in ETH, SOL in USD oder FTT in einen anderen Token tauschte, kann bereits damals ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht haben. Anschaffung, Veräußerung, Jahresfrist, Eurokurs und Gebühren werden nach den damaligen Fakten berechnet.
FTX bietet nach der 2026 aktualisierten Anleitung wieder einen Download der Transaktionshistorie aus Schritt 4 des Claims Portals. Nutzer können einzelne Tabs oder einen Gesamtdownload verwenden. Bei mehr als 200 Zeilen kann ein nach Zeiträumen aufgeteilter Export erforderlich sein. Alle Subaccounts müssen geprüft werden.
- FTX-Gesamtexport und alle Subaccount-Exporte unverändert sichern.
- Deposits mit sendenden Börsen und Wallets verbinden.
- Spot, Convert, Margin, Futures, Funding, Gebühren und interne Transfers trennen.
- Withdrawals mit Zielwallets paaren und Basis fortführen.
- Offene Orders und bloße Kontostände nicht als ausgeführte Trades behandeln.
- USD-Werte nach einer konsistenten Kursmethode in Euro umrechnen.
- Vorjahreserklärungen mit der rekonstruierten Historie abstimmen.
Das BMF weist darauf hin, dass fehlende Daten aus der Insolvenz einer ausländischen Plattform grundsätzlich in der Mitwirkungssphäre des Steuerpflichtigen liegen. Deshalb sollten Portalexporte, alte E-Mails, API-Dateien, Bankbelege, Wallet-Hashes und bereits abgegebene Reports zusammengeführt werden.
Welches Wirtschaftsgut ist die FTX-Insolvenzforderung?
Ohne diese Frage lässt sich kein Verlust berechnen. Ein Kunde, der Coins nur verwahren ließ, kann wirtschaftlich anders stehen als ein Nutzer eines Lending-, Margin- oder Earn-Produkts. Der US-Plan bewertet und reguliert Claims nach seinen Regeln; er entscheidet nicht automatisch die deutsche Einkunftsart.
| Zu rekonstruierende Größe | Funktion in der deutschen Steuerakte | Nicht gleichsetzen mit |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten der ursprünglichen Coins | Historische Basis des vorherigen Vermögens | FTX-Petition-Date-Value |
| Am 11. November 2022 angezeigte Bestände | Beleg für Kontostand und Claim-Berechnung | Sicherer Euro-Veräußerungserlös |
| Allowed Claim in US-Dollar | Planrecht auf Distribution | Deutscher steuerlicher Buchwert |
| Bisherige Distribution | Teilbefriedigung oder Gegenleistung | Endgültige Recovery des gesamten Claims |
| Plan-/Zinskomponente | Möglicher gesonderter Ertrag | Automatisch steuerfreie Kapitalrückzahlung |
| Verbleibender Claim | Offenes Recht mit fortzuführender Basis | Bereits vollständig ausgefallen |
Eine sonstige Kapitalforderung im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer § 7 EStG kann beim endgültigen Ausfall den Regeln für Kapitalvermögen folgen. Nicht jede Krypto-Kundenposition ist jedoch automatisch eine solche Kapitalforderung. Bleibt ein anderes privates Wirtschaftsgut, kann § 23 in Betracht kommen. Bei Betriebsvermögen gelten wiederum Bilanzierungs- oder Einnahmenüberschussregeln.
Die bisher vertretene Behandlung muss konsistent bleiben. Wer die Einzahlung bei FTX als steuerneutralen Eigenübertrag behandelte, kann die Position nicht ohne Begründung nachträglich als neu angeschaffte Forderung zum Petition-Date-Wert behandeln. Umgekehrt darf ein tatsächlich erworbenes Forderungsrecht nicht einfach wie unverändert verwahrtes BTC fortgeführt werden.
FTX-Ausschüttungen in Deutschland erfassen
Für jede Distribution werden Datum, Valuta, US-Dollar-Bruttobetrag, Gebühren, Quellensteuer oder Einbehalt, Empfänger, Euro-Wechselkurs und Portalbeleg gespeichert. Maßgeblich ist der konkrete Zufluss beziehungsweise die Verfügungsmöglichkeit. Die bloße Anzeige eines geplanten Betrags ist nicht dasselbe wie eine gutgeschriebene und verfügbare Zahlung.
