CARF Schweiz: Krypto-AIA frühestens ab 2027
Die häufige Aussage, die Schweiz melde bereits ab 2026 Kryptodaten nach CARF, ist nach dem amtlichen Stand vom 1. September 2026 falsch. Die rechtlichen Grundlagen wurden zwar vorbereitet, die Schweizer Krypto-Bestimmungen des AIAG und der AIAV sind 2026 jedoch nicht anwendbar. Der automatische Informationsaustausch über Kryptowerte kann frühestens am 1. Januar 2027 beginnen und hängt von der parlamentarischen Genehmigung der Partnerstaaten ab.
2026 bestehen in der Schweiz keine CARF-Kryptopflichten
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Jetzt vorbereiten →Der OECD Crypto-Asset Reporting Framework wird in der Schweiz als automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte umgesetzt. Er ergänzt den bestehenden AIA für Finanzkonten. Das Parlament genehmigte die multilaterale Vereinbarung im September 2025, und die gesetzlichen Grundlagen wurden vorbereitet. Das allein aktiviert aber noch keinen Datenaustausch mit einem bestimmten Staat.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen stellt in den am 18. Mai 2026 aktualisierten FAQ ausdrücklich klar: Die Schweiz setzt den Krypto-AIA frühestens ab 1. Januar 2027 um. Die Bestimmungen des AIAG und der AIAV zu Kryptowerten sind 2026 nicht anwendbar. Schweizer Anbieter haben 2026 deshalb aufgrund dieser Schweizer CARF-Bestimmungen weder Melde- noch Sorgfaltspflichten. Umgekehrt erhält die Schweiz für das Kalenderjahr 2026 keine Kryptodaten aus dem Ausland im Rahmen dieses Austauschs.
| Zeitraum | Amtlicher Schweizer Stand | Folge |
|---|---|---|
| Kalenderjahr 2026 | CARF-Kryptobestimmungen nicht anwendbar | Keine Schweizer CARF-Meldung für 2026 |
| Ab 1. Januar 2027 | Frühestmögliche Umsetzung | Abhängig von Parlaments- und Partnerstaatenbeschlüssen |
| Erster Austausch | Noch nicht allein durch das Datum garantiert | Aktivierung und Meldezeitraum amtlich prüfen |
| Steuererklärung | Unabhängig von CARF geschuldet | Eigene Deklaration bleibt erforderlich |
Warum alte Aussagen „Start 2026, Austausch 2027“ überholt sind
Der Bundesrat schlug im Juni 2025 ursprünglich vor, den Austausch mit 74 Partnerstaaten ab 2026 einzuführen und erstmals 2027 Daten zu übertragen. Im November 2025 setzte die zuständige Nationalratskommission die Beratung der Partnerstaaten jedoch aus. Daraufhin bestimmte der Bundesrat, dass die Krypto-AIA-Regeln 2026 nicht angewendet werden.
Die Partnerstaatenfrage wird parlamentarisch behandelt. CARF funktioniert nur bilateral beziehungsweise zwischen aktivierten Partnern, die den Standard erfüllen und an einem Austausch mit der Schweiz interessiert sind. Eine Liste aus einem früheren Entwurf ist deshalb nicht automatisch die endgültige aktive Liste.
Für eine Software bedeutet das: Sie darf für das Steuerjahr 2026 weder „CARF gemeldet“ noch „aus dem Ausland empfangen“ als bestätigten Schweizer Status ausweisen. Für 2027 sollte sie zunächst „möglicher CARF-Zeitraum – Aktivierung prüfen“ verwenden, bis Zeitpunkt, Partnerstaat und endgültige ESTV-Wegleitung feststehen.
Wer und welche Vorgänge unter CARF fallen können
Der Rahmen richtet sich an meldepflichtige Kryptodienstleister, nicht an jeden privaten Wallet-Nutzer als direkten Melder. Je nach endgültigem Schweizer Nexus können Anbieter von Umtausch- und Transferdiensten, Broker, Handelsplattformen und bestimmte andere Dienstleister Registrierung, Nutzeridentifikation, Sorgfalt und Meldung erfüllen müssen. Die genaue Schweizer Wegleitung wird laut SIF frühestens nach dem Umsetzungsbeschluss veröffentlicht.
CARF ist transaktionsorientierter als ein reiner Bankkontosaldo. Der internationale Standard sieht aggregierte Informationen über relevante Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Transfers und Nutzer vor. Welche Felder ein Schweizer Anbieter tatsächlich melden muss, ergibt sich aus dem aktivierten Recht und der künftigen Wegleitung. Eine öffentliche Blockchain-Transaktion ohne meldepflichtigen Dienstleister ist nicht automatisch eine Schweizer CARF-Meldung.
- Identifikations- und Ansässigkeitsdaten des meldepflichtigen Nutzers;
- Art und Menge relevanter Kryptowerte;
- aggregierte Gegenwerte bestimmter Käufe, Verkäufe und Tausche;
- bestimmte Transfers, soweit sie in den Melderahmen fallen;
- Angaben zum meldenden Anbieter und zuständigen Partnerstaat.
