Veröffentlicht am 15. Juni 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Steuer Griechenland 2025 – Artikel 42A und E1-Formular erklärt

Griechenland hat 2022 einen klaren Krypto-Steuer-Rahmen eingeführt: 15 % auf Nettogewinne, geregelt in Artikel 42A KΦE. Flach, überschaubar – aber die Formularzeilen im E1 sind gewöhnungsbedürftig. Hier ist was griechische Anleger wissen müssen.

Rechtsgrundlage: Artikel 42A KΦE

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In Griechenland unterliegen Kryptowährungs-Transaktionen dem Artikel 42A des Einkommensteuergesetzes (Κώδικας Φορολογίας Εισοδήματος, KΦE). Der Steuersatz beträgt 15 % auf realisierte Nettogewinne – gilt seit 2022.

Was ist steuerpflichtig?

E1-Formular: Κωδ. 865 und 866

Krypto-Gewinne werden im griechischen Einkommensteuerformular E1, Πίνακας 5Ε (Tabelle 5E) eingetragen:

Besteuert wird der Nettosaldo des Jahres – Gewinne minus Verluste. CoinTaxReporting berechnet diesen Saldo automatisch und erstellt einen E1-Extrakt mit den Werten für Κωδ. 865 und 866.

FIFO in Griechenland

Die griechische Steuerbehörde (ΑΑΔΕ) schreibt die FIFO-Methode zur Berechnung der Anschaffungskosten vor – identisch wie in Deutschland und Österreich. CoinTaxReporting wendet FIFO automatisch an.

Verlustverrechnung

Verluste aus Krypto-Transaktionen können in Griechenland mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen desselben Jahres verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist eingeschränkt möglich – im Einzelfall mit einem griechischen Steuerberater klären.

Fristen und Deklarationspflicht

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.