Eine Teilzahlung schließt den Claim nicht zwingend. Wird die gesamte steuerliche Basis schon bei der ersten Distribution abgezogen und folgen später weitere Zahlungen, entsteht eine inkonsistente Rechnung. Stattdessen braucht es eine Überleitung:
- Steuerliche Ausgangsbasis des maßgeblichen Rechts feststellen.
- Umfang der durch die Ausschüttung erfüllten oder übertragenen Rechte bestimmen.
- Basis nachvollziehbar auf den erfüllten und verbleibenden Teil verteilen.
- Gegenleistung und gegebenenfalls gesonderten Zins-/Ertragsanteil in Euro erfassen.
- Verbleibenden Claim samt Restbasis bis zur nächsten Distribution fortführen.
FTX nennt auf seinen US-Steuerseiten einen Plan-Zinsmechanismus für bestimmte US-Steuerpflichtige. Für eine in Deutschland steuerpflichtige Person ist daraus nicht automatisch dieselbe zeitliche Behandlung abzuleiten. Ein wirtschaftlicher Zins- oder OID-Anteil kann aber ein Warnsignal für § 20 EStG sein und darf nicht pauschal in der Kapitalrückzahlung verschwinden.
Kauft der Nutzer beim Distribution Service Provider nach der USD-Gutschrift BTC oder einen Stablecoin, beginnt für dieses neu gekaufte Asset eine eigene Anschaffungs- und Kurshistorie. Der Kauf darf nicht als „Rückgabe der alten Coins“ importiert werden, wenn der Recovery Trust tatsächlich USD ausgeschüttet hat.
Welche Verlustwege kommen in Deutschland in Betracht?
1. Veräußerung oder Tausch nach § 23 EStG
§ 23 verlangt grundsätzlich eine entgeltliche Übertragung eines angeschafften Wirtschaftsguts. Wird ein passendes privates Wirtschaftsgut innerhalb von nicht mehr als einem Jahr veräußert, kann ein Verlust entstehen. Bei außerhalb der Jahresfrist nicht steuerbaren Veräußerungen entsteht spiegelbildlich grundsätzlich kein verrechenbarer §-23-Verlust.
Bei FTX muss die Jahresfrist am tatsächlich veräußerten Wirtschaftsgut geprüft werden. Sie darf nicht ungeprüft vom ursprünglichen Coin auf eine später entstandene Insolvenzforderung übertragen werden. Auch eine Planerfüllung ist nicht allein wegen ihres wirtschaftlichen Verlusts automatisch eine §-23-Veräußerung.
2. Endgültiger Ausfall einer Kapitalforderung nach § 20 EStG
Ist die konkrete FTX-Position eine sonstige Kapitalforderung, kann ein endgültiger Ausfall nach der BFH-Rechtsprechung steuerlich relevant sein. Endgültig bedeutet, dass objektiv keine weitere Rückzahlung zu erwarten ist. Ein laufender Claim, künftige Distributionen oder eine noch mögliche Zulassung sprechen gegen den pauschalen vollständigen Ausfall.
Verluste aus Kapitalvermögen werden nach § 20 Absatz 6 grundsätzlich nur innerhalb dieser Einkunftsart verrechnet. Sie dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage mit privaten §-23-Gewinnen oder Arbeitslohn vermischt werden.
3. Verkauf des FTX-Claims
FTX veröffentlicht Verfahrensregeln für die Übertragung von Claims. Ein tatsächlicher Verkauf schafft zwar einen klaren Vertrag und Erlös, aber nicht automatisch einen „klaren §-23-Kryptoverlust“. Verkauft wird die Forderung beziehungsweise das Planrecht. Dessen Anschaffung, Basis, Laufzeit, Charakter und mögliche Zinskomponente sind zu bestimmen.
Dokumentiert werden Kaufvertrag/Assignment, Notice of Transfer, Claim-Nummer, Bruttoerlös, Gebühren, Zahlungsnachweis, übertragene Rechte und zurückbehaltene Ansprüche. Eine Quote wie „60 Cent je Claim-Dollar“ ist keine Verlustberechnung; verglichen werden Nettoerlös und steuerliche Basis des tatsächlich übertragenen Rechts.
