Krypto-Haltefrist korrekt berechnen und dokumentieren
Gewinne aus dem Verkauf gewöhnlicher Kryptowerte im Privatvermögen fallen grundsätzlich unter § 23 EStG, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Erst nach mehr als einem Jahr liegt der Verkauf grundsätzlich außerhalb dieser privaten Veräußerungsfrist. Entscheidend sind aber das konkrete Steuer-Lot, der tatsächliche Anschaffungszeitpunkt und jeder zwischenzeitliche Tausch. Ein Rechner kann das nur zuverlässig beurteilen, wenn die Transaktionshistorie vollständig ist.
Die deutsche Einjahresregel für private Kryptowerte
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer § 2 EStG erfasst private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Das BMF ordnet im Privatvermögen gehaltene gewöhnliche Kryptowerte grundsätzlich als solche anderen Wirtschaftsgüter ein.
Daraus folgen zwei getrennte Prüfungen:
- Veräußerung innerhalb von höchstens einem Jahr: Gewinn oder Verlust ist grundsätzlich nach § 23 zu ermitteln. Ein Gewinn kann trotzdem wegen der 1.000-Euro-Freigrenze steuerfrei bleiben.
- Veräußerung nach mehr als einem Jahr: Der Vorgang liegt bei gewöhnlichen privaten Currency- oder Payment-Token grundsätzlich außerhalb der Veräußerungsfrist.
Die Regel gilt nicht automatisch für Betriebsvermögen, Wertpapier- oder Vertragstoken, Finanzderivate und jede DeFi-Position. Für diese Fälle muss zuerst das Wirtschaftsgut und die Einkunftsart bestimmt werden.
Welcher Tag ist der erste grundsätzlich steuerfreie Verkaufstag?
Das BMF verlangt bei Käufen und Verkäufen über eine zentrale Handelsplattform die dort aufgezeichneten Zeitpunkte. Bei direkten Transaktionen, etwa über eine dezentrale Plattform, darf grundsätzlich auf die Wallet-Zeitpunkte abgestellt werden. Wer stattdessen den Zeitpunkt des schuldrechtlichen Vertrags verwenden möchte, muss ihn mit geeigneten Unterlagen nachweisen.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Kalenderdatum ohne Uhrzeit reicht bei einem Grenzfall nicht. Wenn die Anschaffung am 10. Januar 2025 um 14:30 Uhr und der Verkauf am 10. Januar 2026 um 14:00 Uhr ausgeführt wurde, ist noch nicht mehr als ein Jahr vergangen. Um Streit über Sekunden, Zeitzonen oder unterschiedliche Ausführungszeiten zu vermeiden, sollte ein geplanter Verkauf nicht direkt an der Grenze erfolgen.
- Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkt aus der Originalquelle übernehmen.
- Alle Zeitstempel in eine dokumentierte Zeitzone normalisieren.
- Den Zeitraum zwischen den beiden rechtlich relevanten Vorgängen berechnen.
- Nur bei mehr als einem Jahr als außerhalb der Frist kennzeichnen.
- Bei fehlendem Anschaffungsdatum „nicht berechenbar“ statt „steuerfrei“ ausgeben.
Ein Haltefrist-Rechner ist daher ein Dokumentationswerkzeug, keine automatische Steuerbefreiung. Er darf nur die Daten bewerten, die tatsächlich belegt sind.
Mehrere Käufe: Welches Steuer-Lot wurde verkauft?
Wer denselben Kryptowert mehrfach kauft, hält mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten und Kosten. Vor der Fristprüfung muss feststehen, welche Einheit veräußert wurde. Das BMF nennt die Einzelbetrachtung als Grundsatz.
Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst angeschafften Kryptowerte einer Handelsbezeichnung als veräußert. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich die Durchschnittsmethode anzuwenden; aus Vereinfachungsgründen kann für die Wertermittlung ebenfalls FIFO unterstellt werden. Die Betrachtung ist walletbezogen, und die gewählte Methode ist innerhalb einer Wallet bis zur vollständigen Veräußerung der jeweiligen Handelsbezeichnung beizubehalten.
| Bestand vor Verkauf | Anschaffung | Haltefrist am 1. Juli 2026 |
|---|---|---|
| 0,4 BTC | 1. März 2025 | mehr als ein Jahr |
| 0,3 BTC | 1. Februar 2026 | höchstens ein Jahr |
| Verkauf 0,5 BTC | Lot-Zuordnung erforderlich | kann steuerfreien und steuerbaren Anteil enthalten |
Der Verkauf ist nicht vollständig steuerfrei, nur weil die erste BTC-Anschaffung älter als ein Jahr ist. Ein belastbarer Report teilt die Veräußerung auf die zugeordneten Lots auf. Mehr dazu im FIFO- und Lot-Leitfaden.
Krypto-Tausch startet die Frist für den erhaltenen Coin neu
Nach dem BMF ist der Tausch eines Kryptowerts gegen Euro, Waren, Dienstleistungen oder einen anderen Kryptowert eine Veräußerung. Für den erhaltenen Kryptowert liegt zugleich eine neue Anschaffung vor. Die Jahresfrist beginnt nach jedem Tausch neu.
| Vorgang | Folge für die Haltefrist |
|---|---|
| BTC gegen ETH tauschen | BTC-Frist endet; neue ETH-Frist beginnt |
| ETH gegen USDC tauschen | ETH wird veräußert; neue USDC-Frist beginnt |
| Krypto für eine Ware ausgeben | Veräußerung der verwendeten Einheiten |
| BTC zwischen eigenen Wallets übertragen | grundsätzlich keine neue Anschaffung; ursprüngliches Lot fortführen |
Eigenüberträge müssen über Transaktions-Hash, Menge, Zeit und Gebühren gematcht werden. Fehlt die Gegenseite, sollte die Software den Vorgang zur Prüfung markieren und nicht automatisch einen Verkauf oder eine neue Anschaffung erzeugen.
Bei Wrapping, Bridges, LP-Token und anderen DeFi-Rechten reicht die Bezeichnung „Transfer“ nicht. Das BMF-Schreiben von 2025 behandelt NFTs und Liquidity Mining ausdrücklich noch nicht abschließend. Deshalb ist anhand der übertragenen Rechte zu prüfen, ob dasselbe Wirtschaftsgut fortbesteht. Der DeFi-Steuerleitfaden zeigt die erforderlichen Daten.
Staking und Lending verlängern die Frist nicht pauschal auf zehn Jahre
Eine oft wiederholte Alt-Aussage lautet, Staking oder Lending verlängere die Haltefrist eines Currency- oder Payment-Tokens auf zehn Jahre. Das aktuelle BMF-Schreiben stellt klar, dass die Verlängerung nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 bei Currency- oder Payment-Token nicht anzuwenden ist.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Rewards steuerlich ignoriert werden:
- Die überlassenen ursprünglichen Token behalten grundsätzlich ihre eigene Anschaffungshistorie.
- Durch passives Staking oder Lending erhaltene Token sind neue Einheiten mit eigenem Anschaffungszeitpunkt und eigenen Anschaffungskosten.
- Laufende Erträge können bei Zufluss beziehungsweise maßgeblichem Zugang als sonstige oder betriebliche Einkünfte steuerbar sein.
- Eine spätere Veräußerung der Reward-Einheiten wird zusätzlich anhand ihrer eigenen Jahresfrist geprüft.
Das BMF akzeptiert beim passiven Staking aus Vereinfachungsgründen unterjährig grundsätzlich die Einbuchung in der Wallet als Anschaffungs- beziehungsweise Zugangszeitpunkt; nicht geclaimte Werte sind spätestens zum Kalender- oder Wirtschaftsjahresende zu berücksichtigen. Details enthält der Staking-Steuerleitfaden.
Sonderfälle: Schenkung, Hard Fork, Mining und Betriebsvermögen
- Schenkung: Bei unentgeltlichem Erwerb rechnet § 23 EStG dem Rechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers zu. Der Beschenkte beginnt daher nicht automatisch mit einer neuen Jahresfrist; die ursprünglichen Unterlagen werden benötigt.