Self-Custody beseitigt die Steuerpflicht nicht. Sie kann den Meldeweg verändern, aber Verkäufe, Einkommen und Vermögenswerte bleiben nach Schweizer Steuerrecht zu deklarieren. Ein Anbieter kann außerdem Ein- oder Auszahlungen zu einer externen Adresse in aggregierten Meldedaten abbilden, ohne die gesamte Wallet-Historie zu kennen.
CARF berechnet weder Gewinn noch Schweizer Steuer
Ein CARF-Datensatz ist kein Steuerbescheid und enthält nicht zwangsläufig die vollständigen Anschaffungskosten. Verkauft eine Person Coins, die zuvor aus einer eigenen Wallet eingezahlt wurden, sieht der meldende Anbieter möglicherweise die Veräusserung, aber nicht den ursprünglichen Kauf. Deshalb können Brutto-Gegenwerte und der steuerlich dokumentierte Kapitalgewinn voneinander abweichen.
In der Schweiz sind private Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen grundsätzlich einkommenssteuerfrei, während gewerbsmässiger Handel und Krypto-Einkünfte steuerbar sein können. Unabhängig davon gehören Kryptobestände grundsätzlich in die kantonale Vermögenssteuer. CARF ändert diese materiellen Regeln nicht und macht aus einem privaten Verkauf nicht automatisch Einkommen.
Die Einordnung erklärt unser Beitrag Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen. Für Bestände und Bewertungswerte gilt der Schweizer Krypto-Steuerleitfaden.
So bereiten sich Schweizer Nutzer sinnvoll vor
- Steueransässigkeit und genutzte Anbieter dokumentieren.
- CSV, API-Exporte und Jahresauszüge unverändert archivieren.
- Eigene Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes zuordnen.
- Anschaffungskosten über Transfers hinweg fortführen.
- Income, private Verkäufe, Geschäftstätigkeit und Derivate trennen.
- Jahresendbestände in CHF für die Vermögenssteuer bewerten.
- Spätere CARF-Anbieteraggregate mit dem Steuerreport abstimmen.
Eine Differenz ist nicht automatisch ein Steuerfehler. Sie muss jedoch erklärbar sein: andere Zeitzone, Brutto- statt Netto-Gegenwert, interner Transfer, fehlende externe Basis oder abweichender Meldeumfang. Der Schweizer Multi-Exchange-Leitfaden zeigt die Datenabstimmung.
Anbieter können ihre Selbstauskünfte und Systeme schon vor der Anwendung vorbereiten. Laut SIF dürfen sie dies 2026 aufgrund eigener Vertragsbedingungen tun. Eine solche freiwillige Datenerhebung ist aber nicht mit einer bereits bestehenden gesetzlichen Schweizer CARF-Sorgfaltspflicht zu verwechseln.
CARF, DAC8 und CRS nicht verwechseln
CARF ist der globale OECD-Melderahmen für Kryptowerte. DAC8 setzt in der EU erweiterte Meldepflichten um und kann auch Anbieter außerhalb der EU betreffen, wenn sie EU-Kunden bedienen. CRS betrifft Finanzkonten und wurde ebenfalls erweitert. Ein Schweizer Anbieter kann daher je nach Gesellschaft, Kunden und Markt mehr als einem Regelwerk ausgesetzt sein, obwohl Schweizer CARF 2026 noch nicht anwendbar ist.
Der Vergleich mit Europa steht im Leitfaden zu DAC8 und Kryptobörsen. Eine Software sollte Regelwerk, Meldejurisdiktion und Zeitraum als drei getrennte Felder führen.
Häufige Fragen zum Schweizer Krypto-AIA
Meldet die Schweiz Kryptodaten für 2026 nach CARF?
Nein. Das SIF bestätigt, dass die Schweizer Krypto-Bestimmungen des AIAG und der AIAV 2026 nicht anwendbar sind.
Beginnt CARF sicher am 1. Januar 2027?
2027 ist der frühestmögliche Termin. Die effektive Aktivierung und die Partnerstaaten hängen von parlamentarischen Beschlüssen ab.
Erhält die Schweiz ausländische Kryptodaten für 2026?
Nicht im Rahmen des Schweizer CARF-Austauschs; die amtlichen FAQ schließen dies für das Kalenderjahr 2026 aus.
Ist eine CARF-Meldung eine Steuerberechnung?
Nein. Sie kann Gegenwerte und Transaktionen melden, kennt aber nicht zwingend externe Anschaffungskosten oder die Schweizer Steuerkategorie.
Macht Self-Custody Krypto steuerfrei?
Nein. Self-Custody kann den Meldeweg beeinflussen, nicht die Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuerpflicht.
Amtliche Quellen
- SIF: automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte, Stand 18. Mai 2026
- SIF: offizielle Fragen und Antworten zum Krypto-AIA
- Bundesrat: Nichtanwendung der Kryptobestimmungen im Jahr 2026
Fachlich geprüft am 1. September 2026. Der Zeitplan kann sich durch neue Parlamentsbeschlüsse ändern; deshalb wird dieser Beitrag fortlaufend aktualisiert.
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