4. Betrieblicher FTX-Bestand
Bei einem Gewerbebetrieb gelten keine privaten Einjahres- und Verlustverrechnungsregeln. Forderung, Token, Derivate, Wertberichtigung, Ausschüttung und Ausbuchung folgen der betrieblichen Gewinnermittlung. Häufiges Trading allein begründet noch nicht automatisch einen Gewerbebetrieb; das gesamte Tätigkeitsbild entscheidet.
Verlustverrechnung und Verlustfeststellung
Ein anerkannter Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften darf nach § 23 nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden. Ein Rücktrag in das unmittelbar vorangegangene Jahr und ein Vortrag in Folgejahre können nach den gesetzlichen Verweisen auf § 10d möglich sein. Nicht genutzte Verluste müssen verfahrensrechtlich rechtzeitig festgestellt werden.
Ein §-20-Forderungsausfall bleibt dagegen im Verlustverrechnungssystem der Kapitaleinkünfte. Ein betrieblicher Verlust folgt den Regeln des Betriebs. Deshalb ist „FTX-Verlustvortrag“ keine einheitliche Zeile. Erst die Einkunftsart bestimmt, wo und wie der Betrag genutzt wird. Der Leitfaden zu Krypto-Verlusten erklärt die Verrechnungstöpfe.
Auch Insolvenzverfahrenskosten sind nicht automatisch Werbungskosten. Der BFH hat 2024 entschieden, dass ausschließlich durch ein Regelinsolvenzverfahren verursachte Aufwendungen der privaten Vermögenssphäre zugeordnet sein können. Nur Kosten, die auch bei einer normalen Veräußerung angefallen und dort abzugsfähig wären, können anders zu beurteilen sein.
FTX-Dokumentation für den deutschen Steuerreport
- FTX-Transaktionshistorie für alle Konten und Subaccounts herunterladen.
- Deposits und Withdrawals mit Börsen, Banken und eigenen Wallets verbinden.
- Historische Euro-Anschaffungskosten, Anschaffungsdaten und Gebühren rekonstruieren.
- Alle bis zum Kollaps ausgeführten Spot- und Derivatevorgänge separat berechnen.
- Proof of Claim, Claim-ID, Plattform, Gesellschaft und Claim-Klasse archivieren.
- Allowed-/Disputed-Status und jede Statusänderung mit Datum sichern.
- Planwahl, KYC, Steuerformular und Distribution Service Provider dokumentieren.
- Jede USD-Distribution mit Valuta, Gebühren, Einbehalten und Eurokurs erfassen.
- Claim-Verkäufe einschließlich Assignment und Übertragungsbestätigung sichern.
- Ausgangsbasis, bereits verteilte Basis und verbleibende Basis überleiten.
- Die Einordnung nach § 20, § 23 oder Betriebsvermögen schriftlich begründen.
- Vorjahreserklärungen prüfen, ohne alte Trades oder Basis doppelt zu erfassen.
Die Datenqualitäts-Checkliste hilft bei fehlenden FTX-Zeilen. Ein Steuerreport darf ungeklärte Claim-Basis nicht still als null bestätigen. Er sollte sie als Prüfposition zeigen und die verlässlichen Transaktionen weiterberechnen.
FTX-Betrug und Phishing bei Ausschüttungen
FTX veröffentlicht eine Liste offizieller E-Mail-Absender. Claim- und Distribution-Phishing ist besonders gefährlich, weil Täter KYC-Druck und Fristen imitieren. Weder FTX noch Kroll benötigen Wallet-Seed-Phrases oder Private Keys. Portalzugriff sollte nur über selbst aufgerufene offizielle Adressen erfolgen.
- Links aus unerwarteten E-Mails nicht direkt öffnen.
- Absenderdomain mit der offiziellen FTX-Liste vergleichen.
- Keine Seed Phrase, Private Keys oder Remote-Zugriff freigeben.
- Distribution nur im offiziellen Portal und beim gewählten Provider prüfen.
- Steuer- und KYC-Unterlagen nicht an angebliche Claim-Aufkäufer senden.
