Krypto Steuern Frankreich 2026 – Der komplette Leitfaden
Wer in Frankreich lebt und Krypto handelt, hat es in einem Punkt leichter als in Deutschland: Krypto-zu-Krypto-Tausch ist nicht steuerpflichtig. Dafür gibt es keine Haltefrist-Steuerfreiheit. Dafür eine Flat Tax von 30 %. Wie das alles zusammenhängt – hier die klare Übersicht.
Grundprinzip: Flat Tax 30 % (PFU)
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Jetzt berechnen →Frankreich hat das Krypto-Steuersystem mit der Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU) – kurz: Flat Tax – relativ klar geregelt:
- 12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben = 30 % Gesamtsteuerlast
- Gilt für alle privaten Krypto-Verkäufe (Krypto gegen Fiat)
- Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Frankreich nicht steuerpflichtig – ein echter Vorteil gegenüber Deutschland
- Erst beim Umtausch in Fiat (EUR) entsteht die Steuerpflicht
Optional: Wer will, kann statt der PFU die progressive Einkommensteuer wählen (barème progressif) – dann lohnt sich ein Vergleich.
Was ist steuerpflichtig?
- Verkauf von Krypto gegen Fiat – steuerpflichtig mit 30 % PFU
- Krypto als Zahlungsmittel – gilt als Realisation, also steuerpflichtig
- Mining-Erträge – werden als gewerbliche Einkünfte (BIC) besteuert, nicht als Kapitalertrag
- Staking/DeFi-Erträge – regulatorisch noch nicht endgültig geklärt, tendiert zu BIC-Besteuerung
Nicht steuerpflichtig: Krypto-zu-Krypto-Tausch, Transfers zwischen eigenen Wallets, Kauf von Krypto mit Fiat.
Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns
Das ist der Punkt, der in Frankreich viele überrascht: Keine FIFO-Methode wie in Deutschland. Stattdessen gilt die Portfoliomethode:
- Der Kaufpreis wird als gewichteter Durchschnitt des gesamten Krypto-Portfolios berechnet
- Bei jedem Verkauf: Gewinn = Verkaufspreis minus (Gesamtportfolio-Kaufpreis × Anteil verkaufter Coins am Gesamtportfolio)
- Klingt theoretisch – bei vielen Käufen und Verkäufen ist das manuell ein Alptraum. Steuer-Software ist hier kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Meldepflichten in Frankreich
Frankreich nimmt Meldepflichten ernst – und das gilt auch für reine Konto-Existenz, nicht nur Transaktionen:
- Krypto-Konten bei ausländischen Exchanges müssen dem Fisc (Finanzamt) gemeldet werden – Formular 3916-bis
- Jede Exchange-Plattform, auf der ein Konto besteht, muss gemeldet werden – auch wenn keine Transaktionen stattfanden
- Gewinne aus Krypto-Verkäufen werden in der Steuererklärung (Formulaire 2086) angegeben
- Deadline: Jährlich bei der regulären Steuererklärung (meist Mai/Juni)
Ausnahmen und Sonderregeln
- Gelegentliche Transaktionen unter 305 €/Jahr: Steuerfrei (Bagatellgrenze) – wer wenig handelt, hat hier eine kleine Erleichterung
- Mining: Wird als Gewerbe (BIC) besteuert, nicht als Kapitalertrag – progressive Steuersätze gelten
- NFTs: Je nach Nutzung als Kunstwerk (BNC) oder als Wertpapier-Äquivalent besteuert – da ist noch Rechtsunsicherheit
Vergleich: Frankreich vs. Deutschland
| Aspekt | Frankreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Steuersatz | 30 % Flat Tax | Persönlicher Steuersatz (0–45 %) |
| Haltefrist | Keine Steuerfreiheit nach Haltefrist | Steuerfrei nach 1 Jahr |
| Krypto-zu-Krypto | Nicht steuerpflichtig | Steuerpflichtig (Tausch gilt als Verkauf) |
| Berechnungsmethode | Portfolio-Durchschnitt | FIFO (First In, First Out) |
Steuererklärung: Schritt für Schritt
- Alle Transaktionen aus dem Steuerjahr exportieren (CSV von allen Exchanges)
- Alle Krypto-Konten (Exchanges + Wallets) für Formular 3916-bis auflisten
- Gewinn mit Portfoliomethode berechnen – oder besser: Steuer-Software nutzen
- Formular 2086 ausfüllen (Krypto-Gewinne/-Verluste)
- Mit regulärer Steuererklärung einreichen
Krypto-Steuer-Software für Frankreich
Die Portfoliomethode manuell durchzurechnen – das ist realistisch nicht machbar, sobald mehr als ein paar Transaktionen dabei sind. CoinTaxReporting unterstützt die französische Berechnungsmethode und erstellt die nötigen Dokumente automatisch:
- Automatischer Import von Binance, Coinbase, Kraken und weiteren Exchanges
- Berechnung nach französischer Portfoliomethode
- Export für Formular 2086
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Jetzt kostenlos starten →Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.