- Hard Fork: Das BMF knüpft die Frist der neuen Fork-Einheiten unter den genannten Voraussetzungen an die Anschaffung der ursprünglichen Kryptowerte. Anschaffungskosten sind sachgerecht aufzuteilen.
- Mining und Forging: Die Tätigkeit kann privat oder gewerblich sein. Das BMF behandelt erhaltene Token als angeschafft; Einnahme und spätere Veräußerung sind getrennt zu beurteilen.
- Betriebsvermögen: Das private Haltefristprivileg des § 23 gilt nicht. Gewinne werden nach den Regeln der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart ermittelt.
- Security Token und Derivate: Vertragsrechte können unter andere Normen fallen. Ein Coin-Symbol allein entscheidet nicht.
Welche Daten ein seriöser Haltefrist-Rechner benötigt
- vollständige Käufe, Swaps, Verkäufe, Rewards und Eigenüberträge;
- Originalzeitpunkte und einheitliche Zeitzone;
- Coin, Token, Netzwerk und bei Bedarf Contract-Adresse;
- Menge, EUR-Kurs, Anschaffungs- und Veräußerungsgebühren;
- Wallet- und Börsenkonto je Lot;
- verwendete Zuordnungsmethode und deren Konsistenz;
- Eigentümer beziehungsweise Steuerpflichtiger;
- Prüfstatus für DeFi, Derivate und fehlende Anschaffungen.
Die Ausgabe sollte mindestens Anschaffungszeit, Veräußerungszeit, Haltedauer, zugeordnetes Lot, Kosten, Erlös, Ergebnis und Rechtskategorie zeigen. Fehlt ein Pflichtfeld, ist „nicht berechenbar“ fachlich besser als ein Nullwert oder ein erfundener steuerfreier Status.
Nach der Fristprüfung folgt bei steuerbaren Verkäufen die Prüfung der 1.000-Euro-Freigrenze. Eine grüne Haltefrist-Markierung ersetzt nicht den Gesamtjahresabgleich und keine Prüfung der tatsächlichen privaten Einordnung.
Häufige Fragen
Ist ein Verkauf genau am Jahrestag steuerfrei?
§ 23 erfasst Vorgänge, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Bei Grenzfällen sind die aufgezeichneten Uhrzeiten entscheidend; ein Verkauf direkt an der Grenze ist vermeidbar riskant.
Beginnt die Haltefrist bei einem Krypto-Tausch neu?
Ja. Für die erhaltenen Einheiten liegt eine neue Anschaffung vor und ihre Jahresfrist beginnt neu.
Verlängert Staking die Frist auf zehn Jahre?
Bei Currency- oder Payment-Token wendet das BMF die zehnjährige Verlängerung nicht an. Rewards haben dennoch eigene Anschaffungszeitpunkte und können beim Zufluss steuerbar sein.
Ist ein Transfer zwischen eigenen Wallets ein neuer Kauf?
Grundsätzlich nein, wenn wirtschaftliches Eigentum und Wirtschaftsgut unverändert bleiben. Der Transfer muss gematcht und die ursprüngliche Historie fortgeführt werden.
Was macht der Rechner bei fehlendem Kaufdatum?
Er sollte die Haltefrist als nicht berechenbar kennzeichnen. Ohne belegtes Anschaffungsdatum darf er keine Steuerfreiheit bestätigen.
Amtliche Quellen
- § 23 EStG: Jahresfrist, unentgeltlicher Erwerb, Gewinn und Verluste
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025: Kryptowerte, Zeitpunkte, Tausch, FIFO und Staking
- BMF-Veröffentlichungsseite mit Schreiben und englischer Übersetzung
Amtlicher Quellenstand: 1. September 2026. Die Berechnung ist eine technische Dokumentation und ersetzt keine Prüfung von Sondertoken, DeFi-Verträgen oder Betriebsvermögen.
Weiterführende Seiten
Steuerbericht automatisch erstellen
Importiere deine Transaktionen, prüfe die Ergebnisse und erstelle einen detaillierten PDF-Bericht mit einem Prüfpfad auf Transaktionsebene.
Jetzt kostenlos starten →Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.