Häufige Fehler bei FTX-Steuern
- Den 11. November 2022 als fiktiven Verkauf aller Coins buchen.
- Den alten App-Wert vollständig als §-23-Verlust abziehen.
- Allowed Claim und deutschen steuerlichen Buchwert gleichsetzen.
- Bei der ersten Teilzahlung die gesamte Basis verbrauchen.
- Spätere Distributionen oder verbleibende Rechte ignorieren.
- USD-Ausschüttung und anschließenden Kryptokauf als einen Vorgang buchen.
- Claim-Verkauf automatisch als Krypto-Verlust nach § 23 behandeln.
- §-20- und §-23-Verluste miteinander oder mit Arbeitslohn verrechnen.
- Frühere FTX-Trades wegen der Insolvenz aus den Steuerjahren entfernen.
- Portalwerte ohne Euro-Umrechnung und Beleg übernehmen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen FTX-Bestand rückwirkend 2022 vollständig absetzen?
Nicht pauschal. Sperre und Insolvenzantrag sind nicht automatisch eine steuerliche Veräußerung oder ein endgültiger Forderungsausfall. Claim, Rückflüsse und Rechtsgrund müssen geprüft werden.
Sind FTX-Ausschüttungen in Deutschland steuerfrei?
Nicht automatisch. Sie können Kapitalrückzahlung, Gegenleistung für ein Recht, Zins-/Ertragsanteil oder eine Mischung sein. Basis und verbleibender Claim sind zuzuordnen.
Ist ein Allowed Claim mein deutscher Steuerwert?
Nein. Der Planwert bestimmt die US-Verteilung, nicht automatisch die deutsche steuerliche Basis. Historische Anschaffungskosten und bisherige Einordnung bleiben erforderlich.
Erhalte ich meine ursprünglichen Coins zurück?
Die FTX-Supportseite beschreibt Recovery-Trust-Distributionen an Service Provider grundsätzlich in US-Dollar. Ein danach gewählter Kryptokauf ist ein neuer Vorgang und nicht zwingend Rückgabe derselben Coins.
Ist ein Claim-Verkauf immer ein §-23-Verlust?
Nein. Der Verkauf ist zwar ein dokumentierter Realisationsvorgang, aber Charakter, Basis, Anschaffung und möglicher Zinsanteil der Forderung entscheiden zwischen § 20, § 23 oder betrieblichen Regeln.
Kann ich FTX-Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?
Ein §-23-Verlust grundsätzlich nicht; er bleibt auf private Veräußerungsgewinne beschränkt. Kapitalverluste nach § 20 und betriebliche Verluste folgen jeweils eigenen Regeln.
Kann ich die FTX-Historie 2026 noch herunterladen?
FTX beschreibt einen Download in Schritt 4 des Claims Portals. Bei mehr als 200 Zeilen können mehrere Zeitraumauszüge nötig sein; alle Subaccounts müssen geprüft werden.
Wann ist der verbleibende Claim endgültig ausgefallen?
Wenn objektiv feststeht, dass keine weitere Rückzahlung erfolgt und der passende steuerliche Ausfalltatbestand erfüllt ist. Solange Statusprüfung oder Folgeverteilung möglich ist, ist ein vollständiger Ausfall regelmäßig nicht belegt.
Amtliche und primäre Quellen
- FTX: Distribution Dashboard FAQs, Stand August 2026
- FTX: Distribution Service Provider und Zahlungsweg
- FTX: Transaktionshistorie aus dem Claims Portal herunterladen
- FTX: Verfahrenshinweise zum Verkauf von Claims
- Kroll: offizielle FTX-Gerichts- und Plandokumente
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten und Mitwirkung
- BFH IX R 3/22: Kryptowerte und § 23 EStG
- BFH IX R 29/23: durch Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen
- § 20 EStG – Kapitalforderungen und Verlustverrechnung
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
Fach- und Verfahrensstand: 2. September 2026. FTX-Claims unterscheiden sich nach Gesellschaft, Kontotyp, Jurisdiktion, Wahlrecht, Status und Auszahlung. Wesentliche Positionen sollten anhand der Verträge, Planunterlagen und Vorjahreserklärungen individuell geprüft werden.
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