Tax Loss Harvesting bei Krypto – Verluste strategisch für die Steuer nutzen
Verluste im Portfolio – das ist selten eine gute Nachricht. Aber steuerlich? Die kann man nutzen. Tax Loss Harvesting ist legal, funktioniert in Deutschland besonders gut (kein Wash-Sale-Verbot), und spart bei konsequenter Nutzung real Steuern.
Was ist Tax Loss Harvesting?
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Jetzt berechnen →Tax Loss Harvesting (TLH) bedeutet: Man verkauft gezielt Positionen, die im Minus liegen, um den Buchverlust steuerlich nutzbar zu machen. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn im laufenden Jahr. Bei Krypto funktioniert das besonders gut, weil:
- Volatile Märkte regelmäßig Buchverluste produzieren – irgendwas liegt fast immer im Minus
- In Deutschland kein Wash-Sale-Verbot gilt → Assets können sofort zurückgekauft werden
- Verluste und Gewinne im selben § 23-Topf verrechnet werden
Schritt für Schritt: So funktioniert TLH
- Buchverluste identifizieren – Welche Positionen liegen im Minus?
- Realisierte Gewinne des Jahres kennen – Wie viel Gewinn soll ausgeglichen werden?
- Verlustbringende Position verkaufen – Verlust wird realisiert und ist verrechenbar
- Sofort zurückkaufen (optional) – Da kein Wash-Sale-Verbot, kann das Asset direkt wieder gekauft werden. Neue Haltedauer beginnt.
Konkretes Rechenbeispiel
| Position | Kaufpreis | Aktuell | Gewinn/Verlust |
|---|---|---|---|
| Bitcoin | 30.000 € | 40.000 € | +10.000 € |
| Altcoin X | 5.000 € | 2.000 € | -3.000 € |
Ohne TLH: Bitcoin-Gewinn 10.000 € → ca. 4.200 € Steuer (42 % Grenzsteuersatz)
Mit TLH: Altcoin X verkaufen → Nettogewinn 7.000 € → ca. 2.940 € Steuer → Ersparnis: 1.260 €
Altcoin X kann danach sofort wieder gekauft werden. Vollkommen legal.
Wichtige Regeln und Grenzen
- Kein Wash-Sale in Deutschland – sofortiger Rückkauf möglich (ganz anders als in den USA)
- Neue Haltedauer – nach Rückkauf beginnt die 1-Jahres-Frist neu
- Verlustverrechnung nur innerhalb § 23 – Krypto-Verluste nicht mit Arbeitslohn verrechenbar
- Freigrenze nutzen – TLH kann helfen, unter der 1.000 € Freigrenze zu bleiben
- Jahresende-Deadline – TLH muss bis 31.12. des Steuerjahres abgeschlossen sein
TLH in Österreich und der Schweiz
- Österreich: TLH funktioniert – kein Wash-Sale-Verbot, aber kein Verlustvortrag ins Folgejahr möglich
- Schweiz: Für echte Privatanleger kaum relevant (Kapitalgewinne steuerfrei)
- Ungarn: TLH ist dringend sinnvoll – Verluste verfallen am Jahresende, kein Vortrag möglich
CoinTaxReporting TLH-Assistent
CoinTaxReporting zeigt im Dashboard alle Positionen mit aktuellem Buchgewinn/-verlust an und schlägt vor, welche Positionen sich für Tax Loss Harvesting eignen – basierend auf den bereits realisierten Gewinnen des Jahres.
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