Veröffentlicht am 10. April 2026 · CoinTaxReporting

Krypto Steuern Frankreich 2026 – Der komplette Leitfaden

Wer in Frankreich lebt und Krypto handelt, hat es in einem Punkt leichter als in Deutschland: Krypto-zu-Krypto-Tausch ist nicht steuerpflichtig. Dafür gibt es keine Haltefrist-Steuerfreiheit. Dafür eine Flat Tax von 30 %. Wie das alles zusammenhängt – hier die klare Übersicht.

Grundprinzip: Flat Tax 30 % (PFU)

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Frankreich hat das Krypto-Steuersystem mit der Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU) – kurz: Flat Tax – relativ klar geregelt:

Optional: Wer will, kann statt der PFU die progressive Einkommensteuer wählen (barème progressif) – dann lohnt sich ein Vergleich.

Was ist steuerpflichtig?

Nicht steuerpflichtig: Krypto-zu-Krypto-Tausch, Transfers zwischen eigenen Wallets, Kauf von Krypto mit Fiat.

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns

Das ist der Punkt, der in Frankreich viele überrascht: Keine FIFO-Methode wie in Deutschland. Stattdessen gilt die Portfoliomethode:

Meldepflichten in Frankreich

Frankreich nimmt Meldepflichten ernst – und das gilt auch für reine Konto-Existenz, nicht nur Transaktionen:

Ausnahmen und Sonderregeln

Vergleich: Frankreich vs. Deutschland

AspektFrankreichDeutschland
Steuersatz30 % Flat TaxPersönlicher Steuersatz (0–45 %)
HaltefristKeine Steuerfreiheit nach HaltefristSteuerfrei nach 1 Jahr
Krypto-zu-KryptoNicht steuerpflichtigSteuerpflichtig (Tausch gilt als Verkauf)
BerechnungsmethodePortfolio-DurchschnittFIFO (First In, First Out)

Steuererklärung: Schritt für Schritt

  1. Alle Transaktionen aus dem Steuerjahr exportieren (CSV von allen Exchanges)
  2. Alle Krypto-Konten (Exchanges + Wallets) für Formular 3916-bis auflisten
  3. Gewinn mit Portfoliomethode berechnen – oder besser: Steuer-Software nutzen
  4. Formular 2086 ausfüllen (Krypto-Gewinne/-Verluste)
  5. Mit regulärer Steuererklärung einreichen

Krypto-Steuer-Software für Frankreich

Die Portfoliomethode manuell durchzurechnen – das ist realistisch nicht machbar, sobald mehr als ein paar Transaktionen dabei sind. CoinTaxReporting unterstützt die französische Berechnungsmethode und erstellt die nötigen Dokumente automatisch:

Weiterführende Seiten

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.